Zitat:
Original geschrieben von telemanne
Tag!
Sonderrecht Wegerecht sind zwei ganz unterschiedliche Dinge und strikt voneinander zu unterscheiden.
Das Sonderrecht (§ 35 StVO) gibt D I R als Fahrer das Recht Dich über die Vorschriften der StVO hinwegzusetzen, wenn das zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe drigend geboten ist.
Das Wegerecht (§ 38 StVO) verpflichtet A N D E R E Verkehrsteilnehmer einem bevorrechtigten Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen, wenn höchste Eile geboten ist um
- Menschenleben zu retten,
- schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
- eine Gefahr für die öS od öO abzuwehren,
- bedeutende Sachwerte zu erhalten oder
- flüchtige Personen zu verfolgen.
Bevorrechtigt ist ein Fahrzeug im Sinne dieser Vorschrift nur, wenn es Blaues Binklicht UND Einsatzhorn eingeschaltet hat.
Wegerecht scheidet für Dich als Feuerwehrmann im Privat PKW aus, weil dein PKW nicht mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein darf. :-(
Machst du doch ein Blaulicht unerlaubt aufs Dach -> Erlöschen Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz. Also sein lassen.
Sonderrecht darfst du in Anspruch nehmen, um nach einem Alarm zum Gerätehaus zu gelangen oder zur Einsatzstelle. Wenn du dann diese Sonderrechte in Anspruch nimmst, obliegt dir als Sonderrechtsfahrer eine ganz besondere Sorgfaltspflicht um Unfälle zu verhindern.
Mein Tipp: Sonderrechte nur ganz sparsam einsetzen. Ich würde auf gar keinen Fall einem anderen VT die Vorfahrt nehmen oder überholen, wenn von vorne herein klar ist, dass der Entgegenkommende voll bremsen muss (dann evtl. Gefährdung im Straßenverkehr § 315 c StGB).
Wenn du schneller fährst als du darfst oder nachts um drei über eine rote Ampel fährst, wenn sonst nichts anderes in der Nähe ist, dürftest Du keine Probleme bekommen.
Wenn es trotzdem zum Unfall kommt, weil Du sich über die StVO hinweggesetzt hast (augrund § 35 StVO Sonderrecht), hast Du deine besondere Sorfaltspflicht ausser Acht gelassen und DU bist der Depp dabei.
Seid also alle tausendmal vorsichtiger als sonst.
Lieber später und sicher am Einsatzort ankommen, wie gar nicht!
Hoffe konnte Dir ein wenig helfen.
Gruß
Ein paar Sachen passen hier in die Diskusion nicht rein, aber das ist ja net so schlimm.