Hallo,
also einfach eine Axt nehmen und mit dieser (oder mit irgendetwas anderem) einach fremde KFZ zu beschädigen geht natürlich nicht.
Wenn ich vorsätzlich das Eigentum anderer beschädige, so ist das ersteinmal IMMER Sachbeschädigung. Die Frage ist also nun, ob es Rechtfertigungsgründe für diese Sachbeschädigung gibt.
Evtl. Rechtfertigungsgründe setzen immer vorraus, das es ein höheres Rechtsgut zu schützen gibt!
Alleine die Tatsache das jemand irgendwo durchfahren möchte, wo es gerade absolut unpassend ist (Bürgersteig um Unfallstelle herum), auch wenn ich diesen Sperre, ist sicherlich KEIN höheres Rechtsgut.
Eine spätere Ahndung (Kennzeichen und Fahrerbeschreibung! notieren zwecks Anzeige) reicht vollkommen!
Ander währe es natürlich wenn sich in dem Bereich in dem er einfahren möchte z.b. eine Explosionsgefährliche Luftzusammensetzung befindet. Falls der Fahrer dann meinen Anweisungen keine Folge leistet, so habe ich natürlich die Rechtfertigung Maßnahmen bis hin zur KV durchzuführen...
Wenn ich eine (gerechtfertigte) Sachbeschädigung vornehme, dann muss der Eigentümer übrigends ersteinmal immer entschädigt werden! Ohne wenn und Aber!
Allerdings kann sich diese Entschädigung bei einer evtl. Mitschuld verringern...
Muss ich z.b. schweres Gerät SCHNELL (Menschenrettung)zu einem Schadensort bringen und führt der einzige (oder mit großen abstand schnellste) Weg z.b. durch einen Nachbargarten, und steht vor der Stelle wo ich in den Garten dann einfahren müsste auch noch ein Auto ohne griefbaren Fahrer, so kann ich problemlos das Auto "Wegschieben" und auch Quer durch den Garten fahren um meinen Einsatzauftrag zu erfüllen.
Allerdings sind sowohl dem Eigentümer des Gartens wie auch dem Autobesitzer ALLE Schäden zu ersetzen.
Da es hierbei schnell um etliche 10 000 Euro gehen kann, die die Stadt evtl. aus eigener Tasche zahlen muss, ist dies natürlich IMMER nur der allerletzte Weg!
Parkt das Auto aber z.b. in einer Feuerwehrzufahrt wird sich der Entschädigungsbetrag deutlich verringern (ggf., aber nicht sicher bis zu NULL). Die Höhe wird in der Praxis dann davon abhängen ob es noch andere Alternativen gegeben hätte um zu denselben Ergebnis zu kommen. (Verhältnismäßigkeit! Fehlerhafte Ermessensentscheidung)
Bei dem Fall mit der Feuerwehraxt würde es wohl eher so ausgehen:
1. der Fahrer erhält eine Strafe wegen Nötigung und einiges andere...
2. Der Fahrer enthält eine Saftige Enschädigung irgendwo zwischen 3/4 und dem vollen Betrag der Schadenshöhe.
3. ggf. Bekommt der FW´ler eine Anzeige wegen Sachbeschädigung!
Ander sähe es natürlich aus, wenn plötzlich ein hupendes Auto vor einer im gesperrten Bereich stehenden Einsatzkraft steht und diese vor Schreck das was sie in der Hand hält auf das Auto fallen läßt ;-)
Oder wenn der Fahrer eine Einsatzkraft bedrängt (kommt ja öfter vor) und diese dabei zufällig so auf die Motorhaube fällt, das die Axt oder Kelle, bzw. was auch immer was in der Hand ist, ZUFÄLLIG einen schönen Abdruck hinterläßt!
Dann währe in beiden fällen der Fahrer ganz alleine verantwortlich... ;-)
Und ich denke, wenn es das mit der Axt tatsächlich gegeben hat, dann wird die Offizielle Version so ähnlich ausgesehen haben...
Gruß
Carsten