Nur mal so zur Klarstellung.
Wo soll denn bitte der Unterschied zwischen Fahrer und Fahrzeugführer sein?
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Nur mal so zur Klarstellung.
Wo soll denn bitte der Unterschied zwischen Fahrer und Fahrzeugführer sein?
Fahrer = der mann mit dem Lenkrad in der Hand ...
Fahrzeugführer = Trupp/Gruppenführer des jeweiligen fahrzeugs oder der RS/RA..
vielleicht benutzt ihr andere begriffe, aber bis jetzt hat mich mit diesen begriffen immer jeder verstanden auch leute aus anderen ländern, deshalb wundere ich mich
Gruß Jens
Ich kann der Argumentation vom Jens durchaus folgen, das selbe werde ich wahrscheinlich auch zu hören bekommen. Deswegen wird bei uns ja auch so vorgegangen, wie in dem (zu Recht) gescholtenen Verfahren (Fall2).Zitat:
Zitat von Jens1985
Deinen Vorschlag, Mr. Blaulicht, werde ich mal versuchen zu beherzigen.
Ich werde auf jeden Fall berichten. Kann aber noch ein bisschen dauern, bin zwischenzeitlich auch für weitere Lösungsvorschläge offen.
By the way: Springer 2005, Strafrechtliche Probleme im RD von R. Tries: "Wer entscheidet über eine Sonderrechtsfahrt? Der Fahrer! Die Entscheidungsfreiheit ist aber durch die für eine Sonderrechtsfahrt mit einem Rettungsdienstfahrzeug verlangte höchste Eile zur Menschenrettung oder Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden begrenzt. Für die Anfahrt zum Einsatzort ist der Fahrer im Allgemeinen an die Einschätzung der Eilbedürftigkeit duch die den Notruf entgegennehmenden Leitstellendisponenten gebunden; bei einem Patiententransport unter Arztbegleitung gilt Gleiches für die Einschätzung des Arztes." (S. 11 f)
Also ich kenn den Begriff Fahrzeugführer nur gleichbedeutend mit Fahrer und nicht GF, SF oder TF.
Und in unserem Machinistenlehrgang macht ein PHK Fachgebiet Verkehrserziehung auch die Unterrichtseinheit im Fahren und der sagte, Verantwortlich ob und wann Sondersignal eingeschaltet wird liegt ALLEIN im Verantwortungsbereich des Fahrer. Bezieht sich aber jetzt auf Feuerwehr, daß es beim RD von der RLSt vorgegeben wird ist mir klar.
Hab heut mal jemanden von unserer FF gefragt die bei den Johannitern Hausnotruf fährt. Die haben auch eine fest installierte SoSI-Anlage auf dem jeweiligen Fahrzeug und nutzen diese dann natürlich auch wenn's notwenig ist. In akuten Fällen wird der RD dann auch gleich mitalamiert.
Die dem Fahrer wiesungsbefugten Personen oder Leitstellen geben die Erlaubnis zur SoSi-Fahrt. Der Fahrer darf, muss aber nicht. Ande4rs rum geht es nicht. Wenn er nicht darf, dann kann er nicht selbst entscheiden.Zitat:
Zitat von Jens1985
Das war es, was ich meinte.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo !
Lexikon:
Fahrzeugführer > nach der StVO, der der das Fahrzeug führt ( Lenken, Bremsen ) usw.
> Feuerwehr, der der die Mannschaft und das Fahrzeug anführt ( Gruppenführer etc. ) Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges wird i.d.R. als Maschinist bezeichnet. Im Rettungsdienst verleiht man ihm allewrdings den Titel " Fahrer ".
Also wir wiederholen; der Fahrzeugführer ist amtlich Sinnen der Fahrer des Fahrzeuges.
Nun, die Frage wie kann man es verbieten ? Wohl gar nicht, den die dafür Genehmigende Behörde der Stadt/Landkreis etc. hat die Notwendigkeit geprüft und für statthaft erklärt. Allerdings ist diese Ausnahmereglung jederzeit durch die Genehmigende Behörde wiederrufbar!
Also, wenn hier Mißbrauch oder Verschwenderische Nutzung vorliegt, dann sollte mal die Zuständige Stelle sich der Sache annehmen!
MfG
Von mir zu diesem Thema:
Einige von Euch fahren sich ein wenig fest weil sie etwas verwechseln.
Jeder von Euch kann ein Unternehmen gründen, welches Hausnotruf anbietet. Jeder kann selber definieren, was er darunter versteht.
Die meisten Unternehmen verstehen darunter, dass ein älterer Mensch einen Sender hat mit dem er Kontakt zu einer Zentrale herstellen kann. Meist kann er dann über sein Gerät mit einer Gegenstelle des Unternehmers sprechen.
Gedacht ist sowas meist als Alternative zum Telefonieren, zum Beispiel wenn man hilflos am Boden in der Wohnung liegt.
Fast jeder mobile Pflegedienst bietet heutzutage schon einen Hausnotruf an in dem er mit einem anderen Unternehmen welches eine Zentrale vorhält kooperiert.
Eine solche Einrichtung ist für viele Menschen eine gute Sache.
Der Unternehmer, der gegen Geld diesen "Haus(not)ruf entgegennimmt, verpflichtet sich meist vertraglich, dem Bedürftigen zu helfen.
Diese Hilfe kann sehr verschieden ausfallen.
zum Beispiel:
- Nachbarn oder Angehörige des Betroffenen anrufen
- Notruf absetzen
- eigene Mitarbeiter hinschicken um zu helfen
- ...
