Mir ist es nicht bekannt.
Wäre sehr nett wenn du mir verraten würdest wo die Frei angeboten werden.
Ist vielelicht auch hilfreich für die anderen dennen das noch nicht bekannt war.
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Mir ist es nicht bekannt.
Wäre sehr nett wenn du mir verraten würdest wo die Frei angeboten werden.
Ist vielelicht auch hilfreich für die anderen dennen das noch nicht bekannt war.
Seht ihr nu habt ihr euren link zur 4.50 und ganz legal von der swissphone seite zwar amerika aber wer verbietet das denn jetzt noch wenn die legal angeboten wird ????? ist es jetzt auch eine raubkopie ?????
Na ja, wobei der link so nicht mehr zu finden ist. Ich nehme an er wurde nich mehr dargestellt, ist aber wie wir sehen noch vorhanden. Aber es ist schon so richtig, wenn die dort die PSW jedem zum download anbieten, dann ists legal und kann auch hier gepostet werden. Da muß sich Swion halt intern im Hause besser aufstellen. Selbst Schuld sage ich da nur.
Frohes Fest.
Was mich reichlich irritiert, ist die Tatsache, daß es weder auf swissphonena.com noch auf swissphone.fr irgendwelche Nutzungsbestimmungen gab, die vor dem Download einzusehen bzw. zu bestätigen waren.
Entpackt und installiert man die Software, findet man weder in den beiliegenden PDF, noch während der Installation, geschweige denn im Programm selbst, irgendwelche Nutzungs- oder Lizenzbedingungen. Das können selbst private Freewareanbieter besser...
MfG
Frank
Tja, selbst schuld wenns bei denen so läuft. Mehr kannste da auch nicht sagen.
Also kurz gesagt es war ein legaler Download und wer jetzt die 4.5 Vers. nicht hat möge nicht meckern. Ich kann mir auch gut vorstellen das es beim veröffendlichen der Datei zu einem Fehler gekommen ist passiert ja mal das ein Download für alle zugänglich ist obwohl es nicht so sein soll.
Wie würde das nun aussehen wenn ich mir die Version Downloade, und auch anderen ( mit Quellenangabe zu Verfügung Stelle ) und wie schauts aus wenn SW den Link mal Sperrt und ich immernoch anbiete?
Du darfst den Link nennen.
Selber anbieten, besonders wenn SP den bereits offline hat, ist schlicht verboten.
Hättest Du dafür ggf. mal eine Rechtsgrundlage zur Verfügung?
Mangels jeglicher Nutzungsvereinbarung die seitens Swissphone irgendwie offeriert wird und der Art der Darbietung (auf frei zugänglichen Webseiten eingestellte Links), handelt es sich hier höchstwahrscheinlich um Freeware, die demzufolge beliebig kopiert und auch (kostenlos) weitergegeben werden darf (= §31 Abs.5 UrhG)
MfG
Frank
Ich denke eher, da der Soft, wenn ich oben richtig gelesen habe, Nutzungsvereinbarungen fehlen, §§32 und 32a UrhG kommen (aufgrund des §32b) zur Anwendung.Ausserdem greift hier eindeutigZitat:
§ 32 Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.
...
Daraus geht eindeutig hervor, das ein Nutzer (der, der von der o.g. verlinkten Seite herunterläd) das Programm nicht weitergeben, also auch nicht (auch nicht kostenlos) anbieten darf.Zitat:
Zitat von § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
Für eine erlaubte Weitergabe müsste der Urheber (=Swissphone) dem Nutzer ausdrücklich das Recht einräumen, die Software weiterzugeben. Da dieses aber, schon aufgrund der Nutzungsbedingungen aller offiziell bei Swissphone erworbenen Versionen ausgeschlossen ist, und der Version auf o.g. Seite alle Nutzungsbedingungen fehlen, ist hier idR. davon auszugehen, das auch für diese Version die Nutzungsbedingungen aller anderen Versionen gilt.