Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Wir nicht ...
Wir haben gar keine Leitstelle *g*
Dann nehmt halt ne Telefonzelle... *g*
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Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Wir nicht ...
Wir haben gar keine Leitstelle *g*
Dann nehmt halt ne Telefonzelle... *g*
Hallo,
Jetzt wird hier in diesem Threat schon Seitenweise darüber diskutiert, ob Bundesrecht nun Landesrecht bricht (ja, tut´s) oder ein später herausgegebener Erlass da wieder etwas aufweichen kann. Aber ich finde nirgendwo einen Punkt, wo sich der Erlass des BAyrischen STMI und das TKG nun gegenseitig aushebeln könnten.
FAKT EINS: BOS ist Ländersache! Die Behörden der Länder regeln (zwar unter Mitsprache des Bundes) wer Berechtigter im Sinne der BOS Richtlinien ist, welche Kanäle verwendet werden dürfen, welche Geräte usw.
FAKT ZWEI: Das TKG ist Bundessache, hat aber mit dem BOS speziell nur indirekt zu tun. Im abhörverbot wird ja nur zwischen Berechtigten Stellen und unberechtigen gesprochen.
IM Prinzip Regelt der Paragraph mal ganz platt: WER NICHT! BERECHTIGT IST DARF NICHT AKTIV UNTER ZUHILFENAHME EINES EMPFANGSGERÄTES ZUHÖREN UND SOLCHE INHALTE WEITERGEBEN. !!!
FAKT DREI: Nicht einmal die Verschwiegenheit für BOS-Angehörige ist durch dieses Gesetz geregelt. Die gilt ja nur für ANBIETER ODER DEREN BESCHÄFTIGTEN von GESCHÄFTSMÄßIGEN TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN.
FAKT VIER: Die Verschwiegenheitspflicht wird wieder durch eine (Bundesweit identische) Länderregelung festgelegt.
FAKT FÜNF: Wer Wann Berechtigter Teilnehmer des BOS-Funks ist wird durch den Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreis bzw. dessen berechtigten Vertreter festgelegt.
Dieser hat sich dabei natürlich an die geltenden LÄNDERregelungen zu halten.
In Hessen währe dieses zb. das Land Hessen vetreten durch den Landesminister des Inneren bzw. dessen Ministerium.
In einigen anderen Bundesländern (auch Bayern???) währe dieses der Kreis, vetreten durch den KBM/KBI/KBR oder wie auch immer der heißt.
Der Bayrische Erlass schreibt nun nichts vor, sondern er gibt lediglich dem Verantwortlichen eine Entscheidungshilfe. Dieses wird besonders dadurch deutlich das häufiger von "ES wird empfohlen..." die Rede ist.
Wenn nun der Verantworliche der Meinung ist, dass zb. der STBI oder vieleicht sogar ein Zfü. (in Ausnahmefällen) benötige einen Melder mit Mithörfunktion und damit auch die Genehmigung den BOS ohne KONKRETEN Dienstlichen Auftrag zu höhren, so ist dieser ein berechtigter Teilnehmer DIESES Funkverkehrskreises und obliegt auch nicht mehr dem Abhörverbot des TKG!!!
Diese Genehmigung gilt natürlich nicht für das Private Mithören, sondern nur für das Dienstliche Mithören, auch in Privater Umgebung!!!
Wenn nun also sojemand seinen Melder in seiner Freizeit durchschaltet, bloss weil gerade vieleicht nichts im TV läuft, so bleibt das verboten.
Schaltet sojemand seinen Melder auch ohne Alarm durch, weil es gerade ein Unwetter gibt oder es irgendwo eine Explosion oder sehr starke Rauchentwicklung gab, um evtl. bereits im vorfeld einer Alarmierung über die entwicklung informiert zu sein mit dem Ziel daraus einen taktischen Nutzen zu ziehen, so ist das erlaubt.
EGAL WO DIES GESCHIEHT: KNEIPE, SUPERMARKT ODER ARBEITSSTÄTTE. (Wobei dies natürlich in der großen Öffentlichkeit wirklich nur in SEHR BEGRÜNDETEN Fällen geschehen sollte)
Wo also beißen sich das TKG und der Erlass nun???
GAR NICHT.
Und Leute, bedenkt doch nun mal endlich eines was immer wieder vergessen wird:
BOS IST LÄNDERSACHE, BESONDERS IM BEREICH DER FW UND RD.
WIR HABEN 16 BUNDESLÄNDER, DAMIT 16 VERSCHIEDENE LÖSUNGEN. WAS IN EINEM BUNDESLAND TÄGLICHE PRAXIS ODER SOGAR EMPFOHLEN IST, IST VIELEICHT IN EINEM ANDEREN BL STRIKT UNTERSAGT, OHNE AUSNAHME!!!
Gruß
Carsten
@Carsten
wenigstens mal einer der was ordentliches dazu schreibt,der auch nen Plan hat.... ;)
Finde ich auch ..
hoffentlich versteht es hier jetzt mancher.
Also in (mindestens) einem "Fakt" muß man Carsten widersprechen/etwas klarstellen:
Es mag sein dass "BOS" Ländersache ist.......BOS umfasst aber weit mehr als BOS-Funk und die Landesmöglichkeiten beziehen sich hier eher auf andere Regelungen zu Feuerwehren/Rettungsdiensten etc als nur die "Funkerei"!!!!!!
Und gerade im Funkwesen hat eben auch der Bundesgesetzgeber ein gehöriges Mitsprache- und Regelungsrecht (und in einigen Bereichen dieser Matérie sogar ein alleiniges!) ........sonst wär nämlich das vielzitierte TKG a priori verfassungswidrig wenn der Bund dort auf diesem Gebiet des Telekommunikationsrechtes nichts regeln dürfte!!
