Fixierung oder Platzverweisung
Man muss meiner Meinung nach ganz stark zwischen diesen beiden Begriffen (Fixierung/Platzverweisung) unterscheiden und darf diese nicht zusammenwerfen!
Platzverweisungen kann ich als Einsatzleiter der Feuerwehr (so jedenfalls steht es sinngemäß im NBrandSCHG) durchführen. Dazu brauche ich noch nicht mal einen gesonderten oder besonderen Lehrgang. Kommt der Probant diesem nach, ist alles in Butter.
Kommt der Probant dieser Platzverweisung nicht nach, habe ich grundsätzlich ein Problem. Bin ich nämlich kein bestallter Verwaltungsvollzugsbeamter, kann ich so viele Maßnahmen anordnen, wie ich will; ich werde sie nie mittels unmittelbarem Zwang durchsetzen können. Ich bin nämlich gar nicht befugt, unmittelbaren Zwang anzuwenden.
Und so stellt es sich auch mit der Möglichkeit der Fixierung/Fesselung dar. In NDS darf man so etwas nur, wenn man bestallter Verwaltungsvollzugsbeamter ist und aus der Bestallungsurkunde diese rechtliche Möglichkeit explizit ersichtlich ist.
Was ein eventuelles erforderliches kurzes Festhalten angeht, so denke ich, brauchen wir uns alle, egal aus welchem Bundesland wir kommen, keine Gedanken machen. Eine länger andauernde Fixierung/Fesselung, und damit komme ich hier auf die netten Kabelbinder zurück, halte ich ,was Angehörige der Feuerwher angeht, für mehr als bedenklich. Mal ganz davon abgesehen dass wir, und da spreche ich jetzt mal als aktiver Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr und nicht als Polizeibeamter, sicherlich andere Aufgaben haben und uns um Fesselung/Fixierung keine Gedanken machen sollten. Dafür gibt es eindeutig die Menschen in beige/grün bzw. blau.
MfG