Ja, aber nur mit den großen Frachtcontainern... ^^Zitat:
Zitat von Alex22
Sonst nicht...
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Ja, aber nur mit den großen Frachtcontainern... ^^Zitat:
Zitat von Alex22
Sonst nicht...
wo steht hab google aber nix ????? :-(Zitat:
Zitat von Alex22
Gruß Michael
PS: in der Fahrschule (BW-einfach) gelehrt 39 T Max mit Anhänger, ansonsten Sondernutzung beantragen !
Nun ja ganz so ist es ja nicht. Da kommt dann eben die Beschränkung der StZVO dazu.Zitat:
100 wenn es sein muss
aber nur mit einem 750 kg Anhänger
Motorwagen mit 2 Achsen 18t
Motorwagen mit 3 Achsen 26t
Motorwagen mit 4 Achsen 32t
Man darf ein Fahrzeug von 100t nur theoretisch Fahren, praktisch halt nicht.
Das normale Maximum sind also 32t bei 12m Länge mit 4 Achsen für Klasse C.
Ab 32t braucht man dann eine Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte.
Und für die 44t im Kombinierten Verkehr braucht man dann sowieso CE!
Mfg Woodstock
Mach auch grad CE drum weiß ichs halt noch... :), wenn wir grad beim Klugschei*en sind. :D
also Motorwagen mit 4 Achsen 32t mit C (Sattelschlepper ?)Zitat:
Zitat von woodstock
und Motorwagen mit Anhänger 5 Achsen ??t mit CE
Gruß Michael
Sattelschlepper ist ja kein Motorwagen...
Sattelschlepper ist ein Zug, also CE
Und Sattelschlepper = Zug mit 5 Achsen sind 40t. Im Kombiverkehr, wie es da steht 44t.
Mfg WoodstockZitat:
StVZO §34 Abs. 6 - 6.
Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 386 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert ... 44,00 t.