Falsch... Auch das Abschneiden des Steckers und dann aufs Dach setzen führt schon zum Verlust der BE ^^Zitat:
Zitat von loxi
MfG Fabsi
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Falsch... Auch das Abschneiden des Steckers und dann aufs Dach setzen führt schon zum Verlust der BE ^^Zitat:
Zitat von loxi
MfG Fabsi
Das würde aber auch bedeuten, dass ne Taschenlampe auf dem Armaturenbrett zum Verlust der BE führt...
Alles richtig, aber eben nicht die vorher zitierten Tatbestände und nur darauf wollte ich hinaus.
Das man sie "verknacken" kann und auch sollte ist mir schon klar nur muß man sich eben auch überlegen aufgrund welcher §§
Naja es ist schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Taschenlampe und einem Blaulicht, aber primär solltest Du rein logisch recht behalten.
Tip für Profilneurotiker mit leichtem Hang zum Größenwahn; Eine andere Sache ist es wenn Du z.b. nur das Gehäuse einer movia D nimmst aber ohne Innenleben ..macht zwar keinen Sinn aber somit ist es keine Lichttechnische Einrichtung mehr nur ein blaues Gehäuse....
Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.
Eine andere Frage die jedoch in meinen Augen Sinn machen wurde ist die folgende; Ähnliche Theme wurde ja bis zum exzess disqutiert, diese Frage habe ich aber nicht gefunden...
Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.
Denn mal ehrlich, gelb ist auch eine schöne Frabe (-: aber die interessiert keinen... jeder Traktor, Hausmeister, Klempner, ... hat so ein Ding auf dem Auto... dem wir da einfach nicht mehr genügend Bedeutung beigemessen...
Ich spreche leider aus Erfahrung, im Oktober 2006 hatte ich einen sagen wir mal schwereren Unfall, mir wurde die Vorfahrt genommen; Auto Totalschaden mitten auf einer Kreuzung einer Landstrasse um 5.45 morgens. Trotz Warnblinanlage; Dreieck und RKL ist ein Depp hinter rein... ( es war zu dem Zeitpunkt noch keine Pol oder RD vor Ort ).
...das wirst Du nicht beim TÜV/Zulassungsstelle eingetragen bekommen.Zitat:
Zitat von Status 6
...selber schon mal gemacht (hatte 4 "nagelneue" Magnetfackeln kaufen müssen und im Kofferraum) und es gab keinen Ärger - da es sich um die Absicherung einer Gefahrenstelle gehandelt hatte und das ein höherwertiges Rechtsgut (§ 34 StGB - rechtfertigender Notstand) war, aber wie schon gesagt das Fahrzeug muß stehen !!!Zitat:
Zitat von Status 6
Das sehe ich nämlich auch so; Obwohl ich nun eine blaue RKL habe....
Ich brauche im Alarmfall 20min zum K-Depot und die fahre ich wie jeder andere auch... ich würde die RKL niemals einsetzen!
Zitat:
Zitat von Fabpicard
So ein Unsinn ... die Betriebserlaubnis erlischt ganz sicher nicht.
Siehe StVZO § 19
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und die Versicherung schon gleich dreimal nicht.
Schön, dass du unsere schwammig geschriebene StVZO zitierst ;)Zitat:
Zitat von Alex22
Denn je nach Ansicht des Entscheiders (Richter usw.), kann eine Veränderung der Lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeuges, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen...
Und das fiese ist ja, dass auch das "ausser betrieb setzen" einer LTE nichts bringen kann (nicht muss!), denn in der StVZO steht ebenfalls, dass eine am Fahrzeug angebrachte LTE funktionstüchtig sein muss ^^
MfG Fabsi
P.S.: Zu der Sache mit der Unfallstelle: Siehe dazu §35 der StVO "Von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen"... Ok, in den wenigstens Fällen wird die Pol das bei Absicherung eines schweren VU auch beanstanden... Aber Erlaubt ist es NICHT ;)
zum ersten
Genau das machst du aber indem du ein Blaulicht / Gelblicht aufsetzt.Zitat:
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
Darfst ja mal raten wieso jedes BOS-Fahrzeug als "Sonder-KFZ irgendwas" eingetragen ist, das hat mit der SoSi zu tun.
zum zweiten:
Ich meine das man gelbe Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Absicherung zusätzlich zum Warnblinker einsetzen darf.
( im rkl-shop steht zu einer comet folgendes
Die Blitzleuchte hat eine Bauartprüfung nach §53a Abs.3 StVZO und kann von JEDEM AUTOFAHRER für die Absicherung im Stand verwendet werden. Eine TÜV-Genehmigung oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist NICHT notwendig!
)
Feste Gelblichter wird wieder schwierig da hier sich der Fahrzeugtyp ändert und das ganze in die Papiere eingetragen werden muss
...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.
Ähm, Chris... Dazu das kommentar vom Leiter des Lichttechnischen Instituts: "Licht ist licht, und da hilft auch nix, dass es nicht mehr licht ist" ^^Zitat:
Zitat von Pille112
Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...
MfG Fabsi
Das kannst du so pauschal nicht sagen, du kannst dir sehr wohl eine gelbe RKL kaufen und die im Stand zum Absichern eines Pannenfahrzeugs benutzen und diese wird definitiv nicht eingetragen.Zitat:
Zitat von Fabpicard
@ Alex: Richtig aber NUR wenn die von mir genannte Bauartprüfung ect. vorliegt und NUR wenn das Fahrzeug steht.
Sobald ich fahre -> verloren
Andere Leuchte -> verloren
Korrekt NWD ;)
Weil es nämlich auch eine LTE ist... und darf halt ohne Eintragung nur unter den von NWD benannten Vorrausstzungen genutzt werden...
MfG Fabsi
Hab ja auch nur gesagt das es gelbe RKL gibt die ohne Eintragungen erlaubt sind, sofern sie im Stand betrieben werden.
Nichts destotrotz es ändert nichts daran das eine lichtechnische Veränderung, egal welcher Art, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Egal obs eine Taschenlampe is die aufm Amaturenbrett liegt oder eine blaue RKL die aufm Dach ist.