Hast Du da mal einen konkreteren Textteil dazu?
Wenn ich mir die Richtlinie für den Krankentransport so betrachte und dazu die Ausstattung der üblichen KTW, fällt ein Transport von 2 Patienten gleichzeitig aus, da die "fachliche Betreuung" für den liegenden Patienten nicht gewährleistet werden kann, wenn auf dem Tragestuhl ein weiterer Patient sitzt. Diesen Patienten entgegen der Fahrtrichtung auf dem Betreuersitz zu befördern, widerspricht aber der "Notwendigkeit der technischen Ausstattung eines KTW" in o.g. Richtlinie.
Bei 2 sitzenden Patienten (1*Tragestuhl, 1* Betreuersitz) wären sogar beide Kriterien nicht erfüllt.
MfG
Frank