Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?
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Ein derart formulierter Passus ist mir bis heute noch nicht begegnet.
Was aber Kommentierungen immer wieder auftaucht, ist das Abwägen zwischen Pflichten. Steht im Gesetz "Einsatzteilnahme ist Pflicht" und/oder "Freistellung ist Pflicht", braucht da keine generelle Ausnahmeregelung getroffen zu werden, da es immer je nach Einzelfall andere Pflichten (gesetzlich oder auch mal GMV) geben kann, die dann höher zu bewerten sind als die des Brandschutzgesetzes. Aber eben immer: Einzelfallbetrachtung.
Wie schon geschrieben...
Es bezieht sich darauf, das der Arbeiter nicht zum Chef sagt, ich geh jetzt zur Sicherheitswache oder zu ner Übung.
Beim Einsatz, läßt die Dienstpflicht Feuerwehr es nicht zu rechtzeitig seim Chef bescheid zu geben.
Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.
Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.
Man sollte auch mal die Hintergründe beleuchten welche zu dieser Einstellung der Gesellschaft, gegenüber dem Ehrenamt im allgemeinen und der Feuerwehr im speziellen, geführt hat.
Ich bin selber sowohl Inhaber einer Firma als auch ehrenamtlich tätig.
Grundsätzlich:
Sicherlich darf kein Mensch sterben weil die Mitglieder einer Feuerwehr nicht ausrücken können/dürfen!
Aber...
...überwiegend, wenn man überhaupt von Schuld reden kann, liegt diese in der Politik von Länder, Kreise und Kommunen. Hier fehlt die EINDEUTIGE Rechtssicherheit für Mitglieder ALLER Hilfsdienste die ehrenamtliche Helfer einsetzen. Dann muß aber auch das Einkommen zu 100% gesichert sein und zwar unbürokratisch und zeitnah! Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.
...Ehrenamt macht nun mal nicht satt!
In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten muß sich jeder ehrenamtlich tätige ernsthaft überlegen was ihm wichtiger ist. Ehrenamt oder Arbeit
...vielleicht sollte man auch mal das Aufgabenfeld der Feuerwehr wieder auf die orginären Aufgaben beschränken und nicht als "Mädchen für alles" einsetzen und dadurch die Akzeptanz in Firmen und Betrieben nicht noch zusätzlich mindern.
...wenn ein Betrieb Mitarbeiter nicht freistellen kann (wie z.B. Fluglotzen, Busfahrer, Altenpflegerinnen, etc.) sollte der Betrieb dieses beim Innenminsterium z.B. nachweisen müssen.
Wie in dem oben beschriebenen Fall sehe ich den Einsatz der Feuerwehr als nicht gerechtfertigt, höchstens zum sicherstellen des Brand- und Umweltschutzes mit max. 6 Einsatzkräften. Alles andere können problemlos Polizei, Stadtreinigung bzw. Bauhof und Bergungsunternehmen bewerkstelligen.
Wie schon gesagt Brandschutz und Menschen- bzw. (Groß-)Tierrettung JA - alles andere NEIN
FYI: Zum ursprünglichen Fall siehe aktuelles FW-Magazin, S. 16ff.
Sorry, aber ich glaube Du hast meinen Vorschlag nicht verstanden oder Du bist noch nicht im Jahre 2010 angekommen.
Wäre doch kein Problem alle sog. Freistellungsparagraphen, deiner Meinung nach, zu streichen da sie ja keinen gesetzgebenden Charakter haben bzw. erfüllen.
@ Alex22:
...das sehe ich auch so z.B. für die Einsätze Mo-Fr 06:00-18:00h eine hauptamtliche Wachbereitschaft von 6 Figuren durch die Kommune betreiben und das Problem ist gelöst - 10 Arbeitslose weniger - Erstangriff und Menschenrettung sichergestellt - Arbeitnehmer können ihrer Arbeit nachgehen und in ihrer Freizeit "Retter" spielen und löschen gehen.
Wenn das dann noch die orginären Aufgaben der FEUERwehr sind, sind doch alle glücklich.