Hallo Moldi,
jetzt sag mir doch mal die aufgaben die Ihr habt,oder die Ihr in Zukunft habt.
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Hallo Moldi,
jetzt sag mir doch mal die aufgaben die Ihr habt,oder die Ihr in Zukunft habt.
Ich hatte recht..... ;-)
Oh, habe ich das?Zitat:
Original geschrieben von Maik H.
Ich hatte recht..... ;-)
Scheine das "Überzeugen" überlesen zu haben!Zitat:
Original geschrieben von Maik H. versucht zu überzeugen wie toll und wichtig es doch für die Gesellschaft ist, das es so einen Hilfsdienst gibt.
Es ist schon erstaunlich und zeugt von der Qualität dieses Forums, wie einige Leute hier in grenzenloser Arroganz und verallgemeinernd über andere Vereine herziehen.
Nur weil vielleicht 2 oder 3 Leute aus diesem Forum einmal negative Erfahrungen gemacht haben, ist dies noch lange kein Grund, pauschalisierend über andere Vereine (auch das DRK ist ein Verein, ebenso der ADAC und noch viele andere "Profis") zu urteilen.
Beim lesen der Postings kommt einem immer so der Eindruck, das hier ein gewisser "Futterneid" mitspielt und wohl auch die Angst, die könnten vielleicht der Fw die Arbeit streitig machen.
Über die Qualifikation von Verkehrsdiensten Bundesweit anhand von Erlebnissen mit EINEM Funk-Hilfsdienst (kein Verkehrsdienst wohlgemerkt) zu urteilen, finde ich nicht gerade gelungen.
Auch die Argumentationen, was machen diese "Privatleute" da, lasst das mal die AM oder Polizei machen, sind ein wenig aus der Luft gegriffen. Wie oft werden z.B. an Wochenenden, Feiertagen, Nachts statt der AM private Absicherungsfirmen (Baustellensicherung) zu einer Einsatstelle gerufen um dann abzusichern. Regt ihr Euch da drüber auch auf ?
Wenn der Verein seine Leute genau so gut (oder besser) ausbildet, wie eine private Firma, wo ist da das Problem ?
Und warum soll ein Verein nicht auch so professionell arbeiten können, wie eine private Sicherungsfirma ?
In fast allen Bundesländern sind diese Vereinsmitglieder übrigens automatisch gesetzlich versichert, auch können (bzw. müssen auch) Vereine entsprechende Haftpflicht und Unfallversicherungen abschliessen. Von daher ist ein Vereinsmitglied meist sehr gut versichert. Teilweise besser, als ein Mitarbeiter einer privaten Sicherungsfirma.
Mir persönlich sind übrigens zwei Verkehrsdienste bekannt, deren Mitglieder zum überwiegenden Teil auch noch in HiOrgs, bei der Fw oder Polizei tätig sind.
Warum nun gründen solche Leute einen Verein neben ihrer Tätigkeit bei Fw, HiOrg, RD oder Polizei, wenn doch die Fw, Polizei, RD alles so gut machen?
Oder haben diese Leute erkannt, das es Lücken im System gibt ?
Ich erinnere mich da gerade so an Diskussionen zum Thema Helfer vor Ort / First Responder, die vor Jahren geführt wurden. Aussagen aus RD-Kreisen wie: "Brauchen wir nicht! Was soll ein SEG-Sanitäter oder Feuerwehrmann mit PKW und kleiner Ausrüstung ausrichten, der RD ist doch eh fast gleichzeitig mit denen da... Die haben doch kaum Praxis, so was kann man nicht auf Patienten loslassen..." usw usf.
Redet heute keiner mehr drüber, das System wird immer weiter ausgebaut und hat sich bewährt.
Zum Thema, wie werden die Alarmiert, hängen die den ganzen Tag am Scanner ?
Leider gibt es auch solche Gruppierungen, die nichts besseres zu tun haben, als es so zu machen.
