Zitat von jhr-online
Ich verstehe nicht, wie ihr immer über die selben Sachen diskutieren könnt. § 35 StVO spricht eindeutig von einer Befreiung von allen Vorschriften dieser Verordnung. Wenn jemand wissen will, was er zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben alles im Straßenverkeht darf, soll er sich alle Vorschriften (also alle Paragraphen der StVO) durchlesen. All das gilt nicht für das SoRe-Fahrzeug.
Es steht übrigens auch nirgends, dass man überhaupt Sondersignale anschalten muss. Man muss nicht mal welche haben (Privatfahrzeug auf dem Weg zum Feuerwehrhaus etc.). Allerdings steht im § 35, dass man alle Sonderrechte nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verwenden darf. Und was das bedeutet, legen die Richter aus. Zum Beispiel, dass man mit Privatwagen keine rote Ampel überfahren darf (auch nicht dran vorbei ;-)), oder auch mit allen Signalen rechts-vor-links nur missachten darf, wenn es niemanden gefährdet usw.
jhr
PS: Sonderrechte sind Sonderrechte (§ 35!); Wegerechte sind Unsinn.