Ihr könnt ja Leichen rausfischen aber
nur ganz Normal hinfahren
der ist schon tot
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Ihr könnt ja Leichen rausfischen aber
nur ganz Normal hinfahren
der ist schon tot
Naja, wenn das schon klar ist, fahren wir ja auch normal.
Aber wir gehen ja mit der ersten Welle direkt nach dem Notruf raus, und zu dem Zeitpunkt ist es ein Rettungseinsatz, also SoSi.
Alles andere wie Fw, Pol und RD fährt ja auch mit SoSi, obwohl die vor unserem Eintreffen sowieso nix machen können.
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und die Leichen rausfischt.
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die sind tot! kein grund für sosi
dann könnt ihr das nicht wahrnehmenZitat:
Zitat von PelikanSE
und wenn ihr in einem Konzept mitspielen müsst dann müsst IHR sosi haben
begreif es ... Ihr gefährdet euch und andere in einem nicht zu vertretenden Rahmen
Es geht hier nur um nen MTW (oder bei der Fw MTF ;-) ) der das weitere Personal zur Einsatzstelle bringt.
Der GW-W hat ne SoSi-Anlage und nutzt die natürlich auch.
Der MTW fährt ja sowieso eher im fließenden Verkehr mit, weil halt Überholen oder solche Veranstaltungen ohne Tannenbaum zu gefährlich und für den anderen Verkehr nicht zu erkennen ist.
Wenn ich schreibe, daß er unter Inanspruchnahme von Sonderrechten fährt, meine ich damit nicht, daß er rast.
Es geht nur darum, wenn möglich, etwas schneller zu fahren und auch mal ne rote Ampel zu überfahren, wenn die Kreuzung frei ist und nix kommt.
wie wäre es mit wenigstens einem Magentblaulicht ...
Das wollen/werden einige hier nie begreifen.Zitat:
Zitat von hannibal
Es ist halt eben einfach geil geltendes Recht zu übertreten und andere zu gefährden, und das ganze kann dann auch noch mit der Zugehörigkeit zu einer Hilfsorganisation begründet werden.
Ja, die Idee hatten wir auch schon, damit zu überbrücken, bis die große SoSi-Anlage drauf ist.Zitat:
Zitat von hannibal
Aber versuch mal, bei nem Sprinter mit Hochdach ein Magnetblaulicht draufzusetzen, keine Chance. Das scheiß Dach ist nämlich Kunststoff.
Aber dauert ja nur noch nen guten Monat bis er seine Anlage hat.
Hallo,
kannst du deine Gehirnfurze wohl bitte woanders abblasen? Du erzählst nicht nur hier, sondern auch auf feuerwehr.de in letzter Zeit so einen Müll, das ist schon nicht mehr schön. Mach dich bitte mit der Rechtslage intensiv vertraut ehe du hier solche Aussagen triffst, es könnte dir nämlich jemand glauben!!!Zitat:
Zitat von hannibal
Sebastian
ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten
und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
den Rest gerne per PN
*Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*Zitat:
Zitat von hannibal
Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D
Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)Zitat:
Zitat von hannibal
Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.
MfG Fabsi
*Zonkzurückschick*
ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...
und ich bin immer noch der Meinung wenn man es (noch) nicht kann soll man es lassen
*findet das Zonk zurecht überreicht* ;)Zitat:
Zitat von hannibal
Ja eben drum... Das hatte ich schon richtig gelesen...
Blaulicht & Matrinshorn sind eben nur Vorraussetzung für StVO §38
Vorraussetzungen für StVO §35 sind gaaaanz andere und hat rein garnichts mit Blaulicht und Martinshorn zu tun ;)
MfG Fabsi
P.S.: Selbst wenn ich mir hier irren sollte, darfste den kleinen süßen roten knuffigen Zonk gerne behalten :)
Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.Zitat:
Zitat von hannibal
§35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.Zitat:
und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???Zitat:
ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
Gruß
Sebastian
angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.Zitat:
Zitat von DaRake
fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
so wer bezahlt das ganze?