ach so....naja wissen würd ich das jetzt schon wollen ob man als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) realschulabschluss oder was anderes haben muss....
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ach so....naja wissen würd ich das jetzt schon wollen ob man als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst) realschulabschluss oder was anderes haben muss....
muss man erst ein praktikum machen ,wer von euch kann mir mal das bitte etwas genauer erklären mit dem bewerben ......
also das man da ja in Deutsch und Mathe gut sein muss und mind. eine 3 haben muss weiß ich ,das es bestimmte größen gibt weiß ich auch also jtzt die körpergröße
Generell gilt für eine Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst:
1. Für den mD (Sekretärslaufbahn, Polizeimeisterdienstgrade) ist der Realschulabschluß Einstellungsvoraussetzung, hier wird eine Ausbildung absolviert.
2. Für den Einstieg im gD (Inspektorenlaufbahn, Kommissarsdienstgrade) wird das Abitur bzw. die FHR benötigt. Das ist damit begründet, daß der gD-Bewerber im Rahmen seiner Ausbildung ein FH-Studium absolviert.
3. Der hD (Rat usw.) setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
also heißt das ich kann teoretisch auch mit realschulabschluss mich da bewerben
was wird mit einem mittlerer Bildungsabschluss gemeint?
also das sind ja die ausbildungsinhalte
Ausbildungsinhalte
Bei der fachtheoretischen Ausbildung werden im Allgemeinen folgende Fächer unterrichtet:
Polizeidienstkunde/Kriminalistik/Kriminologie
Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltschutz
Straf-, Strafprozess-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht
Verkehrsrecht/Verkehrslehre
Angewandte Psychologie
Staatsbürgerkunde/Staats- und Verfassungsrecht, Politik
Deutsch, Englisch, Physik, Berufsethik
EDV
Die fachpraktische Ausbildung sieht beispielsweise folgende Fächer vor:
Waffenkunde und Schießen
Kraftfahrausbildung
Fernmeldeausbildung/Informations- und Kommunikationstechnik
Erste Hilfe, Sport einschließlich Selbstverteidigung
Maschinenschreiben
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Ausbildungsaufbau
Vorbereitungsdienst
fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten im Wechsel
(Aufteilung und Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Zeiten sind je nach Bundesland unterschiedlich)
Ausbildungsdauer zwischen 2 und 2 1/2 Jahren
Berufspraktische Ausbildung
in Polizeidienststellen der Bezirksregierungen und in Polizeidirektionen
Fachtheoretische Ausbildung
an Polizeischulen der Länder
Laufbahnprüfung
vor dem für die jeweilige Behörde zuständigen Prüfungsausschuss
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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter/-beamtin im mittleren Dienst mit der Laufbahnprüfung (Fach- oder Staatsprüfung) beendet.
Erforderliche Nachweise und Prüfungen
Während der Ausbildung sind Leistungsnachweise in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten und sonstige Leistungstests zu erbringen. Je nach Land kann auch eine Zwischenprüfung vorgesehen sein.
Laufbahnprüfung
Am Ende der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Anwärter/innen die Befähigung für ihre Laufbahn.
Die Prüfungsinhalte richten sich nach den Prüfungsordnungen der Länder.
Prüfungswiederholung
In der Regel kann die Laufbahnprüfung einmal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der für die Behörde zuständigen Prüfungskommission abgelegt.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.
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Abschlussbezeichnung
Die Laufbahnbezeichnung lautet:
Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin (mittlerer Dienst)
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Ausbildungsform
Während der Ausbildung wechseln theoretische Ausbildungsabschnitte an Polizeischulen mit praktischen Ausbildungsabschnitten an Polizeidienststellen.
und das sind ja wie voraussetzungen ne
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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss .
Alternativ muss entweder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule in Verbindung mit einer abgeschlossenen förderlichen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand nachgewiesen werden.
Zusätzlich zu den Bildungsvoraussetzungen müssen die besonderen Anforderungen an die Polizeidiensttauglichkeit gegeben sein, inklusive körperlicher Mindestgröße und bestimmter Anforderungen an die Hör- und Sehfähigkeit, nachzuweisen durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Dabei wird auch die körperliche Fitness geprüft. Zudem müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Bewerber/innen müssen an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
Da die Bundesländer die Ausbildung in eigenen Verordnungen regeln, können die Voraussetzungen für die Einstellung unterschiedlich sein. Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Länderpolizeien.
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Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird folgende schulische Vorbildung verlangt:
ein mittlerer Bildungsabschluss oder
der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
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Berufliche Vorbildung - rechtlich
Bei mittlerem Bildungsabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben.
Bei Hauptschulabschluss ist eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.
Ohne Hauptschulabschluss wird eine (vorhergehende) Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis vorausgesetzt, um zur Ausbildung zugelassen zu werden.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.
