Ok ok ok.... du hast gewonnen.
§6 FeV Abs.1 spricht tatsächlich von 3500kg und 7500kg.
In der Praxis dürfte es allerdings (bis auf wenige Ausnahmen in denen der Zulassungsstellenmitarbeiter gepennt hat) nur Eintragungen mit 3,49(9) oder 7,49(9) geben... Das hat auch seine guten Gründe, denn wer erklärt denn dem Fahrer, das er das Fahrzeug mit 7500000g fahren darf, das Fzg mit den 7500001g aber nicht? "Alles was bis 7,4xxxx im Schein hat darfst du fahren, ab 7,5xxxx nicht mehr"...