Zitat von DG3YCS
Ich habe geschrieben, EVENTUELL
Und JA, EVENTUELL!!! Muss er sich Tatsächlich dafür verantworten.
Nehmen wir jetzt mal als Beispiel an:
(Du weist schon, Beispiel, also nur für dieses von mir jetzt NAchfolgende Szenario konkret anwendbar, für alles andere NICHT ohne weiteres zu Übertragen...)
Also Angenommen wir haben es NAchts halb vier.
In Dortmund fährt gerade aus Richtung BOCHUM kommend ein sich in Status1 befindlicher RTW der BF-DO in Höhe des Westfalenstadions.
Da gerade kein WM Spieltag ist sind die Strassen Völlig frei.
Jetzt bekommt dieser RTW den Einsatzauftrag VU mit Schwerstverletzten B1/B236.
(Soviel zum Szenario, die B1 ist in DO eine gutausgebaute 4/6 Spurige Strasse die die A40 und die A44 miteinander direkt verbindet.)
Wenn jetzt der RTW Fahrer entscheidet er habe keine Lust unter Anwendung von SORE zu fahren und Tuckelt Gemütlich mit 60KM (größtenteils die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit) über die völlig freie B1, khält an jeder roten Ampel und kommt damit ca 7min. später als er hätte ankommen können und ein Patient, der vieleicht eine realistische Chance bei 5min. früheren eintreffen hätte haben können, verstirb, DANN KANN ER SERWOHL BELANGT WERDEN.
Das nennt sich dann Unterlassene Hilfeleistung, oder vieleicht sogar Totschlag durch Unterlassung?