Zitat:
Original geschrieben von loxi
das ist das, was dich auch vom rettungsdienst unterscheidet, hier sind es nämlich nur "fahrzeuge des rettungsdienstes" und nicht der rettungsdienst, d.h. wenn einer zum rettungsdienst hintergrundeinsatz zur wache fährt, hat er keine sonderrechte, da sein privat-pkw ja kein fahrzeug des rettungsdienstes ist.
grüße
loxi [/B]
Und genau DAS ist es, was mich am dem ganzen auch ein wenig stört: FW darf gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen, Hintergrund-RD´ler nicht...