Das stimmt so auch nicht. Bislang war es so, dass man nach Ablauf der 2-Jahres-Frist die Prüfungen neu machen musste (aber ohne die Pflichtausbildung), d.h. "ganz futsch" war der Schein nicht.
Zum 30.10.2008 wurde die FeV aber abgeändert, so dass die Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der 2 Jahre prüfungsfrei neuerteilt werden kann.