Nö, stimmt so nicht!
Druckbare Version
Mal angenommen ich bin gerade auf der Autobahn, Auto gibt geist auf -> rechts ran!
Weil ich vielleicht gerade dumm in der Kurve stehe und ich zufällig ein Blaulicht dabei habe tu ichs aufs Dach um mich bemerkbar zu machen.. Erlaubt oder nicht?
Also mit Oranglicht ist es erlaubt oder da sagen sie zumindest nichts (2x festgestellt)
Meiner Ansicht nach: JA - da das Blaulicht alleine nur die Funktion einer Warnlampe hat und dadurch keine Wegerechte erlangt/beansprucht werden.
ansicht hin oder her es ist nicht erlaubt. mein gott was ihr immer mit eurem scheiss blaulicht habt das ist echt schlimm. kauft euch garnicht son ding und dann gibts auch keine probleme oder ständig die selben fragen - schöner nebeneffekt ihr macht euch nicht lächerlich und zum gespott in der löschgruppe.
...hab ja auch gar keine Magnetfackel, bei mir sind alle Fackeln fest drangeschlossert und haben überwiegend sogar 'nen Astschutzbügel http://www.world-of-smilies.com/wos_sonstige/40.gif
super pille bin fast neidisch geworden :P =))
Man, man, man!
Habt Ihr eigentlich keine anderen Probleme als euch Gedanken über blaue Blinklichter zu machen. Man hat schon fast den Eindruck, einige gehen mit den Dingern auch noch ins Bett!
Wer sich einigermaßen schlau machen will, kann die einschlägigen Vorschriften u.a. unter
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home reinziehen.
Da steht u.a. auch, dass Warnleuchten gelbes Licht haben müssen. Siehe § 53 a Abs. 1 StVZO! Oder hat einer von euch vielleicht eine Warnblinkanlage an seinem Fahrzeug, die blaues Licht abgibt?
Hakt bitte alle Gedanken an Blaulichter an oder auf Privatfahrzeugen ab! Meiner Meinung nach wird das Thema nämlich langsam lächerlich!
boah, wem sowas einfällt kann nur versaut sein :D
Man sollte in Nachtschichten also öfters mal mit Signal fahren ;-)Zitat:
Zitat von wikipedia