Es gibt kein Musterbeispiel
Hallo zusammen,
ich bin der Meinung das es im bestenfalle mit strafminderung ausgeht soviel zu unserem angeklagtem.
Zum allgemeinem ich bin 23 Km auf der Arbeit vom FWH entfernt wenn ich einen Alarm kriege, bekomme ich nicht einmal ein Zucken (kein scherz) wenn ich allerdings in der Stadt bin sieht das anderst aus, da geht wie bei jedem anderen auch egal ob Feuerwehr mit viel oder wenig Einsätzen der Adrenalinspiegel nach oben.
Wenn ich auf der Arbeit bin entscheide ich für mich ob ich zum Einsatz fahre oder nicht (kommt auf Stichwort an) bei nachalarmierungen fahre ich immer. Fakt ist zu jedem Einsatz zu dem ich seit 5 Jahre von der Arbeit gefahren bin war die Sache schon auf der Anfahrt erledigt, ausser bei 5 Stück bei denen ich mich überhaupt Umgezogen habe (im FWH) also grob gesagt 1 pro Jahr.
Es gab eine Person bei uns die im Nachbarort wohnte ich wohne per Rad 1,5 min vom FWH entfernt ich bin nicht der langsamste und auch nicht der Unsportlichste aber diese Person hat es geschaft (mehr als einmal) den Spindraum zu betreten wenn ich ihn verlasse. Hallo ?
Info: Diese Person war genau 3 Monate mitglied unserer FFW, diese Person fuhr auch 2mal ohne Führerschein zum Einsatz.
Fazit:
Man kann es Treiben aber auch Übertreiben
@ Schütti112 viel glück auf das du keine Nachschulung machen musst
Tipp:
Macht mal beim ADAC oder sonstigen Vereinen ein Fahrsicherheitstraining mit Privat PKW und/oder Einsatzfahrzeug, euch werden zum Thema anhalteweg und Kurvenverhalten die Augen geöffnet und es macht höllen Spass auf den Gleitflächen.
Ich finde 60 oder 50 in einer 30iger Zohne ist egal ob Tag oder Nacht odersonstwas Unverantwortlich!!!!!!
Ich fahre auch Motorrad und auch zuschnell aber nicht in der Stadt von da her braucht ihr keine Kritik an mir zu üben.
MfG
EIS - Mann
Dringend - Auf einsatzfahrt mit zivilen wagen angehalten.
Hallo.
Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben. dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
es gibt keinerlei Ausnahmen für zu schnelles Fahren oder bei Rot über die Ampel zu fahren oder sonst dergleichen.
Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt. Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren.
Also laßt das lieber!