Also auch hier mal nicht Länder- und Bundeszuständigkeiten vermischen nur weil die bzw. ein Teil (der Mitgliedsorganisationen) der "BOS" Ländersache sind.........wenn nämlich diese Länderzuständigkeit jetzt von einzelnen hier im Forum "auf einmal" auch z.b. auf die Organsiation des Funkverkehrs/Frequenzzuteilung/Zulassung von FuG etc. ausgeweitet werden soll .....dann könnte ja jedes BL seine Kanäle frei vergeben (kann es aber nicht weil auf oberster Netzebene jedem Land schon nur ein Teil der zur Verfügung stehenden Kanäle zugewiesen wurde und nur diese Teile dann durch das Land auf die BOS aufgeteilt werden) .....dann könnte jedes BL seine eigenen FuG zulassen (ist aber für polizeiliche und nichtpolizeiliche BOS auf bestimmte Zulassungsstellen übertragen).....dann wäre die Verschwiegenheitspflicht (auch oben als angeblicher "Fakt" dargestellt) ebenso Ländersache........alle Teilnehmer eines Funklehrgangs mögen aber ihre Verpflichtungserklärung (soweit überhaupt noch vorhanden bzw. jedem ausgehändigt) mal raussuchen und schauen für welche Paragraphen des Strafgesetzbuches (!) sie da unterschrieben haben.....und dies ist auch Bundesrecht.......oder gibt es in jedem BL jetzt nen anderes StGB......wäre mir neu.......auch wenn ich erst 15 Jahre BRD genießen durfte ;-)))
In diesem Sinne
Werner
Es gibt auch nur eine StVO aber trotzdem kann jedes Land die StVO auslegen wie er will *g*
um mit einem (mehr oder weniger bekanntem) schauspieler zu sprechen:
" Das ......glaube ich nicht, Alex"
Beste Beipspiel ist der neue Führerschein ab 17 ...Zitat:
Original geschrieben von WernerG
um mit einem (mehr oder weniger bekanntem) schauspieler zu sprechen:
" Das ......glaube ich nicht, Alex"
Nicht jedes BL führt ihn ein, obwohl es ja Bundessache ist kann jedes Verkehersministerium der Länder den Führerschein ablehnen.
Du hast aber oben über die "STVO" geschrieben bzw. eine Behauptung aufgestellt!!!!!
In dieser Vorschrift ist das Fahrerlaubnisrecht aber mitnichten geregelt !!!!!!!!
Dieses Rechtsgebiet wird durch die sog. "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" = "Fahrerlaubnis-Verordnung" (FeV) geregelt und dort speziell im neu aufgenommenem § 48 a "Begleitetes Fahren" .
Im § 73 FeV wird zusätzlich noch den "obersten Landesbehörden" bzw. "höheren Verwaltungsbehörden" Aufgaben bzw. die Genehmigung von Ausnahmeregelungen zugewiesen.
Also vorher lesen worüber man schreibt, bitte ;-)) (klingt arrogant ist aber nicht so gemeint !)
Sonst führen hier viele Diskussionen ins Abseits oder : OT
Werner
Das war nur ein Beispiel das sich nicht auf die StVO bezog, aber hier nochmal eins extra für die StVO
Jedes Bundesland regelt aber auch die Inanspruchnahme von Sonderrechte für die FFW anders.
Auch das glaube ich so absolut dargestellt nicht !
Es mag vielleicht bei den Ausnahmereglungen oder im Rahmen der Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sondersignalen (aber das wäre schon wieder StvZO nicht StVO!) andere Auslegungen geben aber diese sind eben durch sog. Verweisungsermächtigungen (an die/auf die obersten/oberen zuständigen Landesbehörden) gesetzlich legitimiert; kein BL würde hier aus eigenem "Trieb" sich Änderungen erlauben wenn es vom Gesetzgeber nicht gewollt/zugelassen worden wäre!
Gruß
Werner
Und nun war dies zum absoluten(!!!) OT-Thema Straßenverkehr(!) mein letzter Hinweis an dieser Stelle/in diesem Forum!
Dafür gibt es andere interessante Foren; wir "reden" hier über "Funk".......im weitesten Sinne ! :-))
Wenn ichs so betrachte wars vertane Zeit sich dazu überhaupt zu äußern. Jedes Gesetz läßt sich so auslegen wie man es brechen will und wer sich nicht dran halten will schiebts dann halt auf irgendwelche Sonderregelungen die wiederum so formuliert sind daß sie jeder für sich auslegen kann wie ers braucht.
Fazit:
Was kümmern mich irgendwelche Gesetze, mein FME ist offen wann ich will und wo ich will. Und wenns mir meine Hiorg oder mein BETREIBER DER FUNKVERKEHSKREISE verbietet, kauf ich mir selber einen und mache damit was ich will, denn was meine ist geht niemand was an.
Armes Deutschland. BOS-Funk verkommt zum billigen Jedermannsfunk.
Ich glaube wir können das Thema langsam schließen.
Schönen Abend noch.
Peter
@Peter,Zitat:
Original geschrieben von Funkfreund
Jedes Gesetz läßt sich so auslegen wie man es brechen will und wer sich nicht dran halten will schiebts dann halt auf irgendwelche Sonderregelungen die wiederum so formuliert sind daß sie jeder für sich auslegen kann wie ers braucht.
Schönen Abend noch.
Peter
genau deshalb hab ich mich dann rausgehalten.
Aber:
kommt es wirklich zu einer Anzeige,
dann entscheidet ein Richter und die hier kundgetanen Meinungen süielen überhaupt keine Rolle. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte sagt: "Ich habs aber im Forum gelesen" :-)
Das solls gewesen sein.
