...das wird man nicht in Erfahrung bringen wenn man es nicht austesten kann (Reglement)
Nee ich glaube nich das wir da an einander vorbei reden, nur haben wir hier vielleicht differente Vorstellungen.
Wenn eine BOS dieses Paket haben will, kann sie die Geräte hier ersteigern.
Wenn sie kein Interesse hat wird das Paket wirklich nicht bei einer BOS landen, was aber dann auch gerechtfertigt ist.
Vermutlich wird das Paket dann an einen Händler gehen, von dem es dann die/eine BOS mit X-%igen Aufschlag ja wieder erwerben kann. Dann ist der Preis allerdings gerechtfertigt da die BOS ja voher nicht bereit war den geringeren Preis zu zahlen - ich glaube sowas nennt man dann Lehrgeld oder wie ich immer zu sagen pflege: ...der Preis der Dummheit und Ignoranz!
Deinen Zusatz sehe ich mit Zweifel, da ja auch bei der öffentlichen Beschaffung eine Ausschreibung erfolgen MUSS sollte es auch bei Veräußerungen so sein!