Das stimmt so nicht ganz ...Zitat:
Zitat von Teletector
Es gibt gewisse Garantenstellungen die einen hervorheben.
Und dies wird sich definitiv in der Urteilsbegründung niederschlagen.
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Das stimmt so nicht ganz ...Zitat:
Zitat von Teletector
Es gibt gewisse Garantenstellungen die einen hervorheben.
Und dies wird sich definitiv in der Urteilsbegründung niederschlagen.
Das stimmt so auch wieder nicht ganz:Zitat:
Zitat von Alex22
Eine Garantenstellung im klassischen Sinne ist hier nicht gegeben. Man kann sie jedoch damit vergleichen. Es wird sich auch nicht in der Urteilsbegründung niederschlagen, sondern im Mass des Urteils. Und sofern trifft eine Art "Garantenstellung" zu, indem die vorliegende Erklärung bzw. Kursbescheinigung bestätigt, dass er Kentnisse hatte und verantwortungsbewusster damit hätte umgehen können. Sprich Vorsatz, Schuld und Widerrechtlichkeit sind gegeben und ein Strafschärfung durch diese Erkenntnisse nicht ausgeschlossen.
PS: Und es bleibt dabei, "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dies hat jedoch nicht mit dem Strafmass zu tun, sonder im strafrechtlichen Sinne, dass jeder für seine Delikte verfolgt wird. Die Strafzumessung ist dann eine andere Geschichte, was aber nicht auf den Menschen sondern vielemehr auf die Deliktsumstände bezogen ist.
So nun genug Juristerei,
Gruss marlon
Na, eins noch.Zitat:
Zitat von marlon
folgendes steht in der PDV / DV 810:
-------
1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus
der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der
Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem
Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die
Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle Form
je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
1.4.5 Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses richtet sich nach bundes- und
landesrechtlichen Vorschriften.
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Ebi
Richtig! Aber wir sprechen von zwei verschiedenen Tatbeständen.Zitat:
Zitat von Ebi
Also jetzt will ich auch mal was dazu sagen. Dumm gelaufen auf jedenfall. Aber auch selbst Schuld. Wie man's halt sieht...
Was ich aber das Allerletzte finde, sind diese angeblichen "Kameraden"! Bitte was sind das für Heinis die mit einem in der Feuerwehr sind und einen hintenrum verpfeifen? Das is ja wohl das Allerletzte! Wenn bei uns sowas passieren würde hätte derjenige die längste Zeit seinen Spaß in der FW gehabt. Solche Leute haben die Bezeichnung "Kamerad" in keinster Weise verdient und gehören aus der Wehr geschmissen. Die sollten sich echt mal was schämen...
Sorry .. aber was ihr immer mit eurer falsch verstandenen Kameradschaft habt...
Nur weil man jemand verpfeift der eine Straftat begeht ist das noch lange kein "Kameradenschw***"
Na wenn du das so siehst, siehe es so und geb den Herren die Hand. Ich find sowas das Allerletze!
Ich sag ja nicht das ich das gut heiße wenn man andere verpetzt ...
Aber direkte Vorwürfe oder gar Beleidigungen sind auch unangebracht.
Beleidigt wurde hier doch niemand. Aber gut finde ich das auch nicht mit der Verpetzerei. Ist echt nich die feine Art, innerhalb einer Wehr.
Ausserdem:
ging es da um einen Mord oder so etwas in der Art ??? Negativ!
Wenn man sowas pettt dann ist es in keinster Weise moralisch falsch...
Aber so etwas läppisches wie "Scanner besitz(und gebrauch)" und vorallem unter Feuerwehrangehörigen ist keineswegs wert gepetzt zu werden... vorallem weil es (meistens/wahrscheinlich) ohne jeglichen kriminellen Hintergrund geschieht
nur aus allgemeinem Interesse bzw. weil man gerne etwas vor den anderen bescheid wissen möchte, dass gleich ein Einsatz kommt.
Das halte ich für Okay. Und jeder der sowas petzt nur um dem anderen etwas auszuwischen ist ein Kameradenschwein(das kann man auch ruhig ausschreiben).
Die Hälfte meiner Wehr hört regelmäßig Funk zuhause... Wenn da jemand anfangen würde zu petzen...
Du bist aber solang du nicht im Dienst bist (Einsatz/Übung) die Feuerwehr, somit hast du in dem Moment genauso wenig das Recht den BOS Funk abzuhören wie mein Großmutter.
Somit ist es zwar schade das er verpetzt wurde, aber moralisch und objetiv betrachtet völlig legitim.
Also, meiner Meinung nach steckt da ein feuerwehrinterner Streit dahinter.
Man liese nur hier in dem anderen Beitrag:
also, die zerfleischen sich ja gegenseitig.Zitat:
Zitat von Brandmeister
Ebi
Ich glaube Ebi hat da mit seiner Vermutung nicht ganz Unrecht. Kommt mir auch langsam so vor...
Zitat:
Zitat von Alex22
Hast du schon einmal probiert nen scanner im klo zu versenken das geht bei drogen besser dewegen die türöffnug
auch ich muss grundsätzlich alex22 recht geben
was ist passiert (rein objetiv)
1 oder 2 bürger haben die Strafermittlungsbehörden über einen Rechtsbruch informiert und diese haben, den Buchstaben des Gesetzes folgend Ihre Maßnahmen durchgeführt.
Mehr ist nicht passiert.
Warum sie das gemacht haben ist ein anderes Thema
Grundsätzlich wäre zum Thema HIORGS und BOS Funk Gesetze (fass das mal als Oberbegriff) folgendes zu sagen
"Der von euch ohne Sünde, der werfe den ersten Stein"