Ebi
Hallo,
JA es stimmt: BOS ist mehr als Funk, aber nunmal AUCH Funk.
Und hier liegt ganz klar die Regelungskompetenz bei den LÄNDERN!
JA, es stimmt auch. Im Bereich der Telekommunikation hat der BUND die alleinige Kompetenz= FERNMELDEHOHEIT
Der Bund übt diese Fernmeldehoheit auch aus, er gibt den Ländern sowie allen anderen gewisse Spielregeln an die diese sich zu halten haben. Diese nennen sich z.b. TKG und FAG!
In diesem Spielregeln ist zb. festgelegt, dass Betreiber einer ortsfesten Funkstelle mit mehr als 10W EIRP eine Standortbescheinigung brauchen. Es ist festgelegt das nur Funkgeräte innerhalb der BRD betrieben werden dürfen die gewisse Standarts und Grenzwerte einhalten. Es ist festgelegt, das es im Bereich 74,215MHz/84.015MHz bis 77,475/87,255MHz einen Bereich für BOS Funk gibt, dessen Kanäle ein Raster von 20KHz haben und von 347 bis 510 durchnummeriert sind!
ABER:
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
DIes ist eine eine Empfehlung! Dies wurde mal irgendwann von den einzelnen LMI in verbindung mit dem BMI beschlossen. Jedes LAnd darf aber davon abweichen(sofern das Gerät eine FTZ-Zulassung hat), genauso wie jedes LAnd einzelne Typen von FuG´s ausschließen oder nur für bestimmte BOS gestatten darf!
Der Einfachheit halber wurden mal bestimmte Prüfstellen festgelegt, die nach den gemeinsam beschlossenen Kriterien die Funkgeräte überprüfen, ob diese den TR entsprechen. Dies dient nur der Arbeitsteilung. Ausserdem soll so eine gewisse (freiwillige) bundesweite Harmonisierung gewährleistet werden. Der Bund besteht nur auf der FTZ Zulassung (mittlerweile reicht ja CE!) und auch nur die liegt innerhalb seiner Kompetenz!
Der BUND verteilt keine KANÄLE an die Länder
Er wirkt lediglich an der Koordination mit um ein weitgehend Störungsarmes Miteinander zu erreichen!
Dieses ist im Interesse aller!
Es gibt nur den Sonderfall wenn zwei Bundesländer untereinander sich nicht einigen können, das dann der BMI eingreifen soll. mit welcher Kompetenz weiß ich aber nicht!
Dieses Geschieht durch die ZS-IuK die bei der Bundespolizei angesiedelt ist. (aber relativ direkt dem BMI untersteht)
Auch die Bundesbehörden haben sich innerhalb der BL an die dort geltenden Bestimmungen zu halten. Natürlich gibt es aber gewisse Ausnahmeregelungen um eine Bundesweite gleichstellung der Bundesbehörden zu Gewährleisten.
Diese Ausnahmeregelungen sind aber erstmal vereinabrt worden! (zb. regelt der Erlass des Bayrischen STMI ja auch angelegenheiten der Bundesbehörde THW)
Die Verschwiegenheitserklärung ist auch kein Argument, denn
Die Verpflichtung erfolgt nach Landesrecht. DAs LAnd besteht darauf, das entweder jemand vor der Teilnahme am BOS-Funk diese Verpflichtungserklärung (freiwillig) unterschreibt oder eine solche Pflicht sowieso schon für ihn aufgrund seines Dienstverhältnisses besteht.
Tut er dies nicht, so darf er nicht am BOS-Sprechfunk teilnehem!!!
Bei Verstoss gegen diese Erklärung wird das halt über das Strafrecht geandet, welches aber Bundesrecht ist!
(Landesrecht Kann und muss sich ja manchmal auf Bundesrecht beziehen)
Übrigends braucht es in manchen Fällen keine Verpflichtungserklärung! Im gesamten Bereich wo Beamte ihren Dienst tun ist diese Verschwiegenheit bereits durch Ihre Dienstpflichten geregelt. Ein Verstoss gegen diese Dienstpflichten ist ebenfalls ein Fall fürs Strafrecht (Bundesrecht), egal ob BUND-KOMMUNAL-oder Landesbeamter.
Auch im THW zb. gibt es keine Verpflichtungserklärung mehr!
Diese ist nur noch für EXTERNE KRÄFTE die kurzzeitig im THW ihren Dienst versehen vorgesehen (zb externe Fachberater)
Wenn THW-Helfer dennoch eine solche Erklärung unterschreiben sollen, so ist entweder der Funkausbilder nicht informiert, oder er macht dieses ganz bewusst um die Situation DEUTLICH zu machen.
Theoretisch könnte ein LAND darauf verzichten, aber das ist Glücklicherweise nur Theorie.
In unserer Schönen Republik ist viel mehr Landessache als man so denkt. Nur weil etwas 16x gleich bzw. fast gleich ist, muss es ebend NICHT Bundesrecht sein. Vieles ist einfach zur vereinfachung und gewährleistung derselben Lebensbedingungen "Freiwillig" angepasst. Aber das ist dann eine freiwillige Sache der Länder!
Allerdings ist gerade im Bereich der BOS vieles einfach zu uneinheitlich, was allerdings schon mit den JAhren zwischen dem WK-II und der Gründung der BRD im zusammenhang steht!
