So ich habe mich übrigens heute bei unserem STVA mal schlau gemacht.
Fakt ist: Es gibt keine "Behördenkennzeichen" mehr. Weder für Städtische noch Feuerwehr oder sonstige Fahrzeuge nach dem Schema: X - ####.
Fahrzeuge die direkt vom Land zugelassen werden, tragen das Kennzeichen des Landes, z.B. sind das fahrzeuge des Landtags, der Landesregierung, der Staatskanzlei und div. Ministerien (darunter fallen auch die Polizeifahrzeuge, da die Polizei direkt dem Innenministerium unterstellt sind, im gegensatz zu feuerwehren die grundsätzlich den kommunen unterstellt sind).
Übrigens fallen Fahrzeuge des Zolls oder des Katastrophenschutzes nicht unter die "Landesregelung" da diese über die bezirksregierungen laufen und die werden wie die Kommunalfahrzeuge nach dem normalen Zulassungsverfahren zugelassen.
Die Aufstellung der ersten Ziffer hinter dem Landeskennzeichen hat AkkonHaLand ja schon zitiert.