Hallo,
in Bayern rekrutieren sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren aus den Feuerwehrvereinen. Die kommunale Feuerwehr als solches bleibt aber auch dort, wie in den übrigen Bundesländern, eine Einrichtung der Kommune. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sagt übrigens ganz klar aus, dass der Feuerwehrdienst nur in max. zwei Feuerwehren (Wohn- und Arbeitsort oder als Ausnahme in direkter Nachbarschaft) möglich ist.
In den meisten (vielleicht sogar in allen) anderen Bundesländern wird dies vergleichbar durch die Feuerwehr-/Brandschutzgesetze und die zugehörigen Laufbahnverordnungen (z.B. NRW) geregelt.
Eine Doppelmitgliedschaft kommt hier aber wohl nicht in Frage, da er ja den Wohn- und Geschäftsort wechselt.
Auch wird die Geschichte vermutlich schwierig, da bei Länderübergreifendem Feuerwehrdienst auch noch die Komplikation mit Dienstgrad und Dienstzeitberechnung hinzu kommen würde.
Sofern der Wechsel nur temporär (z.B. zwecks Studium oder Vergleichbarem) stattfindet, gebe es evtl. noch die Möglichkeit der Beurlaubung. Allerdings hab ich im Gesetz von BaWü dazu keine klare Aussage gefunden.
Bis dann
Dominic