Gruß
Carsten
Ja, das ist doch auch alles vollkommen richtig. Aber wäre es nicht wirklich langsam mal an der Zeit wenn es dafür klare knallharte verbindliche bundeseinheitliche Gesetze geben würde die für ALLE Teilnehmer am BOS-Funk gelten sollten und nicht durch irgendwelche Erlasse/Sondergenehmigungen/Ausnahmrelegelungen der Länder außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit eingeschränkt werden?? Dich würde das doch sicher auch nicht grade freuen wenn du als Funkamateur in ein anders Bundesland fährst um dort QRV zu sein, dort aber durch eine Ausnahmeregelung jedermann mit 1KW auf Kurzwelle ohne Lizenz senden darf! Das ist zwar ein blödes Beispiel, aber irgendwann kommen wir mal dorthin!
Die Länder sollten ein Mitspracherecht bei solchen Gesetzgebungen behalten, aber daß jedes Bundesland seinen eigenes Gesetz zur gleichen Rechtslage macht muß nicht sein!
Peter
Ein großes Problem is doch zB ....
In vielen Bundesländern überwachen die Leitstellen die Funkverkerhskreise ...
In Bayern gibts flächendeckend keine Leitstellen und deswegen werden bestimmte Personengruppen eben mit Überwachungsmeldern ausgestattet.
Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen der neuen BOS-Funkrichtlinie beschlossen, dass alle Geräte, die im BOS-Funk eingesetzt werden, gemäß TR zugelassen sein müssen. Im gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5. heißt es:Zitat:
Original geschrieben von DG3YCS
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
]
"5. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"
Das wirst du vielleicht auch mal noch erleben daß du nicht mehr von der Polizei alarmiert wirst... :-))
Stimmt. Wenn es aufgrund der Alarmierungsstruktur notwändig ist, ist ja nichts gegen den Einsatz von Überwachungsempfängern einzuwenden. Jedoch ist mir nach wie vor schleierhaft was da überwacht werden muß?? Sind da keine Schleifen programmiert und der Alarm wird bloß durchgesagt daß er deswegen ständig offen sein muß?? Kann ich mir nicht vorstellen.
Peter
Überwachung der Funkdisiziplin, oder es kann ja auch mal vorkommen, daß ein Feuerwehrauto irgendwas mitteilen und somit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.Zitat:
Original geschrieben von Funkfreund
Das wirst du vielleicht auch mal noch erleben daß du nicht mehr von der Polizei alarmiert wirst... :-))
Stimmt. Wenn es aufgrund der Alarmierungsstruktur notwändig ist, ist ja nichts gegen den Einsatz von Überwachungsempfängern einzuwenden. Jedoch ist mir nach wie vor schleierhaft was da überwacht werden muß?? Sind da keine Schleifen programmiert und der Alarm wird bloß durchgesagt daß er deswegen ständig offen sein muß?? Kann ich mir nicht vorstellen.
Peter
Hallo,
Ich will mich gar nicht wertend in die Diskussion einmischen und tue dies auch nicht. (wenn man meine Beiträge mal genau liest wird man dieses feststellen)
Mir ist es in dieser Diskussion eigendlich egal ob nun offene Meldeempfänger oder nicht. Privat habe ich eine Meinung, aber die werde ich hier nicht Kundtun, dazu ist mir das Thema viel zu Emotionsgeladen!
Ich habe mich jetzzt nur in die Diskussion eingeklinkt, weil es vom ursprünglichen Thema weg und immer mehr um die Frage ob der zitierte Erlass (in anderen Ländern gibt es teilweise ähnliche regelungen) nun überhaupt rechtens ist oder nicht.
Hier wurden dann die Gesetze und Regelungen (teilweise abwegig) wieder so ausgelegt das die dem eigenen Weltbild entsprachen z.T. begründet mit dem eigenen, völlig anderen, Landesrecht.
BOS Funk ist nunmal der Betriebsfunk der Sicherheitsbehörden.
Im Betriebsfunk kann der Betreiber ja auch gewisse Regelungen ZUSÄTLICH zu den vorschriften des TKG und FAG einführen.
Der Betreiber kann ja durchaus auch vorschreiben das er nur Geräte in seinem Netz zuläßt, die bestimmte Kriterien erfüllen (vgl. mit der BOS zulassung der FuG´s), Aber er kann keine Geräte zulassen die der Träger Der Fernmeldehoheit nicht gestattet. (vgl. FTZ-Zulassung)
Auch kann der Betreiber eine gewisse art der Gesprächsführung vorschreiben oder von seinen Mitarbeitern Verschwiegenheit verlangen.
Er kann aber auch nach seinem Gutdünken ausnahmen von seinen eigenen Regeln zulassen oder Personen benennen die ebenfalls im gewissen Rahmen Ausnahmen gestatten können.
Natürlich währe es schon schön, wenn man EINE einheitliche Regelung für alles hätte. Ich bin es auch leid mich mit vielen verschiedenen LAndesspezifischen Regelungen beschäftigen zu müssen. Und das gilt nicht nur für den BOS-Funk.
Aber es ist nunmal so, wir haben in diesem Land nicht nur einen Gesetzgeber sondern 17!!!
Dazu noch unzählige Kommunen die wiederum ihre eigenen Regelungen für manches erlassen können.
(In der einen Stadt darf ich Tauben füttern, in der anderen Kostet mich das 200Eur. ICh darf in der einen Stadt auf Pflaster spucken, in Köln kostet mich das 50Eur. auch wenn es kein Kaugummi war. In manchen Städten kann ich Nachts Straffrei in den Stadtpark pinkeln, in Düsseldorf bin ich dann 50eur. ärmer)
Teilweise sind die Kompetenzgrenzen ebend für den LAien nicht so klar zu erkennen (obwohl sie exestieren). Und es nunmal so, das nur weil ein Regelwerk auch Regelungen über den Funk beeinhaltet, es nicht unbedingt gleich unter die Fernmeldehoheit des Bundes fällt.