(Solche Leute gibt es aber auch im Bereich der Fw, die hören da z.B. , das im Nachbardorf oder bei der anderen Ortsteilwehr eine Alarmierung stattfindet und rasen dann wie die Irren schon mal zum GH, weil ja eine Nachalarmierung der eigenen Wehr durchaus möglich sein könnte....)
Bei den mir bekannten Vereinen ist das so nicht der Fall.
Meist sind deren Mitglieder beruflich viel mit dem Auto unterwegs und handeln im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen "Ersten Hilfe" am Unfallort und das nur so lange, bis die ersten Rettungskräfte eintreffen.
Danach wird dann nach Weisung des Einsatzleiters gehandelt, also entweder weitergefahren oder auf Bitte / Weisung weiter an der E-Stelle verblieben. Aufdrängen wird sich von diesen Vereinen keiner, auch nicht an einer schon von Fw oder Polizei abgesicherten Einsatzstelle anhalten und dort einen auf Wichtig machen.
Die Vereine, die ich kenne, machen auch keine Autobahndienste im Alleingang. Sofern solche Dienste stattfinden, dann nur in Abstimmung mit den Behörden und nach entsprechder Schulung der Mitglieder anhand eines mit den Verkehrs- / Polizeibehörden abgestimmten Ausbildungsplanes.
Grundsätzlich geht es dabei darum, das diese Vereine zu bestimmten Stoßzeiten auf bestimmten Strecken präsent sind, im Falle eines Unfalles oder Liegenbleibers erste Maßnahmen ergreifen, absichern und Polizei, Fw, RD bzw. ABschleppdienst verständigen.
Die machen also soweit auch nichts anderes als die Pannenhelfer großer Automobilclubs, nur das eben kein kommerzieller Pannendienst geleistet wird, sondern das es um die Erhöhung der Verkehrssicherheit geht bzw. das was der Gesetzgeber von JEDEM im Falle eines Unfalles fordert, nämlich absicherun und Erste Hilfe leisten, nur eben mit "ein wenig mehr" an Ausrüstung als andere im Auto haben.
Aber Ihr habt schon Recht, das ist sehr verwerflich und bedenklich, ganz besonders, wenn man deswegen noch einen Verein gründet....
Im Verlaufe der Postings gab es hier auch noch Bemerkungen zu Veranstaltungsdiensten und das diese Vereine da auch nichts zu suchen hätten, da keine Weisungsbefugniss im Verkehrsraum und das sowas doch besser auch Fw, THW usw. machen sollten.
Wer sowas schreibt, hat leider keine Ahnung. Auch die FW oder der RD haben keine Weisungsbefugniss im Verkehrsraum (Ausnahme Bayern), sondern nur die Polizei. (Macht Euch mal kundig !)
Die mir bekannten Vereine sind im Vorfeld von Veranstaltungen bei der Planung mit einbezogen und arbeiten daher auch mit den Ordnungsämtern und der Polizei zusammen. Die Posten werden dann auch so eingeteillt, das an Stellen, an denen eine Vollsperrung mittels Absperrmaterial nicht möglich ist, auch Weisungsbefugte Personen von Polizei oder Ordnungsamt mit vor Ort sind.
Das es leider auch Vereine gibt, die durch ihre Fahrzeuge und ihr Auftreten das Image anderer ähnlicher Vereine, versauen, ist beadauerlich, kann aber nicht Grund für eine Pauschalisierung sein. Gibt ja auch Feuerwehren, die man lieber nicht als erste an einer E-Stelle hat...
Zum Thema Klappstuhl und Wohnwagen:
Ich habe schon genug Veranstaltungen gesehen, die von Feuerwehr, THW und HiOrg`S betreut wurden.
Als erstes wurden da Liegen und Zelte aufgebaut(ja klar, die sind nur für den Sanitätsdienst....), die Gulaschkanone in Stellung gebracht und wenn das "Mineralwasser" alle war, wurde auch schon mal mit SoSi durch die Strecke gefahren (dürfen wir ja) um Nachschub zu holen. Also nicht immer nur "die Vereine" anzählen, auch mal an die eigene Nase greifen....
