Um nochmals in die Hausmeister-Diskussion einzusteigen:
Wenn ich abends nach meinem regulären Dienst noch in der Fahrzeughalle "meiner" freiwilligen Feuerwehr vorbeischaue und mir auffällt, dass in der Umlkleide eine Birne defekt ist, dann darf ich die nicht austauschen sondern muss über die Feuerwehrleitung an die Kommune einen Reparaturantrag stellen, der dann an einen Elektrikerbetrieb geht? Ab welchem betrag müssen Aufträge nochmals ausgeschrieben werden?
Sollte das tatsächlich so der Fall sein, dann fass ich mir echt an den Kopf!
Gruß, Mr. Blaulicht