Warum denn das? Sind nicht schon genug Dummschwätzer auf unseren Kanälen?Zitat:
Zitat von maynardkeenan
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Warum denn das? Sind nicht schon genug Dummschwätzer auf unseren Kanälen?Zitat:
Zitat von maynardkeenan
Hallo,
wenn die auf einem Werkgelände mit Tor und Pförtner Sicherheitsaufgaben wahrnehmen (Werkschutz) dürfen die dort soviel mit Blaulicht und Horn fahren wie die wollen, da es "umfriedetes" Privatgelände ist. Bei Nutzung des Fahrzeuges ausserhalb des Geländes sind die Leuchten dann abzudecken bzw. zählen als Ladung.
Ist genau so *inteligent* wie die Frage nach der man auf Anweisung eines Polizisten einen Verletzten ins Krankenhaus fahren soll.Zitat:
Zitat von Allmächtiger
Alex
Wenn mir jemand ein Bid einlinken kann; ich hab ein ideales vom SD mit Sosi.
Um nochmal auf die Sache "Es kommt ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht ohne Horn" zu kommen.
Rein rechtlich ist mir schon klar, dass man nicht Platz machen muss. Aber gerade beim RTW mit Patienten hinten drin verstehe ich, dass man an übersichtlichen Stellen auch mal ohne Horn fahren kann. Und ich reg mich immer sehr auf, wenn dann keiner Rücksicht nimmt, obwohl man mit Blaulicht kommt. Man fährt ja nicht zum Spaß wie ein blinkender Christbaum duch die Gegend.
Aber wenn immer mehr Leute glauben sie sollten nur Platz machen wenn sie auch wirklich müssen, muss man halt wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit mir Horn fahren.
Da fällt mir noch was anderes ein. Neulich stand ich auf der A3 im Stau. Dann kam auf einmal von hinten ein Abschleppwagen mit oranger Kennleuchte und orangen Frontblitzern und hat sich mit der Hupe durch den Stau gekämpft. Da hat komischerweise jeder Platz gemacht da allen klar war "So lange der nicht an der Unfallstelle ist kommen wir nicht weiter"...
Für die, die es interessiert: Zum Nachlesen mal ein Urteil zum Thema "Fahren mit Blaulicht aber ohne Horn"
http://www.kammergericht.de/entschei...12_U_50-04.pdf
Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...
Toll, wenn sogar die Profis die Begriffe nicht auseinanderhalten können...
Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn man den ganzen Text durchliest, merkt man, dass die von euch angesprochene Stelle auf einen vorhergehenden Satz aufbaut, der da lautet:
"das Sonderrecht mit dem Gebot, nach §38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen,"
Also sind die Sonderrechte nach 35 StVO damit nicht gemeint. Aber unglücklich ist diese Begriffswahl schon, das hätte man klüger auseinanderhaltend benennen können.
Ruf doch einfach mal an oder Schreib eine mail an die und Frag die mal warum die das haben.
Ne Seriöse Firma nennt dir bestimmt auch ne Seriöse Antwort...