sowas in der art
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sowas in der art
Hmmm in dem anderen Thread kam raus, dass das wohl ok wäre.Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Ob das eine besondere Genehmigung erfordert: ?
Bei diesem Bild fallen wiederum die rot-weißen Kanten-Beklebungen auf. So weit ich weiß, sind die doch auch nicht zulässig.
Gruß, Mr. Blaulicht
Und was ist mit Springlicht???? Hat hier so gut wie jede Streife....is doch eigentlich auch verboten oder???
Ich stell mir grad vor, wie sich die Cops gegenseitig die Streifenwagen still legen ^^
wenn man jedes Sonderfahrzeug still legen würde, welches gegen irgend eine Vorschrift oder Gesetz verstößt, kann man wohl 80% aller Fahrzeuge egal ob Pol RD oder FW aussortieren.
...ich würde die, nicht von den Forum-Mitgliedern, begonnene "Amtsschimmelreiterei" gerne noch mit weiteren provokanten Fragen auf die Spitze treiben.
Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...1096&l=deutsch
Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen??? http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...868e&l=deutsch
Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Nirgends. Sie bekommen in Sachsen und Bayern halt keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die Anlagen. Der Tri-Blitz, als einzige Anlage mit KBA-Zulassung, darf nicht fest montiert sein und ist somit nur wenig sinnvoll. In der Ausführung Festmontage/während der Fahrt bedienbar ist die Zulassung erloschen und man bedarf wieder der Ausnahmegenehmigung.Zitat:
Wo steht es geschrieben das Fahrzeuge mit Blaulicht keine "Gelblichtwarnanlage" haben dürfen???
Es muß aus einem Bundesland kommen, in dem noch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.Zitat:
Welche Voraussetzungen muß ein Fw-Fahrzeug erfüllen um eine "Gelblichtwarnanlage" genehmigt zu bekommen???
Warum dürfen Abschleppunternehmen und Kanalreinigungsdienste ihre Arbeitsfahrzeuge mit leuchtroten Streifen/Markierungen versehen?Zitat:
Warum bekommen EVU-Fahrzeuge eine "Gelblichtwarnanlage" und Blaulicht genehmigt???
Warum ist die Banane krumm?
Ansonsten gilt, nach wie vor, die eiserne Regel für den Umgang mit der Behörde:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
(®Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, 1802-1875)
MfG
Frank
Da sag ich doch nur "Lilo, Tiffy, GEILO" :DZitat:
Zitat von akkonsaarland
*gleich mal bei Nissen wegen den blauen Blenden für seine beiden Leuchten hier anfrag*
War das eins ausm Saar-Ausland? ;-)
MfG Fabsi
Zitat:
Zitat von Fabpicard
japp
habs per zufall gefunden
Moin moin,
mal eine grundsätzliche Frage zum TriBlitz: Ist die Effektivität denn wirklich so hoch?
Ich gehe mal von zwei Situationen aus: 1) Sichtbedingungen gut, tagsüber: Ein großes rotes Auto steht auf der Fahrbahn. 2) Sichtbedingungen schlecht, nachts: Ein Fahrzeug mit Blaulichtern steht auf der Fahrbahn.
Ich denke halt, wer sowohl 1) als auch 2) nicht bemerkt, wird sich auch von einer gelben Warnleuchte nicht abhalten lassen, in die Unfallstelle zu fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht
...sehr qualifizierte Kommentare...Zitat:
Zitat von F64098
Mir ist durchaus bewusst, dass es hier Leute gibt die eine kontoverse Diskussion nicht weiterführen können wenn ihnen die Antworten ausgehen und/oder das nötige Hintergrundwissen fehlt.
Aber nun mal zum ernst der Sache zurück...
...da es sich bei der, wie sicherlich den meisten hier bekannt sein dürfte, StVZO um eine Bundesverordnung handelt müßte diese hier voll zum tragen kommen. Da, trotz unserer föderalistischen Staatsstruktur, immer noch Bundesrecht über Landesrecht steht ist es eigentlich unmöglich das eine "Anweisung" eines Landes eine Bundesverordnung aushebelt.
Ich denke das man manchmal auch um sein Recht streiten muß - auch gegen Behörden und Ämter ggf. auch mal bis zum BVG
...übrigens hier mal eine gelb/blaue Warneinrichtung eines Fahrzeuges einer Bundeseinrichtung (auch in Bayern im Einsatz) ==> http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...7da&l=deutsch/
Gruß Carsten
ähm
meines wissens nach steckt unter der gelben abdeckung die antenne für den abgleich mit dem mautsystem
...das würde dann aber der StVZO vollens widersprechen: ...alle am Fahrzeug angebrachten Lampen müssen auch funktionstüchtig sein... (von mir frei zitiert)Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Gruß Carsten
net unbedingt
es steht aber nirgends das ich meine antenne net unter eine orangefarben abdeckhaube stecken darf