Zum Abschluß noch eine Frage an die Leute, die hier tönen "an meiner Einsatzstelle" will ich solche Leute nicht sehen:
Wenn Ihr als Wehr zu einer von einem Verein oder privaten Baustellensicherungsfirma bereits professionell gesicherten Einsatzstelle kommt, lasst Ihr die Leute dann sofort einpacken und abfahren, weil nun die "wahren Profis" vor Ort sind, oder seid ihr nicht doch froh, das ihr weniger Arbeit mit "nebensächlichem" (Aufstellen von Kegeln usw.) habt und Euch voll auf das Retten von Menschleben konzentrieren könnt ?
Übrigens: Als Einstzleiter habe ich bestimmte Wehren oder SAN-Einheiten auch nicht gerne an "meiner" E-Stelle....
In diesem Sinne allen ein besinnliches Weihnachtsfest wünsch Euch sarastro
Zitat:
Original geschrieben von sarastro
Bei den mir bekannten Vereinen ist das so nicht der Fall.
Meist sind deren Mitglieder beruflich viel mit dem Auto unterwegs und handeln im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen "Ersten Hilfe" am Unfallort und das nur so lange, bis die ersten Rettungskräfte eintreffen.
Danach wird dann nach Weisung des Einsatzleiters gehandelt, also entweder weitergefahren oder auf Bitte / Weisung weiter an der E-Stelle verblieben. Aufdrängen wird sich von diesen Vereinen keiner, auch nicht an einer schon von Fw oder Polizei abgesicherten Einsatzstelle anhalten und dort einen auf wichtig machen.
Da muss ich mal laut lachen, wenn es denn so wäre wie du schreibst. Wenn sie einmal da sind bekommt man nicht leicht weg und ich rede nicht von der BAB sondern wir sind vom Dorf wo ein VU auf der Kreisstraße o. mal ne Scheune fackelt.
Der Einsatzleiter ist immer die Feuerwehr egal was ist und wer kommt!Zitat:
Original geschrieben von sarastro
Übrigens: Als Einstzleiter habe ich bestimmte Wehren oder SAN-Einheiten auch nicht gerne an "meiner" E-Stelle....
Bei den MIR bekannten Vereinen ist es so.Zitat:
Original geschrieben von Krauser
Da muss ich mal laut lachen, wenn es denn so wäre wie du schreibst. Wenn sie einmal da sind bekommt man nicht leicht weg und ich rede nicht von der BAB sondern wir sind vom Dorf wo ein VU auf der Kreisstraße o. mal ne Scheune fackelt.
Warum muss man immer von EINEM auf ALLE schliessen ??
Nur weil in Eurem Dorf paar "Spinner" wohnen, sind es alle anderen auch ??
Und die Leute, die als ertse an der Unfallstelle waren kann und darf die Feuerwehr oder der RD auch nicht so einfach wegschicken. Möglicherweise hat die Polizei noch Fragen, vielleicht sind auch es Augenzeugen ? Meist können diese Personen Aussagen über die Lage von Verletzten oder Fahrzeugen machen, die dann bei der Erstversorgung verändert wurden. Kann der Fw-Kommandant nun einfach so entscheiden, das diese Leute jetzt sofort das Feld zu räumen haben? Ich meine, Nein. Darüber zu befinden ist einzig Sache der Polizei.
Und wenn es kein Verein wäre, sondern eine Firma "Baustellensicherung", die Euch die Straße "dicht" macht"??
Die willst Du dann auch weghaben , nur weil jetzt "Deine Feuerwehr" mit ihrem LF die Unfallstelle absichert (und dann eventuell mehrere Monate nicht mehr einsatzfähig ist, weil in das "sichernde" LF einer reingefahren ist und es jetzt Schrott ist)?
Oder ist es nur, weil ein Verein das macht?
Auch zu bedenken: Eine Sperrung / Absicherung kann auch nach dem Einsatz noch länger notwendig sein, z.B. bis eine Spezialfirma zur Bergung oder zum Abriß vor Ort ist. Sollen so lange Kräfte und Mittel gebunden bleiben ?? Oder doch lieber eine Firma holen, die aber viel Geld kostet, oder vielleicht doch auf den Verein zurückgreifen, der es ehrenamtlich macht ???
