Ja, und dann noch mal genau lesen...
Die Pressluftflaschen sind mir in dem Fall ziemlich egal, Luft ist Luft.
Es geht um die O²-Flaschen, wenn die abblasen ist das nicht mehr witzig.
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Ja, und dann noch mal genau lesen...
Die Pressluftflaschen sind mir in dem Fall ziemlich egal, Luft ist Luft.
Es geht um die O²-Flaschen, wenn die abblasen ist das nicht mehr witzig.
welche O² flaschen?
wieviel ? wie groß?
Sollte es zu einem Tauchunfall kommen, braucht der Taucher 100% Sauerstoff, deswegen die Flaschen an Bord.
Es sind auf dem Fahrzeug 3 Flaschen á 10 l bei 200 bar verlastet. Und das Fahrzeug hat keine räumliche Trennung zwischen Fahrerkabine und Laderaum.
Auf dem RTW haben wir 2 von den Flaschen mit einer entsprechenden Halterung
und keine Kennzeichnung...
Bei nem RTW weiß aber auch jeder daß Sauerstoff drauf ist.
Beim GW-W wird das nicht erwartet. Und wie ich deinem Beitrag von eben entnehme hast du das auch überlesen.
Und genau darum dreht sich das ganze ja, entzünbare Gase werden auf nem Taucherwagen einfach nicht erwartet.
ich hab es nicht überlesen
schreib doch einfach Wasserrettung drauf und gut ist
bei uns fährt ein WErkstattwagen der Stadt rum mit o², Acetylen, Sprit fürs Aggi rum
und gekennzeichnet ist NIX
Wasserrettung steht ja auf jedem DLRG-Fahrzeug drauf...
Das Fahrzeug soll bald gegen ein neues ersetzt werden, auf dem dann wohl auch "Taucher" an den Seiten draufsteht. Aber ich glaube unsere Cheffes werden uns trotzdem die Zettel hintendrauf kleben.
Die qadratischen, auf der Ecke stehenden farbigen Gefahrzettel bezeichnen immer nur die Verpackung! Das Transportfahrzeug wird, sofern die 1000 Punkte überschritten werden mit orangen recheckigen Warntafeln gekennzeichnet. Und dann muss der Fahrer auch eine Gefahrgutschulung haben. Hiervon gibt es keine Ausnahmen!
Wenn Ihr die Farbigen Zettel auf das Auto klebt, führt Ihr zwangsweise zur Verwirrung.
Und nebenbei: Sauerstoff ist kein brennbares Gas und die DLRG zahlt keine Gewerbesteuer, sofern sie keine Kneipe oder eine andere Einrichtung unterhält, mit der absichtlich Gewinnerziehlt wird. Alle DLRG-Gliederungen, die ich kenne sind als gemeinnützig anerkannt und somit von der Körperschaftssteuer (u.a. Gewerbesteuer) befreit.
ich denke mit den entsprechenden halterung soll das kein problem sein.
die halterungen von strobel sehen sehr gut aus.
und kennzeichnung ist so ne sache
die aufkleber sind falsch und wenn tafeln draufkommen muss die übrige austattung laut adr auch drauf, die ausrüstung ist teuer und ohne ausrüstung im kombination mit tafeln wirds noch teurer und gibt massig punkte
deshalb lasst die bezeichnung einfach weg
Hallo,
kannst du mir mal erklären wofür ihr auf einem GW-W 6000 barLiter Sauerstoff braucht? Bei einem zugrunde gelegten Inhalationsflow von 8 l/min erhaltet ihr eine Inhalationszeit von 750 Minuten oder auch 12,5 Stunden, wenn ihr den verunfallten Taucher dann immernoch bei euch am Fahrzeug habt, dann hättet ihr ihm überhaupt keinen Sauerstoff geben brauchen.Zitat:
Zitat von PelikanSE
Kenne ich ebenfalls nur so, für alles andere haben wir hier in B zusätzlich eine DLRG LV Berlin GmbH.Zitat:
Zitat von Carsten Gösch
Gruß
Sebastian
Hallo
Erstens was nützt die eine Kennzeichnung nach GGVSE ? Die Orange Warntafel darf in eurem Fall keine Zahlen enthalten!! (also nur kennzeichnung algemeine erhöhte Gefahr) und die Gefahrzettel nagut, da kann man ein bisschen mit anfangen. Aber dann, wie schon oben erwähnt, schlägt die volle Wucht der GGVSE umsich. Ausgebildete Fahrer, Zusatzausrüstung gemäß GGVSE, Ladepapiere, maximal ein Beifahrer und der muß von der gleichen Firma bzw. beauftragt sein den Transport zu begleiten usw.
