Den Paragraphen musst Du mir mal zeigen/nennen!http://www.world-of-smilies.com/wos_...kranke_200.gif
Wenn es den wirklich geben würde, müsste man jeden ansatzweise getunten Pkw aus dem Verkehr ziehen!
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Den Paragraphen musst Du mir mal zeigen/nennen!http://www.world-of-smilies.com/wos_...kranke_200.gif
Wenn es den wirklich geben würde, müsste man jeden ansatzweise getunten Pkw aus dem Verkehr ziehen!
Eigentlich ganz einfach:
Deckel einer originalen RKL ---> Gehört zu einer Beleuchtungseinrichtung ---> Muss somit funktionieren ---> Darfst du funktionierend aber nicht drauf haben... (Ich weis, ein Teufelskreis *g*)
Wenn du willst, komm ich dich das WE hier mal besuchen, hab noch nen etwas in mitleidenschaft geratenen Movia-D Deckel hier rumfliegen, dann darfste das mal austesten...
(Allerdings mach ICH dann das Beweisvideo :) )
MfG Fabsi
Kurzer Einschub:
Wir haben mal bei der Polizei nachgefragt:
Wenn man ein Blaulicht aufs Dach des Auto stellt und nicht einschaltet und das Auto steht ( Motor ist aus) ist es erlaubt.
Jedenfalls nicht verboten!!!
Gilt das für den öffentlichen Strassenverkehr oder für ein privates Grundstück?
Gruß, Mr. Blaulicht
PS: Wer es wirklich nötig hat, sich eine Blaulichtattrappe aufs Dach zu stellen, sollte sich ernsthaft überlegen, ob es nicht das ein oder andere Medikament gibt, das einem bei der Bewältigung von Alltagssituationen hefen könnte... ;-)
Im öffentlichen Staßenverkehr! aber: Nicht eingeschaltet und Motor aus!
Frag doch einfach mal bei deiner Polizeiinspektion nach.
Haben wir auch gemacht.
der ffwbrk weiß warum ich das frage ;)
ich komm nicht ganz hinter was das mit dem blaulicht für einen sinn haben soll. sollen die leute gucken und mit dem finger drauf zeigen und sagen "boah guck mal der hatn blaulicht, der muss aber wichtig sein" , das muss echt was mit minderwertigskeitskomplexen zutun haben.
Und dann kommt vor Gericht das große Heulen, weil hier in Deutschland glücklicherweise Nicht die Polizei für die Rechtsprechung zuständig ist... ^^
Mann, Kinder !!! (sorry, wenn ich das jetzt so schreiben muss)
Lest euch doch einfach mal die gültigen Gesetze durch und Ihr werdet feststellen, dass das alles nur Müll ist, den Ihr da von euch gebt mit solchen Aussagen...
MfG Fabsi *kopfschüttel*
Kein Problem...
StVZO
§ 16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen,
Was also bedeuten würde, dass sich keine Fahrzeuge im bereich der StVO/StVZO aufhalten dürfen, die Nicht dieser Verordnung entsprechen...
Und dazu dann auch hier noch Passus, bezüglich den "Ausgeschalteten Leuchten"
StVZO
§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) 1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. 2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. 3Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.
MfG Fabsi
... und ergänzend dazu gibt es ein Urteil (ich finde es im Moment nur nicht), dass auch parkende Autos (also Motor aus) am Strassenverkehr teilnehmen.
Gruß, Mr. Blaulicht
...das wäre dann der sog. "ruhende Verkehr"
Ein Bekannter hat einen ausgemusterten KTW gekauft. Die Blaulichter musste er mit kleinen "Säckchen" abdecken, ansonsten ist da alles betriebsbereit (Horn geht noch).
Ich würde also mal davon ausgehen, dass es nicht erlaubt ist ein blaues Lichtlein aufs Dach zu stellen.
Das sich die wenigsten TÜV-Prüfer genauer mit der Materie auseinander setzen, dürfte hinreichend bekannt sein...
Wenn jetzt aber jemand mit einem solchen Auto (in den Papieren ausgetragene Wegerechtsanlage) diese trotzdem benutzt, weil halt noch vorhanden und der TÜV-Prüfer hat nicht genau geguckt, isser trotzdem dran :D
MfG Fabsi
Genau das wollte ich damit ausdrücken... soll heissen, wenn er die Säcke jetzt runter machen würde und mit den normalen blauen Lampen durch die Gegend fährt gibts bestimmt einen auf`s Säckchen.
Er musste übrigens auch den umlaufenden leuchtroten Streifen mit einer anderen Farbe übermalen... weil tagesleuchtrot halt nur BOS-ler führen dürfen.