Wie kommst Du denn darauf das die Zivilwagen der Pol dann keine Zulassung mehr hätten ? Die sind im Kfz-Schein / Brief bzw. in den neuen Papieren als "SoKFz Funkstreifenwagen FuStrW zivil" gekennzeichnet.
Die wesentlichen Merkmal eines (zivilen) Streifenwagens sind wohl ein aufsetzbares Blaulicht und eine verdeckt installierte SoSi-Anlage an. Diese ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. "Kennleuchte nach DIN 14xxx für blaues Blinklicht", abnehmbar"
Wieso sollte das Fzg. also seine Zulassung verlieren ?
17.02.2006, 13:56
dani k.
Hallo,
wir mussten leider in jüngster Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Bevölkerung die "flotte Fahrweise" nicht mehr billigt. Solange die Personen nicht selber betroffen sind, sehen leider viele nicht mehr die Notwendigkeit der schnellen Hilfe. Das ging schon bis zur schriftlichen Beschwerde bei der Stadtverwaltung. Das sind dann aber auch die Personen, die dreimal anrufen und fragen wo wir bleiben, wenn sie hilfe brauchen.
Grundsätzlich darf die (eigene) Sicherheit nie unter der gebotenen Eile leiden. Ich selbe nehme mir auch die Freiheit meine Anfahrt zum Gerätehaus dem Alarmierungstext anzupassen. Ein Kollege sagt immer: Fahr langsam wir haben es eillig.
Grüße
dani k.
18.02.2006, 08:03
knutpotsdam
Hallo,
ich bezog mich auf den Beitrag, dass Blaulicht zwingend in den Papieren eingetragen sein müsse, da ansonsten die Zulassung erlischen würde.
Wie bereits geschrieben, in unseren zivilen FuStKw steht nix davon drin, die Zulassung selbst ist als "normaler" PKW durchgeführt (bis auf den Halter..:).
18.02.2006, 13:12
DME-Murxer
Wenn ich im Alarmfall von zu Hause mit meinem Fahrzeug zum Gerätehaus eile, dann
->Spaßmodus aus
nutze ich meine mechanisch betriebene Signalisierungseinrichtung am Fahrzeug um die aufgrund der (meistens mitlaufenden) Sirene alarmierten und auf der Straße stehenden Kinder vor meinem Herannahen zu warnen.
Ja, ich oute mich hiermit, mein Fahrzeug ist ein Fahrrad und ich habe 400m zum GH
->Spaßmodus an