Wenn diese Leute (Verein oder private Firma) ihre Arbeit ordentlich machen, sich nicht in die Kompetenzen anderer Bereiche einmischen dann ist doch eigentlich alles in Ordnung, man kann sich als Fw auf die eigentliche Aufgabe (Brandbekämpfung, Technische Hilfe) konzentrieren.
Sind es dagegen nur Gaffer/Spinner/Störer, die eine auf wichtig machen, dann kann man diese Leute über die Polizei zur Verantwortung ziehen, dann löst sich das Problem spätestens nach dem 3. Bußgeld von alleine.
Deswegen kann man aber doch nicht allgemein über Verkehrsdienste / Hilfsdienste als Vereine urteilen und diese schlecht machen!
Wenn es eine kommerzielle Firma wäre, die ihre Dienste in solchen Fällen anbietet (es gibt einige Firmen, die als "Technische Hilfsdienste GmbH" oder ähnlich tätig sind) und dafür dann noch gut kassiert, meckert doch auch keiner, obwohl die oft störender sind als ein Verein, da die Firma ja Geld machen will. Und nur weil es eine (2 Mann ??) Firma ist, muß die nicht besser sein, als ein Verein.
Das glaube ich so nicht !Zitat:
Der Einsatzleiter ist immer die Feuerwehr egal was ist und wer kommt!
Bei einem Banküberfall oder einer Geiselnahme ist der Einsatzleiter z.B. von der Polizei, auch wenn die Fw vor Ort ist.
Also, erst mal nachdenken, was man so schreibt, nicht alles ist immer und überall gültig !
Die EINSATZLEITUNG setzt sich bei größeren Schadensereignissen außerdem immer aus mehreren Leuten (Fw, RD, POL) zusammen.
Einsatzleiter ist die Person mit den größten Kompetenzen für den anliegenden Schadensfall. Kann der Orts- oder Kreisbrandmeister sein, bei größeren medizinsichen Notfällen aber auch ein LNA, bei einer laufenden Straftat die Polizei. In Katastrophenfällen jemand vom Kat.Schutz oder einer Landes- / Bundesbehörde, bei einem Störfall in einer Chemiefabrik oder einem Kernkraftwerk wird es ein verantworltlicher Sicherheitsfachmann der Firma sein, der mit den betrieblichen Aufgaben und Abläufen sowie den speziellen Gefahren vertraut ist.
steht wo ?!?Zitat:
Original geschrieben von sarastro
Einsatzleiter ist die Person mit den größten Kompetenzen für den anliegenden Schadensfall. Kann der Orts- oder Kreisbrandmeister sein, bei größeren medizinsichen Notfällen aber auch ein LNA, bei einer laufenden Straftat die Polizei. In Katastrophenfällen jemand vom Kat.Schutz oder einer Landes- / Bundesbehörde, bei einem Störfall in einer Chemiefabrik oder einem Kernkraftwerk wird es ein verantworltlicher Sicherheitsfachmann der Firma sein, der mit den betrieblichen Aufgaben und Abläufen sowie den speziellen Gefahren vertraut ist.
bei ALLEN Einsätzen die durch nichtpolizeiliche Kräfte abgearbeitet werden müssen ( außer rein Medizinischen ) stellt die FW den Einsatzleiter.
Grundsätzlich hat die EL laut Gesetz je nach Umfang des Einsatzes
1. der Bürgermeister
2. der Landrat
3. Präsident einer Landesregierung ( in RLP Präsident der ADD)
oder ein Beauftragter.
diesen Beauftragten stellt nun mal die FW. Dies weil sie als einzigste HiORG als Komunale Aufgabenträger den jeweiligen Politischen Gremien DIREKT untersteht, und somit eine problemlose Deligation möglich ist.
Bei Störfällen in Chemie oder Kraftwerken liegt die EL auch bei der FW. Ausnahme wäre wenn das jeweilige Werk eine Werksfeuerwehr hat. Dann liegt die EL bei dieser.