Aber eines kann man abschließend schon sagen:
Die Situation in Bayern dürfte ja jetzt klar sein, sie ist ausführlich dargestellt und besagt das KBM´s, STBM´s, OB´s des THW und einige wenige besonders benannte Personen einen Melder mit Mithörfunktion haben dürfen.
Alle anderen NICHT.
Diese REGELUNG steht NICHT im GEGENSATZ zum BUNDESRECHT, da das Bundesrecht nur das befugte und unbefugte Mithören regelt. ES MACHT ABER KEINE AUSSAGE ÜBER DIE BEFUGNISS SELBER. Dies ist LANDESRECHT!!!
Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann natürlich hier diskutiert werden.
Aber eines dürfte wohl KLAR sein.
ES WIRD IN KEINEM BUNDESLAND EINE REGELUNG GEBEN DIE EINEM EINFACHEN FW´ler, THW´ler oder RD´ler EINEN MELDER MIT MITHÖRFUNKTION OFFIZIELL ZU HABEN UND ZU NUTZEN ERLAUBT.
DEM PERsONENKREIS DER FÜR DIESE AUSNAHME INFRAGEKOMMT, DEM KANN MAN ES DURCHAUS ZUTRAUEN SICH FÜR IHREN BEREICH EINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT EINZUHOHLEN.
Alles andere ist höchsten eine örtliche Duldung. Dieses kann aber auch nach hinten losgehen. Wenn man dann vorm Kadi steht kann man sich höchsten nur noch auf dem Umstand des §17 STGB -Verbotsirrtum- berufen.
Man könnte dann zb. argumentieren, dass eine vorgesetzte Person (zb. STBI) einem dies genhmigt hat (Mach menn oder mir doch egal) und man davon ausgegangen ist damit währe es rechtskräftig genehmigt.
Dieses würde allerdings nur klappen wenn man WIRKLICH gefragt und diese Antwort bekommen hat und man nicht nachweislich anderweitig gut informiert ist. Einen aktiven User dieses Forums zb. würde das nicht viel bringen.
Aber auch wenn die o.g. Vorraussetzungen vorliegen ist es immer noch Sache des Richters, ob der den §17 STGB berücksichtig oder nicht...
Gruß
Carsten
EDIT: @Grisuchris
Die Länder legen aber wiederum für sich selber fest, ob sie sich an die Beschlüsse der Innenministerkonferenz halten wollen!.
Ausserdem regelt dieser Beschluss nur die generelle Situation, dies wird so ja auch durchgeführt.
Sondergenehmigungen sind aber aussen vor. Deshalb heiß es ja auch -SONDER-genehmigung.
EDIT2:
Dieses ist so auch in den Zusatzbestimmungen und ergänzenden Hinweisen zur BOS-Funkrichtlinie unter: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf
zu finden.
Unter §10 findet sich der der von dir Zitierte Hinweis, allerdings lautet der letzte Satz:
ZITAT:
Der Betrieb von nicht für die BOS zugelassenen Funkanlagen auf den Frequenzen der BOS in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Inneren
ZITAT ENDE
Ja, nicht so ausführlich, aber in der prinzipiellen Aussage habe ich das eigentlich kundtun wollen.
@alex22
Für welchen Zweck muß da wer mit nem Überwachungsempfänger die Funkdisziplin überwachen?? Wieso muß ein Feuerwehrfahrzeug, wenn es eine Mitteilung zu machen hat, einen Überwachungsempfänger zum Mithören haben um einen Ansprechpartner zu finden?? Habt ihr keine Funkgeräte in den Fahrzeugen??
Also in Bayern scheint wirklich alles anders zu sein... Ich bin erstaunt!
Gruß, Peter
Machen wir mal ein einfaches Beispiel ...Zitat:
Original geschrieben von Funkfreund
Ja, nicht so ausführlich, aber in der prinzipiellen Aussage habe ich das eigentlich kundtun wollen.
@alex22
Für welchen Zweck muß da wer mit nem Überwachungsempfänger die Funkdisziplin überwachen?? Wieso muß ein Feuerwehrfahrzeug, wenn es eine Mitteilung zu machen hat, einen Überwachungsempfänger zum Mithören haben um einen Ansprechpartner zu finden?? Habt ihr keine Funkgeräte in den Fahrzeugen??
Also in Bayern scheint wirklich alles anders zu sein... Ich bin erstaunt!
Gruß, Peter
(Das wahrscheinlich jeder heutzutage ein Handy hat lassen
wir jetzt mal außer acht)
Ein Feuerwehrfahrzeug macht eine Bewegungsfahrt und kommt zufälligerweise an einen Verkehrsunfall.
In anderen Bundesländern funkt er die Leitstelle an ...
In Bayern geht das ja nicht weils keine Leitstelle gibt und somit kann sich der KBR zB ja den RD etc verständigen weil er ja einen Funkspruch von dem Fahrzeug jederzeit mithören kann...
Kapiert???
Hi,
wie wäre es dannn wenn du auf den Kanal der Rettunsleistelle schaltest die anspricht und einen RTW oder was duauch immer benötigst bei denen direkt anforderst?
Moin moin,
(bin auch wieder da!)
Das heisst, dass die Überlebenschancen in Bayern indirekt davon abhängen, wie oft der KBR aufs Klo geht und in dieser Zeit NICHT mithört...Zitat:
Original geschrieben von Alex22
Machen wir mal ein einfaches Beispiel ...