Ach ja noch eins wie schlimm ist austretender Sauerstoff? Ich gehe mal davon aus das ihr diesen nicht Tiefkalt transportiert.
In div. Gefahrgutnachschlagewerken steht in etwa
"Die Einatmung von 100% Sauerstoff wird bis zu einigen Stunden vertragen. "
oder siehe auch hier.: http://www.praxair.com/praxairgermany.nsf/AllContent/85FE031553705172852571AA006DBA13/$File/SDB%20Sauerstoff%20med%2C%20verdichtet.pdf
Dort steht 50-60% sind bei normalen Erwachsenen auch bei längerer einwirkung unbedenklich.
Da du aber die Flaschen im hinteren bereich des Fahrzeuges mitführst (ich weiß natürlich nicht ob dort auch persoen transportiert werden) ist auf der Strecke von hinten nach vorne schon so ne gute "verdünnung" aufgetreten das man fast von normalen verhältnissen reden kann. Und weiter es sind zwar 6000 l Sauerstoff aber in was für einer Konzentration in was für einer Zeit? Entweder also hohe Konzentration kurze einwirkzeit oder geringe Konzentration längere Einwirkzeit.(jenachdem ob das ventil nur beschädigt doer abgeschlagen ist).
Bei weiteren Fragen werde ich mich hier auch sehr gerne weiter beteiligen.
Ähm, kleine Zwischenfrage: Hast Du dir schon mal nen Tanklastzug z.B. von einer Mineralölgesellschaft angeguckt? Die haben nicht nur die orangenen Warntafeln, sondern auch die farbigen Zettel draufkleben. Also Verwirrung wieso?Zitat:
Zitat von Carsten Gösch
Die richtige Bezeichnung wäre wohl nicht "brennbar", sondern "entzündend wirkend" gewesen (Klasse 5.1).Zitat:
Zitat von Carsten Gösch
Die Befreiung von der Gewerbesteuer betrifft grundsätzlich den normalen Vereinsbetrieb, das ist richtig. Nicht aber den Zweckbetrieb, also die Bereiche, in denen wir Gewinne erzielen. Und die Wasserrettungsgruppe, somit auch die Fahrzeuge, gehört in diesen Bereich, denn wir verdienen mit unseren Einsätzen Geld.
Gute Frage, keine Ahnung, wahrscheinlich frei nach der Prämisse, lieber zu viel als zu wenig.Zitat:
Zitat von DaRake
Es geht ja nicht um das Einatmen, sondern um die Entzündlichkeit, wie ich ja vorher schon mehrmals erwähnte.Zitat:
Zitat von Atlantis112
Um das ganze jetzt mal ein bißchen abzukürzen, ihr scheint ja alle ziemlich in der GGVSE bewandert zu sein:
Ohne jetzt auf irgendwelche eventuellen Befreiungen von HiOrgs zu achten, wie ist es grundsätzlich?
1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig?
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig?
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden?
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
1. Die orangenen Warntafeln müssen erst geführt werden, wenn die sogenannte 1000er Regel überschritten wird, richtig? ja
2. Dementsprechend muß auch erst ab dieser Größenordnung die Zusatzausrüstung, Fahrerschulung etc. vorhanden sein, richtig? richtig
3. Sind die rautenförmigen farbigen Gefahrstoffhinweise an die orange Warntafel gebunden, d.h. dürfen sie nur gemeinsam mit ihr verwendet werden? steht in der GGVS drin
4. Grundsätzlich ist es doch nicht verboten, Warnhinweise am Fahrzeug zu führen, wenn die 1000er Grenze nicht überschritten ist?
Würde im Zweifel dazuführen das du ständig von der Pol reusgewunken wirst und denen die Litanei runterbeten musst... oder die Bestehen darauf das du dich an die Auflagen hälst
Unserer o² Lieferant auf der Rettungswache hat einen weißen Bus auf dem nichts (!) steht... keine Firma keine zelltel
also lasst es einfach gut sein ....
Hallo,
das dachte ich mir bei Deinem Startposting auch - vielleicht noch um ein "oh Mann..." ergänzt.Zitat:
Zitat von PelikanSE
Du kamst hier an und erzähltest quasi, dass alle Sporttaucher, Schlosser, Camper, etc. ihre Fahrzeuge kennzeichnen müssen. Du hast das nicht direkt so gesagt, aber die in Deinem Posting von Dir beschriebene neu erfahrene "Vorschriftenlage" hätte das so ergeben. Da muß einem doch auffallen, dass da etwas nicht stimmen kann?