Werden eigene Mitarbeiter entsendet, dann nur wenn es kein Notfall ist oder im Notfall als Ergänzung zur Rettungskette.
Das Personal des Hausnotrufes ist nicht Bestandteil der Rettungskette und fährt somit auch niemals mit Sonderrechten.
In Deutschland kommt es vor, dass Unternehmen wie zum Beispiel die JUH sowohl Rettungsdienst fahren als auch Hausnotruf anbieten.
Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene paar Schuhe (zwei Unternehmen, schaut mal in das jeweilige Handelregister), welche lediglich Synergieeffekte nutzen. Dabei kommt es sicher mal vor, das Personal welches sonst im Rettungsdienst eingesetzt wird auch mal im Hausnotruf arbeitet oder das ein Fahrzeug der einen Unternehmenssparte von der anderen benutzt wird. Aber nur weil dieses Unternehmen ein Fahrzeug mit Sosi-Anlage besitzt bedeutet das noch lange nicht, dass es dieses auch bei Aufträgen der anderen Unternehmenssparte einsetzen darf.
Ein Hausnotrufdienst ist nichts anderes als ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Wie gesagt fast jeder ambulante Pflegedienst bietet Hausnotruf an. Sender kaufen, mit der örtlichen ständig besetzten Taxizentrale kooperiren fertig.
Sondersignal steht überhaupt nicht zur Diskussion, da es sich bei den Einsätzen lediglich um Besuche privater Kunden handelt.
Wer trotzdem SoSi für Hausnotruf benutzt gehört angezeigt.
Sonst fahre ich als Verkäufer demnächst zu meinen Kunden auch mit SoSi wenn die mich dringend brauchen.
Meine Meinung.
Also, nun muss ich auch mal meinen Senf dazugeben:
1. ich bin kein Jurist (wie wahrscheinlich die wenigsten hier) und kenne sicherlich auch nicht alle Paragraphen. Sicher ist nur: Hausnotruf (HNR) als auch HvO und SoSi sind eine heikle Sache und eine Grauzone.
2. es wird fast überall so gehandhabt, dass HNR und HvO mit SoSi-Fahrzeugen ausgestattet sind, die diese dann auch verwenden.
Ich selbst bin in meiner Zivizeit (Johanniter) mehrmals als HNR-Bereitschaft mit SoSi zu Notfällen gefahren um dem RD die Türe aufzuschließen (der bei uns IMMER bei solchen Fällen sofort mit alarmiert wurde), die Fahrt wurde dazu bei der Leitstelle auch angemeldet und meiner Info nach war das auch mit Juristen geklärt (?).
Ob es sich um einen Notfall handelt entschied immer der Disponent der HNR-Annahmestelle, diese waren ausdrücklich angewiesen SoSi-Fahrten auf ein minimum zu reduzieren. Typische SoSi-Einsatz --> Patient klagt über Atemnot + Brustschmerz, Patient meldet sich und ist mit einem röcheln verstummt, etc.
3. spannend wird es, wenn auf einer Einsatzfahrt ein Unfall passiert... bis dahin können wir alle nur mutmaßen was richtig/gut/falsch ist.
4. spannend wäre auch der Fall: HNR ist mit SoSi-Anlage ausgerüstet, Notfall anzunehmen, fährt aber ohne SoSi und RD kommt nicht rein (kenne einige alte Leute da kommt man ohne FW nicht rein!), bis FW da ist bzw. HNOler --> Patient tot....
5. es gibt auch die Güterabwägung, das menschliche Leben ist meiner Meinung nach ein höheres Gut als die StVO.
Wenn ich ausgebildet bin, Ausrüstung und Schlüssel besitze kann ich evtl. auch belangt werden wenn ich mich nicht beeile, ...
Fazit: Generell zu sagen HNR = kein SoSi halte ich für falsch solange kein Präzedenzfall existiert, jeden HNR-Fahrer selber entscheiden zu lassen ob er mit SoSi fährt ist aber noch schlimmer.
HNO? Hals-Nasen-Ohrenarzt?
kennt denn jemand einen präzidenzfall? da muss doch irgendwann schon mal was passiert sein...
Oops.. das passiert wenn man HNO lernt wärend man im Internet surft :(, meinte HNRZitat:
Zitat von Alex22
Ich hab doch den Hintergrund ausführlich beschrieben.
Nur weil die Firma ein Fahrzeug mit Sosi besitzt darf sie es noch lange nicht für sowas benutzen.
Bei und im Ort gibt es drei Firmen "Pflege mit Herz", "Verena´s Hausnotruf" und die JUH. Alle machen Hausnotruf. Keiner fährt mit Sosi.
Hausnotruf ist keine Organisation der BOS und ist nicht in der StVo genannt. Selbst wenn eine BOS-Organisation Hausnotruf anbietet, dann ist dies eine gesonderte Tätigkeit und hat mit dem rettungsdienst nichts zu tun.
Das kann man schönreden wie man will.
Hausnotruf ist keine hoheitliche Aufgabe.
Sosi für Hausnotruf steht nicht zur Diskussion.
Mir ist auch schleierhaft wie man darauf kommen könnte, dass es anders wäre.
Zitat:
Zitat von Florian Geeste
Heißt das etwa, dass unsere Jugendabteilung auch nicht mit Sonderrechten zur Jugendherberge fahren? Ist doch ein KatS-Fahrzeug ;-)
BOS hat aber zwangsläufig rein gar nix mit SoSi zu tun.Zitat:
Zitat von Florian Geeste