(Das wahrscheinlich jeder heutzutage ein Handy hat lassen
wir jetzt mal außer acht)
Ein Feuerwehrfahrzeug macht eine Bewegungsfahrt und kommt zufälligerweise an einen Verkehrsunfall.
In anderen Bundesländern funkt er die Leitstelle an ...
In Bayern geht das ja nicht weils keine Leitstelle gibt und somit kann sich der KBR zB ja den RD etc verständigen weil er ja einen Funkspruch von dem Fahrzeug jederzeit mithören kann...
Kapiert???
Gruß, Mr. Blaulicht
@ FiReFiGhTeR--OD
Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)
also mal ganz erlich bevor ich einen sterben lasse bzw dringend ein RTW oder so brauche schreie ich auch ins FUG wegem mir ich brauche ein RTW und ich denke mal das ist immer noch besser als zu hoffen das der KBM grade mein hilfespruch mitbekommt
Also das mit dem, dass der KBM durch Mithören das ganze mitkriegt und den RD alarmiert ist echt absoluter Schmarn! Wenn, dann funke ich hald z.B. Lech21 an (is bei uns die Polizei) und fordere nen RTW an!
Es wird nun wirklich Möglichkeiten geben, den RD zu alarmieren.
Moin moin,
Soweit man hier im Forum immer wieder lesen kann, sind Feuerwehrler doch sonst nicht so zimperlich. Wenn jemand mit für sich Sonderrechte auf der Wachenanfahrt in Anspruch nehmen kann, kann er doch auch aus gerechtfertigtem Notstand den Kanal wechseln.Zitat:
Original geschrieben von Freakmaster
@ FiReFiGhTeR--OD
Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)
[Kopf schüttel]
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo,
das der KBM oder wer auch immer mithört um bei einen evtl. Unfall per Telefon die Rettung zu Alarmieren ist natürlich Scharrn.
Die Durchschaltmöglichkeit soll den Berechtigen halt nur die möglichkeit geben auch ohne FuG den Funkverkehr mithören zu können, um zb. einen Einsatz ihrer LEute auch ohne direkte Anwesenheit zu verfolgen. Oder halt bei einen bekannten oder vermuteten größeren Ereignis wo ein späterer Einsatz für die eigenen Jungs zu erwarten ist, um dadurch einen Taktischen Vorteil durch Information zu haben.
DIESE Funktion ist nicht zum ständigen Mithören ohne Anlass gedacht. Daher kommt das Hilfeersuchen über den KAnal erst gar nicht in Frage.
Im Normalfall sollte jeder Funker doch auch die anderen Kanäle seines Bereiches kennen. Wo die Handys noch nicht so verbreitet waren hatten wir zusätzlich noch einen Aufkleber mit den KAnälen für Landespolizei und Feuerwehr an den FuG´s um darüber Notfallmeldungen absetzen zu können.
Gruß
Carsten
Mal ne Frage zum (eigenen Verständnis):
Lese hier (kopfschüttelnd....muß ich zugeben) daß es in Bayern keine Leistellen gibt an die sich die FW (per Funk) wenden kann?!?!
Das kann ich mir nicht vorstellen!
Zum einen weiß ich aus meiner Tätigkeit im FA 5 des DFV das in Bayern ja schon geraume Zeit integrierte Leitstellen eingeführt werden/wurden.........diese wäre also der absolut richtige (und auch ständig empfangsbereite) Empfänger soclher Funksprüche (und damit auch für die Funküberwachung zuständig ohne dass ein KBI/KBR ständig den FME "offen" haben muß ;-) )
und zum anderen muß es auch in den Kreisen die noch keiner ILS zugehörig sind einen Ansprechpartner über Funk geben oder lieg ich da soooo sehr falsch ?!
Werner
Hi,
wie ichs schon gesagt habe, es GIBT einen Ansprechpartner über den Funk und das ist in unserem Bereich Lech21 das is die Polizei, die uns auch alarmiert. Bei uns wird noch gestritten, wer die ILS machen soll. Und wie ich schon gesagt habe, funke ich die hald an, wenn ich nen RTW brauche, was auch gut hinhaut. Da brauche ich nicht auf den RD-Kanal umschalten, damit das n höllen durcheinander gibt, weil da jemand reinschreit, dass er nen RTW braucht.
Hallo,
also ich kann ebenfalls bestätigen, dass es in Bayern:
1. ILS gibt (wenn auch nur sehr wenige...)
2. natürlich IMMER einen Ansprechpartner gibt. Sei es die POL oder wie bei uns eine ständig besetzte Wache (Erlangen).
Es gibt aber auch Lkr, die wirklich "weit ab vom Schuss" sind und keine besetzten Leitstellen explizit für Feuerwehren haben. Dort ist dann die POL die "erstalarmierende Stelle" und die kann auch ein oben genanntes Szenario abarbeiten. Und btw was ist schon dabei kurz auf den POL-Kanal zu schalten um eine Notfall-Meldung abzusetzen???
Ich persönlich fände es auch nicht so schlim, auf den Pol-Kanal umzuschalten und einen Notfallmeldung abzusetzen allerdings finde ich, dass es recht sinnlos ist, auf den umzuschalten, wenn die polizei sowieso schon auf meinem eingestellten Kanal ist!
Mal ne zwischenfrage: ist es rechtsmäßig einfach auf nen anderen Kanal umzuschalten (auch wenn ich nen grund dazu habe!)??
@Freakmaster
EINFACH Umschalten ist nicht rechtens, aber wenn du einen wichtigen Grund dazu hast schon!
Dieses fällt dann unter "dringende dienstliche Zusammenarbeit".
Wobei im Falle eines Unfalles mit Verletzten oder einens anderen "Notfalles" währe dies sowieso egal, würde auch bei Verbot unter den Paragraphen des rechtfertigenden Notstandes fallen.
