Hallo alle zusammen
also es kann (kann nicht muss, so hab ich gelernt an der LFS BW ) von der DV abgewichen wenn Menschenleben in Gefahr ist, das entscheidet aber der Einsatzleiter
Gruß Michael
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Hallo alle zusammen
also es kann (kann nicht muss, so hab ich gelernt an der LFS BW ) von der DV abgewichen wenn Menschenleben in Gefahr ist, das entscheidet aber der Einsatzleiter
Gruß Michael
Ich finde es immer noch richtig pervers, dass damit durch die Blume gerichtlich der Untersuchungsbericht zu diesem Unfall für Nonsens erklärt wurde, es daraufhin jedoch keinerlei personelle Konsequenzen gegeben hat.
LBKG RLP sagt "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis, erleiden". Also ist es hier nicht darauf beschränkt.
Von welcher DV?
Da sprichst du einen interessanten Punkt an. Wir sprechen hier wieder mal über eine Wirkung (Es sind nicht genügend AGT da, um zeitnah zu handeln und den SiTr zu stellen), nicht über eine Ursache (Warum fehlen mir AGT bzw. kommen später/gar nicht).
Wenn wir bei Zeitspielen sind, ist das Ausgangsbeispiel des Threaderstellers dann überhaupt zu halten? Wenn das 2. LF 5 min später ankommt, bedeutet das nicht, dass das 1. LF reale 5 min Vorsprung hat, denn das 1. LF wird kaum gleich mit der Ankunft wissen, dass/wo Personen zu retten sind. Also: Erkundung, evtl. Türöffnen, Weg suchen, Leitungslängen aufbauen. Der Wassertrupp wird kaum die Wasserversorgung aufgebaut (denn: LF 8/6) und sich vollständig ausgerüstet haben, bevor das 2. LF da ist, selbst mit Hilfe eines Schlauchtrupps nicht.
Und wieviele LF kommen heute überhaupt in D mit 1/8, davon AT und WT komplett mit AGT besetzt?
Ergo: Wir diskutieren hier über eine mögliche Vorgehensweise bei einem nahezu 100%ig utopischen Einsatzverlauf...
Der Vergleich hinkt: Ein passender Vergelich wäre: Würdest Du in einer blutigen Situation einem HIV-positiven Patientren helfen, auch wenn keine HIV-Ambulanz zu dieser Zeit offen hat, die dir Antivirustatika verabreichen kann, wenn Du Dich ansteckst? Und ja, dass würde ich tun - mit Handschuhen natürlich. Oder geht der Angriffstrupp ohne Schutzkleidung in den Innenangriff?
Abgesehen davon habe ich ja geschrieben, dass ich kein FWler bin und mich deswegen auch nicht so richtig auskenne. Was mir aber auffällt, ist die Tasache, dass es soviel Diskussion um einen eigentlich durch Vorschriften abgedeckten Bereich gibt.
Gruß, Mr. Blaulicht
Bundesweit 10, dazu eine Hamburger Spezialität, dann ein paar ehemalige/abgeschaffte, ein paar geplante...
Über die Abweichungsbestimmung in der DV 3 hab ich weiter oben schon was geschrieben. Diese ist nicht an Menschenrettung geknüpft, Abweichungen kann man auch machen, wenn man sonst den Keller nicht trocken oder die Katze nicht vom Baum bekommt. Und auf die anderen DV's hat diese Bestimmung keine Auswirkung.
Deshalb interessiert mich, wie die LFS BaWü das sieht. Evtl. gab es eine solche, UVV-ähnliche Formulierung in der "BaWü-Zwischenlösung" AA3?
In meiner beruflichen Ausbildung war der Lieblingssatz eines Lehrers: "Bevor ihr über Vorschriften oder Gesetze fachsimpelt, tut euch und den anderen wenigstens den einen herzensguten Gefallen, und schaut sie euch mal an..."
im falle meiner frage gelten die:
http://www.lfs-sachsen.de/748.htm
Interessant find ich auch diese Formulierung der 7.
Einsatzgrundsätze.
An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.
So und ich behaupte das ist bei der Durchsuchung von Wohnungen bei einem Zimmerbrand der Fall.
Und das ist das, was man einfach nicht pauschalisieren kann. Niemand weiß, wie es in der Wohnung aussieht. Wie verwinkelt das ganze ist, etc.
Das muß man sicherlich von Einsatz zu Einsatz entscheiden.
Ich werde mit Sicherheit einen Teufel tun und einen AGT-Trupp ohne Sicherheitstrupp in eine mir nicht bekannte Wohnung schicken.
Dafür gab es leider zu viele Unfälle, warum auch immer diese Unfälle passiert sind. Technisches Versagen, Menschliches Versagen, Panik und was es alles noch gibt.
Und ich behaupte das Gegenteil, denn sonst könnten wir uns PSA, Rückwegsicherung etc. auch sparen oder die Leute gleich in ihren Wohnungen belassen.
Auch wenn keine Gefahr durch plötzliche Brandausbreitung, Bauteilversagen o. ä. besteht, die Möglichkeit von Kreislaufproblemen, Geräteversagen, Verlust der Orientierung ist auch schon bei relativ kleinen Nutzungseinheiten gegeben. Ein Verzicht auf den SiTr ist dann meiner Meinung nach nur angebracht, wenn eine Rettung des eingesetzten Trupps auch ohne Atemschutz möglich ist - wenn das so ist s. o.
Naja ... das is eure Meinung, ich vertrete zum Teil meine Meinung oder die von Brand(ober)inspektoren oder Brandamtmänner.
Diesen Leuten sprech ich jetzt einfach mal in meinem "jugendlichen" Leichtsinn mehr und tieferes Wissen zu als 95% der hier anwesenden Feuerwehrmännern die nur eine Kreisausbildung genossen haben.
Das ist jetzt auch mein letztes Posting in diesem Thread.
Ich als dummer Brandmeister einer HAW, sage einfach mal: Vertragt euch, wir bauchen die FF, und die Braucht die BF!
Und so sprüche wie " Hobbyfeuerwehr" oder abwertende Gesten gegenüber der FF is unterste Schublade...!