Wollt Ihr Euch nicht mal Privat treffen?!?
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Wollt Ihr Euch nicht mal Privat treffen?!?
...wäre mal zu überlegen...Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
...aber was wird dann aus dem Forum (lat. Platz/Versammlungsort) und den angeregten und kontroversen Diskussionen?
Ich gehöre leider nicht zu den Leuten die einen Thread mit den Worten: "Hilfe, ich brauche RIC's für...", "Wie, wann und wo kann ich meinen DME/FME umquarzen/auf mithören programmieren..." o.ä. und dann mehrere Monate lang nicht mehr gesehen werden.
Ich hoffe jedenfalls auch zukünftig hier weiterhin viele differente Meinungen und Ansichten austauschen zu können.
Gruß Carsten
ich begrüße das sinnvolle Zitieren :-)
In diesem Zusammenhang eher passend, wenn auch spöttisch: Auftrag mit angeblich hohem Ansehen, bei näherer Betrachtung absolut sinnbefreit ggf nicht AufgabenkonformZitat:
Zitat von Pille112
Zitat:
Zitat von Pille112
haben die, natürlich. Aber die erzählen dann das es doch nicht kostenpflichtig ist, das ganze wegen dem besonderen Ausbildungcharakter kostenbefreit wärt, das Sie direkt den Begünstigten in Regress nehmen und dann hast du als Anforderer doch die Rechnung.
auch hier wieder. Es gibt das Zusammenspiel der Facheinheiten, das ist zu Berücksichtigen. Und dort wird dem eine ganz klare Aufgabe zugewiesen. Und daran hat sich das THW zu haltenZitat:
Zitat von Pille112
Zitat:
Zitat von mein alter Wehrführer
Die Interessen des THW haben sich aber mit den Aufgaben und Zuständigkeiten zu decken. Nicht mit den Wünschen der Führung.Zitat:
Zitat von Pille112
Und der kluge Einsatzleiter lässt immer die POL das THW alarmieren
wer bestellt...
Warum sollte ich als Einsatzleiter das THW anfordern wenn es nicht erforderlich ist? Die Einsätze wurden absolut optimal ohne das THW abgearbeitet. Und nachher der Feuerwehr nachzusagen das Sie den Einsatz nicht richtig abgearbeitet hat ... ich weiß nichtZitat:
Zitat von Pille112
Zitat:
Zitat von Pille112
falsch
hier geht es um polizeiliche Aufgaben die das THW durchgeführt hat und unter Umständen nicht befugt / zuständig war
Beleuchten einer Kontrollstelle
Verkehrs LENKUNG
Jede öffendliche Einrichtung ist doch zur Amtshilfe verpflichtet. Und wenn die Pol das THW zur Amtshilfe anfordert um eine Einsatzstelle auszuleuchten ist das legitim. Hier regelt ja das THW nicht den Verkehr und kontroliert auch keine Fahrzeuge, sorgt ja nur für Licht. Anders sieht es aus wenn das THW eingesetzt wird, die nur pol.-BOS durchführen dürfen.
Was die Verkehrsregelung in Bayern angeht wurde dem THW diese Aufgabe per Gesetz übertragen somit ist das nun mal in Bayern auch legitim.
Was die andern Bundesländern angeht, die diese Regelung nicht haben, darf das THW keinen Verkehr regeln. Aber man kann den Verkehr warnen.
Blinky
Das mit dem Verkehr und Bayern ist mir erstmal Bumm.
Es geht darum das die Polizei für geplante Verkehrskontrollen Amtshilfe anfordert statt, um Kosten zu sparen, auf eigene, durchaus vorhandene Mittel zurückzugreifen.
kurzes ot
Prostitution (von lateinisch pro-stituere aus pro und statuere - nach vorn stellen, zur Schau stellen, preisgeben)
das kommt bei hiorgs öfters vor
...auch hier - meine Worte... meine Ansicht...Zitat:
Zitat von akkonsaarland
...aber wenn Zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe!!!
Gruß Carsten