Gruß
Carsten
@DG3YCS
Achso! Danke für die Info. Schon wieder was gelernt!
um nochmal auf die leitstellen zu kommen, wir in bamberg haben auch eine leitstelle und ich kenn auch gar nix anderes
Tja wie ich schon gesagt habe streiten sich die BF und der RD (im Raum Augsburg) noch darum, wer jetzt die ILS übernehmen darf und die dazugehörigen Zuschüsse bekommt. Aber es soll bald ne Einigung geben.
um die Spekulationen, wieso weßhalb es so einen Erlass gibt zu beenden .. es kann doch einfach einer das Innenministerium von Bayern anmailen ...
@ DG3YCS ...
Mit dem nur zuhören wenn zB ein Unwetter kommt und die generelle Durchschalten nicht zulässig wäre, dann wäre in meinen Augen der Begriff Überwachungsmelder falsch.
sorry, kann leider nicht 24h online sein...
Sehr interessant was ich da lese. Mir ist bis jetzt bekannt gewesen, daß im Freistaat Bayern wenige FEL existieren und zum größten Teil die POL die Feuerwehren(per 5Ton vermute ich) alarmiert.
Irgendwie verstehe ich aber nicht wieso man deswegen den Funkverkehr per Überwachungsempfänger abhören muß/darf/kann um irgendwie in Funkverbindung bleiben zu können? Also alarmiert die Polizei nur und das wars für sie? Sie nimmt keine Funksprüche/Lagemeldungen/ Anfragen entgegen? Wer macht das dann?? Kennt sich denn die POL mit den ganzen notwendigen techn. Details einer Feuerwehr aus? Wieso ist denn dann nicht auch die alarmierende Stelle für den Funkverkehr zuständig?? Also nehmt mir das bitte nicht übel, aber das ist doch nicht im Geringsten mehr zeitgemäß!
Wie soll denn das reibungslos funktionieren??
Bitte korrigiert mich, ich kann mir das wirklich nicht vorstellen!
Peter
In Bayern ist die Pol nur für die Erstalarmierung zuständig ... Danach klinkt sich zumindest meißt die Pol bei uns aus.Zitat:
Original geschrieben von Funkfreund
sorry, kann leider nicht 24h online sein...
Sehr interessant was ich da lese. Mir ist bis jetzt bekannt gewesen, daß im Freistaat Bayern wenige FEL existieren und zum größten Teil die POL die Feuerwehren(per 5Ton vermute ich) alarmiert.
Irgendwie verstehe ich aber nicht wieso man deswegen den Funkverkehr per Überwachungsempfänger abhören muß/darf/kann um irgendwie in Funkverbindung bleiben zu können? Also alarmiert die Polizei nur und das wars für sie? Sie nimmt keine Funksprüche/Lagemeldungen/ Anfragen entgegen? Wer macht das dann?? Kennt sich denn die POL mit den ganzen notwendigen techn. Details einer Feuerwehr aus? Wieso ist denn dann nicht auch die alarmierende Stelle für den Funkverkehr zuständig?? Also nehmt mir das bitte nicht übel, aber das ist doch nicht im Geringsten mehr zeitgemäß!
Wie soll denn das reibungslos funktionieren??
Bitte korrigiert mich, ich kann mir das wirklich nicht vorstellen!
Peter
Soll ja nicht mehr lange gehen, bald werden ja die IlSt Bayernweit eingeführt.
Servus!
Es gibt in Bayern viele Landkreise, die keine eigene Feuerwehr-Einsatz-Zentrale haben.
Diese haben zwei Möglichkeiten:
- Sie werden von einer anderen FEZ (erst-)alarmiert und eine NASt (Nachalarmierende Stelle, meist bei grösseren Feuerwehren im betroffenen Landkreis untergebracht) übernimmt die Disponierung und evtl. weitere Alarmierung. Diese NASt ist, sobald sie auf Empfang ist, dann Ansprechpartner für die alarmierten Wehren. Wenn keine NASt besetzt ist können sich Feuerwehren bei Bedarf bei der Erstalarmierenden Stelle (die 24/7 besetzt ist) über Funk (evtl. nach Drücken einer Tonruftaste, um den Wachen-Lautsprecher bei der FEZ aufzuschalten) melden. Da braucht's bestimmt keinen Überwachungsempfänger um jemanden zu erreichen :-)
- Sie werden von einer Polizei-Inspektion (erst-)alarmiert. Weitere Vorgehensweise ähnlich zum ersten Punkt. Auch hier ist die zuständige PI 24/7 besetzt und über Funk erreichbar. Und auch hier muss niemand einen Überwachungsempfänger betreiben.
Wir haben hier eine eigene FEZ, die für die Stadt und den Landkreis zuständig ist und zusätzlich EASt für den Nachbarlandkreis ist. Dieser wurde bis vor einigen Jahren durch eine PI alarmiert, was aber immer wieder zu Problemen geführt hat. Seit der Übernahme der EASt sind viele dieser Probleme beseitigt.
Gruß
Alex
Man lernt nie aus! :-)
Aber das ist doch m.E. keine richtig brauchbare Lösung um Rettungskräfte zu alarmieren bzw. zu disponieren?
Warum wird denn an dieser Lösung so festgehalten? Die FEZ haben sich doch so ziemlich in ganz Deutschland durchgesetzt?
Jetzt ist mir erstmal der Sinn dieses Erlasses richtig klar, obwohl ich trotzdem der Meinung bin daß ich deswegen den Funkverkehr nicht ständig mithören muß, wie Quietschphone schon schreibt.
