Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.Zitat:
Zitat von Pille112
Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.
Nichts desto trotz bin ich aber froh, daß dieses hornhautumbra langsam verschwindet.
Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.Zitat:
...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot
Ich meine auch Tagesleuchtrot, sorry. Die Fa. hat allerdings keine Homepage und auch die Google-Bildersuche findet nichts.Zitat:
Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.
Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.Zitat:
z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen
Energieversorger fallen da (leider?) nicht drunter.
MfG
Frank