Re: Re: FME ohne Bos Zulassung
Zitat:
Original geschrieben von russmeyer
Natürlich kann man Ärger bekommen...
Betrieb einer nicht zugelassenen Empfangseinrichtung....
Abhören und Auswerten von nicht für einen selbst bestimmten Nachrichten ...
etc.
Aber das weiss ja jeder, der sich privat einen Meldeempfänger kauft, ob mit oder ohne BOS Zulassung.
russmeyer
PS: kommt jetzt nicht mit: "Unser OrtsBm hat das erlaubt", das kann der nämlch garnicht, oder ist das jetzt eine Gesetzgebende Instanz???
Servus!
Da bin ich nicht ganz Deiner Meinung. Wenn der FME die Zulassung nach TR-BOS besitzt und auch dementsprechend programmiert/codiert ist spricht zumindest hier in Bayern nichts dagegen. Grundlage dafür ist die "Anlage zur IMBek vom 07.11.2000, Gz. IC6-0265.111-3".
Hier steht unter 2.1:
Zitat:
2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
- Anrufmeldeempfänger (ME O),
- Taschenmeldeempfänger (ME I),
- tragbare Meldeempfänger (ME II),
- ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV)
- digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
- digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP). Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
Fünftonfolge-Tonrufkombinationen für die analoge und Adressen für die digitale Alarmierung
werden den Betreibern der Funkverkehrskreise vom Staatsministerium des Innern
– in der Regel blockweise – zugeteilt. Die Weitergabe an die berechtigten Nutzer und
Betreiber erfolgt ohne Mitwirkung des Staatsministeriums des Innern.
Über die zugeteilten Tonrufkombinationen/Adressen hinaus dürfen keine Tonrufkombinationen/
Adressen verwendet werden. Bei begründetem Bedarf können weitere Tonrufkombinationen/
Adressen formlos beim Staatsministerium des Innern angefordert werden.
Die Zuteilung der Tonrufkombinationen für den Rettungsdienst und den Sanitätsdienst
erfolgt durch die Betreiber der Funkverkehrskreise des Rettungsdienstes.
Für Vorführzwecke sind ausschließlich die Tonrufkombinationen
- 29 999 im Fünftonfolgeverfahren und
- 999 im Dreitonfolgeverfahren
zu verwenden.
Es liegt in der besonderen Verantwortung der Betreiber der Funkverkehrskreise, dafür
zu sorgen, dass die Alarmierung (Auslösung der „Schleifen“ bei den alarmauslösenden
Stellen) und die Weitergabe der Tonrufkombinationen/Adressen auf die Berechtigten des
BOS-Funks (§ 4 BOS-Funkrichtlinie) beschränkt bleibt. In Zweifelsfällen ist Rücksprache
mit dem Staatsministerium des Innern zu nehmen.
Gruß
Alex
Zulassung der Melder von EuroBOS
"Ja dann kann ich ja gleich die Melder von EuroBOS kaufen. Die haben doch ne Zulassung. Nur will ich Geld SPAREN !!!"
Die angebotenen DME von EuroBOS (Romeo, Romeo+) haben keine Zulassung.
Für den Romeo wurde eine beantragt, der hat die Prüfung aber nicht bestanden. Fiel wegen Schutzgrad (Spritzwasserschutz und nachbarkanaldämpfung) durch!
Zwischenzeitlich soll wohl der Schutzgrad nachgebessert worden sein, es wurde aber keine neue Prüfung beantragt.
Fazit: Romeo und Romeo+ sind beides nicht nach TR-BOS zugelassene Meldeempfänger und dürfen ohne Sondergenehmigung nicht in den Alarmierungsnetzen der BOS genutzt werden. In Brandenburg wurde dies sogar vom innenministerium schriftlich an alle LK / Städte gegeben.
Übrigens hat das Bayerische StMdI nochmals klargestellt, dass die TR-BOS auch für Empfänger gilt (Seite 3, oben): http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf
PS: EuroBOS hat vor kurzem einen Empfänger "Troya" erfolgreich testen lassen - nur der wird nicht angeboten und konnte auf der PMR-Expo auch nicht vorgezeigt werden...