Ein verantworltlicher Sicherheitsfachmann der Firma wird niemals als EL sondern mit hoher warscheinlichkeit als Fachberater der EL tätig dem man großes Gehör schenkt.
Zitat:
Original geschrieben von Teletector
bei ALLEN Einsätzen die durch nichtpolizeiliche Kräfte abgearbeitet werden müssen ( außer rein Medizinischen ) stellt die FW den Einsatzleiter.
ich halte mich aus der ganzen diskussion über die verschiedenen hilfsdienste raus, das bringt nix, das hatten wir alles schon einmal...
aber, wenn du schon fragst, steht wo?
frag ich dich nun, wo steht dann bitte das was du da schreibst?
Mal das Thema Hilf-/Verkehrsdienste aussen vor:
Die Aussage empfinde ich für nicht haltbar! Würde bedeuten, daß die FW bei JEDEM Einsatz ( außer rein Medizinischen ) IMMER die FW dabei sein muß..... UND das wäre mir absolut neu!Zitat:
Original geschrieben von Teletector
bei ALLEN Einsätzen die durch nichtpolizeiliche Kräfte abgearbeitet werden müssen ( außer rein Medizinischen ) stellt die FW den Einsatzleiter.
Laut welchen Gesetzen? Und auf welches Bundesland, bzw. welchen Landkreis bezogen?Zitat:
Grundsätzlich hat die EL laut Gesetz je nach Umfang des Einsatzes
1. der Bürgermeister
2. der Landrat
3. Präsident einer Landesregierung ( in RLP Präsident der ADD)
oder ein Beauftragter.
Ja auch mir ist das zu blöd mit Leuten die ihre Profilneurose in Form von einem Möchtegern Hilfsdienst ausleben zu diskutieren !
Wenn die Leute wirklich was bewegen wollen dazu noch auf der rechtlich sicheren Seite mit einheitlicher Kleidung sowie Versicherungsschutz und einer tatsächlich hoheitlichen Aufgabe, sollten sie in einen Ordentlichen Verein wechseln. Damit meine ich die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Deutsche Lebens - Rettungs - Gesellschaft, Die Johanniter, Die Malteser, Das Deutsche Rote Kreuz, Der Arbeiter Samariter Bund.... Aber mal ehrlich... wer will sich denn so welche "Brenner" in den Stall holen ?!
@SEG-Betreuung:
Diese kannst du in jedem Brandschutzgesetz bzw. Lösch- und Hilfeleistungsgesetz der Bundesländer nachlesen !
Das Brandschutzgesetz ist IMMER höher gestellt, und somit sellt bei grösseren Einsätzen, nichtpolizeilicher Art, immer die Feuerwehr den Einsatzleiter !
Ein wenig Arrogant und Überheblich Dein Beitrag, meinst Du nicht auch ?Zitat:
Original geschrieben von Maik H.
[B]Ja auch mir ist das zu blöd mit Leuten die ihre Profilneurose in Form von einem Möchtegern Hilfsdienst ausleben zu diskutieren !
Wenn die Leute wirklich was bewegen wollen dazu noch auf der rechtlich sicheren Seite mit einheitlicher Kleidung sowie Versicherungsschutz und einer tatsächlich hoheitlichen Aufgabe, sollten sie in einen Ordentlichen Verein wechseln. Damit meine ich die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk, die Deutsche Lebens - Rettungs - Gesellschaft, Die Johanniter, Die Malteser, Das Deutsche Rote Kreuz, Der Arbeiter Samariter Bund.... Aber mal ehrlich... wer will sich denn so welche "Brenner" in den Stall holen ?!
Wo wären heute Fw, DRK, DLRG und die anderen Vereine, wenn sie nicht auch mal klein angefangen hätten ?
Kommt mir leider so vor, als ob hier einer aus der Jugendfeuerwehr schreibt. ...
Aha, deswegen hat die Feuerwehr IMMER und ÜBERALL die Einsatzleitung ?Zitat:
@SEG-Betreuung:
Diese kannst du in jedem Brandschutzgesetz bzw. Lösch- und Hilfeleistungsgesetz der Bundesländer nachlesen !
