Ich weiss es nur von der JUH
da gabs wohl irgendwie Probleme mit dem Finanzamt, wodurch aktuell die Regelung so ist dass ehrenamtliche Kraefte bei einem Sanitaetsdienst keine Aufwandsentschaedigung mehr bezahlt werden darf. Den genauen Hintergrund kann ich leider nicht sagen...
Lediglich eine Verpflegungspauschale ist noch erlaubt.
Wobei bei uns allerdings versucht wird dass unser Kraefte vom Veranstalter verpflegt werden, was meistens auch ganz gut funktioniert...
29.01.2009, 19:22
Sportwart
Ist so bei allen, als "Gemeinnützig" anerkannten, Vereinen und Organisationen.
Diese dürfen lt. ihrer Satzungen keine Gewinne erzielen oder diese an ihre Mitglieder ausschütten. Dazu zählen auch Aufwandsentschädigungen, durch die das Vereinsmitglied indirekt vom Veranstalter für seinen Dienst entlohnt wird.
Da aber lt.Gesetz niemandem durch seine ehrenamtliche Tätigkeit ein Nachteil entstehen darf, ist die Zahlung von Verpflegungspauschalen und Fahrtkostenzuschüssen aber erlaubt.