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Hi habe auch Hanrath Stiefel und heute mit der Firma Hanrath telefoniert.
Die nette Dame am Telefon hat mich gefragt, seit wann ich den Stiefel habe (2006) und meinte dann, dass die Unterlassensverfügung für alle Stiefel, die vor und einschließlich 2006 gekauft wurden nicht gültig ist. Diese Stiefel dürfen also weiter getragen werden.
Generell meinte Sie, dass ALLE Stiefel aus der Serienproduktion den Anforderungen entsprechen würden (auch die Modelle nach 2006). Jedoch trifft auf die jüngeren die Unterlassensverfügung zu, weil irgendein Stiefel (nicht aus der Serienproduktion) geprüft wurde...oder so...(nicht ganz verstanden)
Also Fazit: Man darf die Stiefel, die vor und incl. 2006 gekauft wurden in Einsatz tragen und sie sind laut Hanrath sicher. Alle jüngeren Stiefel sind ebenfalls sicher aber zur Zeit verboten, wogegen Hanrath mit Anwälten vor geht.
So habe ich es verstanden...Da die Stiefel erste Sahne sind empfehle ich euch einfach mal der Firma Hanrath eine Mail zu schreiben, wenn ihr euch nicht ganz sicher seid. Die melden sich dann sehr zügig (bei mir am nächsten Tag) und schauen sofort nach, wann der Stiefel gekauft wurde und ob dieser getragen werden kann/darf. Außerdem senden die einem eine Unbedenklichkeitserklärung zu! Womit man dann auf der sicheren Seite ist!
Grüße!
P.S. Anbei die Mail von Hanrath sowie ein .jpg von der Erklärung!
Sehr geehrter Herr XXX,
wir beziehen uns auf unser heutiges Telefonat und senden Ihnen im Anhang unsere Konformitätsbescheinigung zu, welche Ihnen bestätigt das Sie unsere Stiefel bedenkenlos tragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hanrath Schuh-GmbH
i.A. Yvonne-Sophie Krämer
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