Mal ne Frage nebenbei:
Die G26.3; unterliegt die bundeseinheitlichen Richtlinien oder gibts da Unterschiede?
Hintergrund ist folgender: Bei meiner ersten Untersuchung (öffentlicher Arzt im Auftrag der FF) war alles relativ gediegen (Belastung langsam steigend), keinerlei Probleme. Weder EKG, noch Kraftaufwand (für mein Empfinden) noch sonstwas.
Nach 2 Jahren war ich bei meinem Betriebsarzt (weil Mitglied Werkfeuerwehr). Dieser ließ mich direkt mit 200W einsteigen und 7min (?! bin mir nicht sicher, kann auch bissl mehr oder weniger gewesen sein) trampeln. Das es in der Buchte 30°C waren interessierte nicht.
Als ich das meinen Kameraden in der FF erzählte waren die doch recht verwundert über eine solche Vorgehensweise.
Also; gibts Unterschiede oder eine genaue Richtlinie?
Diese Untersuchung beim Betriebsarzt habe ich auf Anhieb nicht geschaft aufgrund von ein zwei Extrasystolen. Die anschließende Rennerei zwecks KLärung war nervend: Hausarzt hat mich durchgecheckt. Nachdem er fertig war, meinte er, er wäre sich nicht sicher. Ab zum Kardiologen! (Yeah, nur halbes Jahr Wartezeit, Glück gehabt). Alle möglichen Tests und Diagnose: hyperkinetisches Herzsyndrom. Mit Befund zum Hausarzt (Darauf stand u.a., dass die Behandlung mit Medikamenten nach dem Befinden zu Entscheiden sei. Hausarzt fragte natürlich und ich meinte, dass ich keine Probs hätte (Wahrheit). Trotzdem durfte ich mir in der Apotheke ne Großpackung Beta-Rezeptoren-Blocker holen.
Mit Befund vom Kardiologen und dem Befund des Hausarztes wieder zum Betriebarzt. Der liest sich beides durch und fragte mich, ob der Hausarzt ne Meise hat. Er meinte, ich solle die Dinger nicht mehr nehmen, da ich keine Probs habe und er hat mir den G26.3-Wisch ohne weiteres unterschrieben. Wie man sieht: 3 Ärzte, 4 verschiedene Befunde...
Theoretisch schon tot, trotzdem G26.3 erhalten... (so klangs zumindest zeitweise :-D)
Also keine Angst; ich empfehle nen Arztwechsel. :-)
MfG,
Feuermännchen