Dachte ich zumindest... ;o)
Zum Thema "Funkenflug vermeiden" (was DU der Fw mitteilen willst): entweder die Flasche überlebt den unbeschädigt, dann ist das überflüssig. Oder sie ist kaputt, dann ist sie vermutlich leer, bis die Fw da ist. Wenn tatsächlich doch der IMHO recht unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass die Flasche(n) sich beim Tätigwerden der Feuerwehr noch im Fahrzeug befinden und stetig Sauerstoff abgeben, also eine Gefahr darstellen, nützt auch die Kennzeichnung des Fahrzeuges oder des Koffers wenig bis nichts, weil:Zitat:
Zitat von PelikanSE
<ul>
<li>die Gefahrzettel der entsprechenden Klassen nicht zwangsläufig aussagen "Funkenflug vermeiden"</li>
<li>die derartige Kennzeichnung derartiger Ladung aussen auf dem Fahrzeug falsch ist, was allgemein bekannt ist und damit für Verwirrung sorgen dürfte</li>
<li>die Kennzeichnung des Koffers ebenso falsch ist und auch nur sichtbar wäre, wenn der Koffer sichtbar im Fahrzeug liegt</li>
<li> ...</li>
</ul>
...und...
...deshalb und...Zitat:
Zitat von hannibal
...deshalb und...Zitat:
Zitat von Carsten Gösch
...deshalb.Zitat:
Zitat von Atlantis112
In diesem Fall ist der Tank die Verpackung, daher sind dort die Gefahrzettel und numerierte orangene Warntafeln angebracht.Zitat:
Zitat von PelikanSE
Mein Wissen ist feuerwehrbezogen, daher bin ich bei Punkt 2 nicht ganz 100% sicher - aber generell: ja.Zitat:
Zitat von PelikanSE
Die Gefahrzettel finden sich auf der TRANSPORTVERPACKUNG!Zitat:
Zitat von PelikanSE
Die orangenen Warntafeln befinden sich aussen am FAHRZEUG. Nur, wenn dessen Aussenhülle gleichzeitig die "Verpackung" ist, also v.a. bei Tank- und Silofahrzeugen, kommen da auch die Gefahrzettel daneben.
Bei Tanks, Silos etc. sind die Warntafeln numeriert, weil sich in dieser "verpackung" jeweils nur ein Stoff befindet. Bei Stückguttransporten befindet sich aussen nur die orangene, unbeschriftete Tafel, die Gefahrzettel sind auf den Verpackungen der Versandstücke.
Ausnahmen bei der Kennzeichnung gibt es IIRC bei den Klassen 1 und 7; so wird z.B. bei Klasse 7 das Fahrzeug IIRC ebenfalls immer mit dem Gefahrzettel gekennzeichnet.
Ich würde Dir empfehlen, Dir einfach mal eine Unterrichtsvorlage einer Feuerwehr oder auch die FwDV 500 durchzuarbeiten - da steht das alles (und noch viel mehr) drin. :o)
@PelikanSE
Nochmal:
Die farbigen Gefahrgutzettel bezeichnen das Transportgefäß. Das kann eine Pressluftflasche, ein Karton, ein Überseecontainer oder ein Tankauflieger sein. Ihr wollt aber das Fahrzeug kennzeichnen. Daher schreibe ich dass es zu Verwirrung führen wird, da das Fahrzeug immer nur mit den orangen Warntafeln gekennzeichnet wird.
Zur Gemeinnützigkeit:
Folgende Bereich werden unterschieden:
1.ideeller Bereich (Verbandsarbeit, Vorstandsarbeit, satzungsgemäße Tätigkeiten wie z.B. Wasserrettungsdienst etc.)
2. Zweckbetrieb ist alles was mit dem Vereinszweck zusammenhängt und hierfür Geld erwirtschaften soll. (Dieser Bereich ist ebenfalls steuerbegünstigt, z.B. kostenpflichtige Dienste an Badestellen oder Stadtfesten)
3. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist der Bereich in dem Ihr Geld verdienen wollt und was nicht direkt mit den Vereinszielen zusammenhängt, z.B. das Vereinsheim mit Kneipe
Weitere Infos: http://www.ofd.niedersachsen.de/mast...0_D0_I636.html