Es soll Verwaltungen und Bürgermeister, die durchaus wissen, was sie an ihrer FF haben und das nicht nur Schwarz-Weiß sehen.
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OK, das gibt es. In manchen Bundesländern schon per Landesrecht geregelt, damit die Spendenannahmen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung möglichst nachvollziehbar und öffentlich geschehen, mancherorts auch als kommunale Insellösung, i.d.R. weil man da schon mal auf die Nase gefallen ist oder von solchen Fällen gehört hat (z.B. Spendenannahme, die hohe Folgekosten mit sich bringt).
Gerade in solchen Fällen bieten sich für die Kommune Fördervereine an.
Zum einen: , zum anderen übernimmt die Privatperson damit auch Dinge wie Öffentlichkeits- bzw. Nachwuchsarbeit, wovon die Kommune wiederum profitiert. Wer sich da an ein paar Liter Betriebsstoffe oder Reinigungsmittel stört...
Hmm. Ich denke es ist eher das Konstrukt: Gemeinde macht bei der Feuerwehr einen TdoT und sucht nen Verein (so wie u.a. es viele andere Gewerbetreibende tun) der die Bewirtung übernimmt und die Einnahmen zur Vereinsfinanzierung nehmen kann (machen wir mit dem Musikverein auch ein- zweimal im Jahr). Und dies ist zufällig die Feuerwehrkameradschaft ;-)
Mit eigenen Leuten kann die Gemeinde das nicht machen, da sonst Lohnkosten, ... anfallen.
Gruß
Simon
Bei uns ist es so geregelt:
Bei der Gründung der freiwilligen Feuerwehr wurde eine Satzung verabschiedet.
In dieser Satzung ist das Führen einer Kameradschaftskasse geregelt, zur Pflege der Kameradschaft (was auch immer das heißen mag...).
Einnahmen aus den von der Feuerwehr in Eigenregie durchgeführten Veranstaltungen (Feuerwehrball, Getränkeeinnahmen bei Osterfeuer, Biikebrennen, Tag der offenen Tür, etc. ...) fließen in die Kameradschaftskasse. Aufwendungen für die o.g. Veranstaltungen werden gegengerechnet und ggf. bei Verlust aus der Kameradschaftskasse beglichen.
Aus dieser Kasse werden auch interne Veranstaltungen (Kameradschaftsabend, Grillfest) sowie Geschenke (z.B. Blumensträuße für verdiente Kameradenfrauen) und Kränze für verstorbene Kameraden finanziert.
In die Kameradschaftskasse gehen auch Spendengelder, die ggf. nach Einsätzen oder einfach so der Wehr übergeben werden.
Der Vorstand entscheidet über die Verwendung von Mitteln aus der Kameradschaftskasse.
Hallo zusammen,
ich weiß das Thema ist bereits alt, aber ich möchte doch meine Meinung hierzu sagen.
1. Eine Kommune ist gem. § 2 BrSchG LSA, denn dieses ist hier anzuwenden, für die Aufstellung, Ausbildung, Ausrüstung, Unterbringung und Einsatz einer Freiwilligen Feuerwehr zuständig.
2. Auch wenn das Gesetz nicht ausrücklich von Verpflegung spricht, so kann zumindest in Abhängigkeit von der Wetterlage von der zeitnahen Versorgung mit Kalt- und Warmgetränken ausgegangen werden (AGT...). Dieses ist mindestens unter Einsatz einer FF wenn nicht sogar unter Ausrüstung zu subsumieren. Zuguterletzt gilt der Fürsorgegrundsatz des Beamtenrechts, das hier auch für Ehrenamtler in kommunalen Diensten Anwendung findet.
3. Die Versorgung mit fester Nahrung ist aus meiner Sicht wirklich erst ab x Stunden Einsatz erforderlich. Auf jedem Fall während des Einsatzes, nicht jedoch nach einem Einsatz (Ausnahme mehrtägige Einsätze mit Ruhephasen ohne nach Hause zu können). Zwar war die Versorgung nach Einsätzen früher übliche Praxis, doch ändern sich die Zeiten und heute droht überall die Kommunalaufsicht bzw. der Bund der Steuerzahler.
4. Ein Förderverein e. V. kann ebenfalls für die Versorgung aufkommen, der kann dann sogar rechtlich sauber eine Rechnung an die Kommune legen. Leider haben die meisten FF keinen solchen Verein, sondern lediglich eine nicht eingetragene Interessengemeinschaft (böse Zungen sprechen da immer von Schwarz- oder Bierkasse).
5. FFler sind soweit nicht hauptamtlich beschäftigt, eben keine Handwerker oder Angestellte i. s. d. BGB, da für die erbrachte Leistung die notwendige Gegenleistung der Kommune fehlt. Insofern ist Ehrenamt eben unwirtschaftlich und folglich in dieser Gesellschaft zum Aussterben verurteilt.
6. Die Folge wären dann die flächendeckenden BFs, von deren Mitarbeitern dann erwartet werden kann, das sie mit geschmierten Schnitten und Henkelmann zum Dienst kommen. Aufgrund der immensen Unterhaltungskosten dieser EliteBFler wird sich sicher auch keine Kommune die Verpflegung leisten können ;-)