Ob da jetzt zoff (also Feuerwehrinterner Streit) herrrscht ist eigentlich zimlich Wurscht. Fakt ist : Eigene Kameraden verpetzt man nicht, koste was es wolle....
Nur mal so ein Gedankenflug: Wenn die LKA`s soviel interesse daran hätten jeden "Schwarzhöhrer" anzukreiden würde es bestimmt dieses Forum nicht geben.
Zu dem erwischt werden gehöhren auch mehrere Sachen. Z.B. wenn ich weiss ich werde angeschwärzt lass ich die Sachen scnellstmöglich verschwinden. Genauso ist es mit Scanner auf volle lautstärke und Fenster auf oder Scanner offen im Auto.
Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich kann man die Scanner besitzen, man darf sie nur nicht betreiben...
Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.
Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.