Zitat:
Zitat von DaBob
Unser Brandschutzgesetz in NRW meint dazu:
FSHG § 13
Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache
hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere
kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann
Ausnahmen zulassen.
(2) Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen.
Mhm, das ist halt wie eine BF - d.h. im 24 h-Dienst und die Diensteinteilung
mal in allen Funktionen. Also für den mD mal Angriffstrupp auf dem LF 24/50
oder einen Dienst später dann halt auf dem RTW. Von der Ausbildung her
stehen unsere 120 hauptamtlichen Kräfte unserer Freiwilligen Feuerwehr
einer BF gleich. So hat z.B. der mD auch seinen B1 und Rettungsassistent.
Wir sind halt nur zahlenmässig viel weniger Leute, als bei einer BF und das
spart der Stadt ja deutlich Personalkosten.
Rein FF haben wir ca. 180 Feuerwehrangehörige in 5 Löschzügen.
Also kommen auf unsere 110.000 Einwohner fast 300 Feuerwehrleute.
Und zum Thread:
In NRW ist es nicht ohne weiteres zulässig, in der FF als Zugführer tätig zu
sein und gleichzeitig noch Mitglied oder Führungsfunktionen im THW oder
in einer privaten HiOrg inne zu haben.
Laufbahnverordnung LVO FF NRW:
§ 10
Mitwirkung in anderen Organisationen
Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung)
dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer
Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
Gruß
BI