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Mindestalter
In einigen Ländern kann ein Mindestalter von 16 bzw. 17 Jahren vorausgesetzt sein.
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Höchstalter
Je nach Bundesland liegt die Einstellungsgrenze (Höchstalter) zwischen der Vollendung des 24. und der Vollendung des 32. Lebensjahres.
Ausnahmen sind z.B. möglich bei
Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (je Kind 3 Jahre): Höchstalter 40 Jahre
Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegegesetz)
Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit mit zwölfjähriger Dienstzeit): ohne Höchstaltersbegrenzung
Personen, die unter § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz fallen (Soldaten/Soldatinnen auf Zeit ohne formale Eingliederungsberechtigung in den Öffentlichen Dienst, wenn sie sich binnen einer Frist von 6 Monaten um Einstellung in den Öffentlichen Dienst bewerben): ohne Höchstaltersbegrenzung
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Geschlecht
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich.
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Auswahlverfahren
Die Auswahlverfahren können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Im Allgemeinen wird die besondere geistige, körperliche und charakterliche Eignung für den Polizeiberuf überprüft.
Das Auswahlverfahren besteht in der Regel aus mehreren Teilen:
Überprüfung von Anforderungsmerkmalen wie allgemeine Intelligenz, Gedächtnis und Konzentration sowie die Beherrschung der deutschen Sprache
Sportliche Leistungsprüfung
Psychologische Eignung (Einzelgespräch und Gruppendiskussion)
Polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit (körperliche und gesundheitliche Aspekte)
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Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst:
Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung (mit Sonderbestimmungen für Brillen- und Haftschalenträger) zur Feststellung, ob die besonderen Anforderungen, die an die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes gestellt werden, erfüllt sind (Polizeidiensttauglichkeit); körperliche Mindestgröße
Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen sind gegebenenfalls folgende Nachweise beizufügen:
Zulassungs- bzw. Eingliederungsschein oder Bestätigung gemäß § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz
Spätestens bei Einstellung werden zudem in der Regel folgende Unterlagen verlangt
Beglaubigte Geburts-, ggf. Heiratsurkunde
Schulden- und Vorstrafenerklärung
Gesundheitszeugnis
Gegebenenfalls Nachweis der Staatsangehörigkeit
Außerdem ist bei der örtlichen Meldebehörde ein Führungszeugnis zur unmittelbaren Vorlage bei der Einstellungsbehörde zu beantragen.
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für bestimmte Personengruppen:
Eine Anstellung als Beamter/Beamtin (auf Widerruf) für Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) angehören, scheitert derzeit in der Regel an dem gesetzlichen Vorbehalt, dass nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates Beamte und Beamtinnen werden können.
Ausnahmen: Wenn für die Gewinnung der Beamten/Beamtinnen ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht
Wenn die Aufgaben es erfordern, dürfen nur Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz in das Beamtenverhältnis berufen werden.
§ 4 Beamtenrechtsrahmengesetz
Da Aussiedler und Aussiedlerinnen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, entspricht ihre Einstellung den allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen. Die Anerkennung der Bildungsnachweise von Aussiedlern und Aussiedlerinnen ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz geregelt.
so also man muss aber auch verschiedene teste vorher machen bevor man aufgenommen wird und die ausbildung anfagen kann ,oder?
also z.B
intilligentz
sport
deutsche sprache
und was noch alles???
und wie muss man die bewerbung schreiben also ein genauesformart hat das ja bestimmt auch oder?
und wo kann man das z.B in Hannover hinschicken ,also die bewerbung?
Der Realschulabschluss, wie ich schon schrieb (auch wenn ich da Realschulabschluß geschrieben habe; die gute, alte Rechtschreibung...).Zitat:
Zitat von Skater
ach so ,ja sry bin heute nicht so ganz bei der sache
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß du dich noch nicht wirklich mit dem Themengebiet auseinander gesetzt hast, deshalb meinerseits der folgende Vorschlag:Zitat:
Zitat von Skater
Du folgst jetzt einfach mal den Links, die ich oben gepostet hatte und machst dich dort schlau. Die Internetseiten der Polizei Niedersachsens sind recht informativ und aussagekräftig. Dort findest du u.a. Broschüren, die speziell auf dich als Realschüler zugeschnitten sind, und mit Sicherheit wird dort irgendwo auch ein Ansprechpartner genannt, der dir all deine Fragen kompetent im direkten Gespräch beantworten kann.
Das soll nun nicht heißen, daß du oder deine Fragen hier nicht erwünscht sind, aber mit ein wenig mehr Vorbildung tust du dir selbst einen Gefallen.
doch habe ich aber ich stelle die fragen damit ich sicher gehen kann das das so wie ich es versteanden habe richtig ist
ja das habe ich ja schon alles auf dem pc die unterlagen
das ist mir ja klar nur ich wollte auch mal den eindruck von einem polizistenoder einer polizisten haben.....