Das Brandschutzgesetz ist IMMER höher gestellt, und somit sellt bei grösseren Einsätzen, nichtpolizeilicher Art, immer die Feuerwehr den Einsatzleiter !
Die Brandschutzgesetze der Länder beziehen sich aber nur auf Einsätze zur Brandbekämpfung und zur Technischen Hilfeleistung !
Zitat:
Original geschrieben von sarastro
Aha, deswegen hat die Feuerwehr IMMER und ÜBERALL die Einsatzleitung ?
Die Brandschutzgesetze der Länder beziehen sich aber nur auf Einsätze zur Brandbekämpfung und zur Technischen Hilfeleistung !
Bei euch vieleicht.
Heist bei uns:
Landesgesetz über den Brandschutz, die ALLGEMEINE Hilfe und den Katastrophenschutz
aber wir haben Gesetze die unserern Einsatz rechtfertigen !
Hey Leute!
Aber nicht in Hamburg. Die Berufsfeuerwehr hat bei allen Einsätzen, auch auf dem Privatgelände einer Firma mit Werkfeuerwehr, die Einsatzleitung.Zitat:
Original geschrieben von Teletector
...Bei Störfällen in Chemie oder Kraftwerken liegt die EL auch bei der FW. Ausnahme wäre wenn das jeweilige Werk eine Werksfeuerwehr hat. Dann liegt die EL bei dieser.
....
Der zuständige Wehrleiter der Werkfeuerwehr ist in der Position als Berater gegenüber der Berufsfeuerwehr tätig.
Und in jedem BuLa ist das anders...Zitat:
Original geschrieben von Etienne
Hey Leute!
Aber nicht in Hamburg. Die Berufsfeuerwehr hat bei allen Einsätzen, auch auf dem Privatgelände einer Firma mit Werkfeuerwehr, die Einsatzleitung.
Der zuständige Wehrleiter der Werkfeuerwehr ist in der Position als Berater gegenüber der Berufsfeuerwehr tätig.
Ich zitiere hier mal SH
Abschnitt III
Einsatz der Feuerwehren
§ 19
Leitung auf der Einsatzstelle
(1) Im Einsatz hat die Einsatzleitung der Gemeindefeuerwehr des Einsatzortes die Leitung bei den Lösch- und Rettungsarbeiten sowie bei der Durchführung der Technischen Hilfe. Die Amts- oder Kreiswehrführung kann die Leitung übernehmen. Bei gemeinsamem Einsatz von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren hat die Einsatzleitung der Berufsfeuerwehr die Leitung.
(2) Bei Einsätzen in Betrieben und sonstigen Einrichtungen, die eine Werkfeuerwehr unterhalten, hat die Werkfeuerwehrführung die Leitung, soweit bei gemeinsamem Einsatz mit öffentlichen Feuerwehren die Gemeinde-, Amts- oder Kreiswehrführung die Leitung nicht übernimmt. In diesem Fall muß die die Leitung übernehmende Person mindestens die gleiche Qualifikation wie die Werkfeuerwehrführung besitzen.
(3) Die Aufsichtsbehörde oder die oberste Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall die Einsatzleitung bestimmen oder die organisatorische Gesamtleitung übernehmen.
JA ? Wirklich ? Da seid ihr ja echt gut dran.... ;-)Zitat:
aber wir haben Gesetze die unserern Einsatz rechtfertigen !
Bis zum Eintreffen von BOS haben auch die Vereine eine gesetzliche Grundlage !
In Deutschland ist jeder (ab 14) gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. StGB § 323c). Egal, ob man nun gut ausgebildet ist oder nicht: Wer nicht hilft, macht sich der Unterlassenen Hilfeleistung schuldig, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." (§ 323c, StGB)
Doch nicht die gesetzliche, sondern die moralische Pflicht sollte im Vordergrund stehen.
Erste Hilfe ist im übrigen nicht nur die Versorgung von Verletzten, sondern auch die Absicherung und Abwendung von Gefahren !