Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Dann will ich doch mal die hier von vielen beschriebene Praxis in die Worte fassen, die auch die "Paragrafenschei...." verstehen:
- NIEMAND meldet seine Wehr ab wegen Feier!
- Der Ortsbrandmeister ruft in der Lst lediglich an und meldet: <b>"Ich habe Kenntnis, dass morgen fast alle meiner Leute auf einer Feier eingeladen sind. Nach Alkoholgenuss</b> (egal wieviel) <b>ist bekanntermaßen NIEMAND mehr einsetzbar! Daher weise ich darauf hin, dass unsere Ortswehr "wahrscheinlich" nicht einsetzbar ist! Die NachbarOrtswehr aus X-Dorf hat sich bereit erklärt, den Brandschutz zu übernehmen"</b>
- Der Lst-Disponent vermerkt das im Rechner und im Alarmfall wird zusätzlich die Nachbarwehr alarmiert. Der OBM der Wehr mit den Feiernden kann sicher sein, dass aus seinem Gerätehaus keiner losfährt, der Alkohol genossen hat, da er den einzigen Schlüssel für die Fahrzeughalle hat. Von allen anderen hat er die Schlüssel "aus Fürsorgegründen" einkassiert und gibt sie nur nach bestandenem Alkoholtest wieder raus.
Jetzt alles klar? Anhang 6719