Geht hier schon wieder die Diskussion los über Sinn und Unsinn der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen? Es ist nunmal so, das rein rechlich der RS mit seinen 520 Stunden keine Berufsausbildung ist. Nur der RA mit 3200 Stunden / 2 Jahren wird als Berufsausbildung anerkannt. Dass die RS oftmals besser ausgebildet / "im Training" / fitter sind als eine Vielzahl der (übergeleiteten) RA steht ausser Frage. Aber nochmal, es ist nunmal keine Berufsausbildung sondern ein "Hilfsarbeiter".
Jetzt aber zurück zur eigentlichen Frage:
Wenn es in einem Bereich "Feuerwehrsanitäter" gibt (kenne ich bei uns so nicht), dann werden die bestimmt auf dem entsprechenden Lehrgang die Info erhalten haben wie sie sich kennzeichnen müssen (müssen sie denn dann?). Bei Nicht-Fw-Lehrgängen unterhalb RS würde ich persönlich auf jede Kennzeichnung verzichten. Es ist wie beim Tragen der RD(-ähnlichen) Kleidung im Privatbereich: Wenn was passiert glaubt jeder Umstehende, das man RA oder sogar Notarzt ist, denn "man hat sich ja als solcher gekennzeichnet".
Die meisten, die nicht direkt mit dem RD/Fw zu tun haben kennen die Unterschiede nicht, für sie ist das immer "der Rettungsdienst" und sie erwarten (daher auch zu Recht), dass man mindestens die erweiterte EH mit Geräteunterstützung beherrscht. Dieses ist jedoch nicht Bestandteil der SanA- oder SanB-Ausbildung.
Daher mein Tip: schön den Ball flach halten. Die, die es wissen müssen (meine eingene Wehr), die wissen, das ich eine San-Ausbildung habe und werden mich dann schon bei Bedarf entsprechend einsetzen.