Zitat:
BrSchG:
Abschnitt I § 2
Aufgaben der Gemeinden
Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
Wenn sich die Gemeinde quer stellt und kein Geld für FMEs berappen will/kann, sollte der Wehrführer die Verantwortung an die Gemeinde, und damit den Bürgermeister, übergeben.