Zitat:
Original geschrieben von AkkonHaLand
Einige Dinge zur Ergänzung:
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3. @Mr.Blaulicht: Mit der Aussage §§ 34; 35 schlägt MPG wäre ich vorsichtig! Wenn einem Erstehelfer nachgewiesen wird, dass er wegen des AED (weil er nicht darauf eingewiesen ist) die Basics (HLW, Lagerung...) vernachlässigt hat, muss er sich auch rechtfertigen! In Deutschland gilt immernoch der Grundsatz "Wenn die Bundesärztekammer nicht das Rad neu erfunden hat, dann gibt es keine Räder!"
Dazu folgendes: Wer als Erst-Helfer (Laie) einem Patienten hilft, kann sich so gut wie nicht strafbar machen. Man müsste schon einen Vorsatz unterstellen, und das ist relativ schwer. Wenn ein Ersthelfer sich nicht mit der HLW sicher ist, aber letzte Woche was in der Zeitung vom AED gelesen hat, wird in keiner wegen Falsch-Verhalten vor gericht bringen, weil er den Patienten NICHT cardiopulmonal reanimert hat, sondern nur die Paddels aufgeklebt hat.