Peter
Also in unserem Bereich ist die Pol die erstalarmierende Stelle und auch - sofern keine EZ alarmiert wurde, was nur bei größeren Einsätzen passiert - die EZ, die die Aufgaben einer Leitstelle übernimmt. (es wird noch über 5-ton alarmiert)
Es gibt immer wieder Probleme, zumindest bei der alarmierung so z.B. ist es bei uns -erst letztens- vorgekommen, dass der Polizist der am Funk sitzt gesagt hat:
Zitat: "Ich finde den Knopf für die Sirene nicht"
als wir bei nem Wohnhausbrand ne Nachalarmierung angefordert haben aber sonst geht eigentlich alles reibungslos.
Aber nochmal zu der Sache mit dem Überwachungsempfänger: Das ganze ist absoluter Schwachsinn!!
@Alex22 will dich hier jetzt nicht beleidigen aber dieses Beispiel entspricht nicht der Realität!!
und bitte entschuldigt meine Wortwahl!!
Und mir kommts langsam so vor als ob manche neidisch sind, das es welche gibt die legal einen Melder mit Monitorfunktion haben dürfen.
PS: Meine persönliche Meinung
PPS: Ich habe keinen "Überwachungsmelder"
@Alex22 Ich wollte dich jetz echt nicht persönlich angreifen! Ich wollte dir nur sagen, dass dein Beispiel mit dem "Überwachungsempfänger" unglücklich gewählt war!
Das war ne reine Vermutung ...Zitat:
Original geschrieben von Freakmaster
@Alex22 Ich wollte dich jetz echt nicht persönlich angreifen! Ich wollte dir nur sagen, dass dein Beispiel mit dem "Überwachungsempfänger" unglücklich gewählt war!
Deswegen hab ich auch geschrieben, wers genau wissen will der soll das stmi Bayern anschreiben und nachfragen.
Kannst ja mal ne Mail schreiben. Hab ich extra rausgesucht.
presse@stmi.bayern.de
@Alex22
Nana, immer locker bleiben!! Wir wollen doch sachlich diskutieren!
Ich geh mal davon aus daß du deinen FME genauso offen hast wie ich und daß du genau so weißt wie ich daß du ihn NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT offen haben darfst. Also was? Und das wird wohl einigen hier ähnlich gehen. Aber es ging ja um ein anderes Problem, nämlich wer einen offenen FME haben darf. Und da ist nun wirklich nach den vielen Beiträgen mittlerweile geklärt daß du das genausowenig darfst wie ich und andere auch. ES SEI DENN DU GEHÖRST ZU DEM AUSGEWÄHLTEN PERSONENKREIS UND KANNST VON DEINER DIR ÜBERGEORDNETEN (LANDES)STELLE DIE SCHRIFTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORWEISEN.
Peter
Guten Morgen!
Wenn man sich die Zulassungsrichtlinien für dir TR-BOS ansieht dann wirft dies Fragen auf!
Wo soll bitteschön stehen, dass ein BOS zugelassener Meldeempfänger und dessen Träger ständig mithören darf?
Nein vielmehr ist es nur logisch, dass genau diese Funktion nicht zulässig ist! Die Melder laufen meist Zwangsweise mit auf der regulären Funkfrequenz, niemand geht doch wirklich freiwillig hin und plättet sich mit ZVEI den Kanal.
Der Funkverkehr nach TR-BOS / DV ist wie der Name schon sagt den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gestattet.
Mal davon abgesehen, dass die HiOrgs nur noch über den Zivil- bzw. "Katastrophenschutz" in diesen Bereich fallen.
Es gibt auch eine genaue Regelung, wie und wann Funk gestattet ist. Also ist meine feste Überzeugung:
1. Mithören ist nicht gestattet, weil der Mithörende in diesem Moment keinen Auftrag im Rahmen der BOS erfüllt oder wahrnimmt.
2. Leider wird dieses noch viel zu wenig verfolgt! Es gibt immer wieder das Schauspiel, dass irgendwo eine Gruppe übermotivierter rumhängt und aus deren Mitte ein FME rauscht.
Da es leider in manchen Funkverkehrskreisen gang und gäbe ist Patientennamen über Funk mitzuteilen - manchmal geht es nicht anders (Alarmierung des Fz. unterwegs) - sehe ich hier die Verletzung der Vorschriften gegeben, wenn dies abgehört wird und somit in der "Gruppe" die Runde macht.
3. Wer Funkverkehr mithört oder bewusst abhört disqualifiziert sich in seiner Eignung als Einsatzkraft. - Meine Meinung!
so long
Wer hat behauptet das ich nen Melder offen habe?Zitat:
Original geschrieben von Funkfreund
@Alex22
Nana, immer locker bleiben!! Wir wollen doch sachlich diskutieren!
Ich geh mal davon aus daß du deinen FME genauso offen hast wie ich und daß du genau so weißt wie ich daß du ihn NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT offen haben darfst. Also was? Und das wird wohl einigen hier ähnlich gehen. Aber es ging ja um ein anderes Problem, nämlich wer einen offenen FME haben darf. Und da ist nun wirklich nach den vielen Beiträgen mittlerweile geklärt daß du das genausowenig darfst wie ich und andere auch. ES SEI DENN DU GEHÖRST ZU DEM AUSGEWÄHLTEN PERSONENKREIS UND KANNST VON DEINER DIR ÜBERGEORDNETEN (LANDES)STELLE DIE SCHRIFTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORWEISEN.
Peter
Mein Melder ist zu und das ist bei allen bei uns in der Wehr so, außer bei den Leuten bei uns in der Wehr auf die der Erlass zutrifft, bei uns haben die GF und ZF oder VF keine Monitorfunktion!!!