sag ich dochZitat:
Zitat von F64098
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sag ich dochZitat:
Zitat von F64098
...doch, wenn das Fahrzeug als Warn-/Absicherungsfahrzeug, mit entsprechender Beladung, offiziell deklariert ist - geschickter advokatischer Winkelzug - daher auch die problemlose Zulassung der "Dachwarnanlage" (Festanbau)Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Hab mich da grad beim THW schlau gemacht die dieses auch so genehmigt bekommen haben.
Gruß Carsten
Das kommt ganz darauf an ob es eine "Landeslackiervorschrift" gibt?Zitat:
Zitat von F64098
Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist - das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.
Gruß Carsten
Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)Zitat:
Zitat von Pille112
Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen. Der (niedersächsische) TÜV-Prüfer hat beim Erstellen des Briefs einen etwas kryptischen Hinweis eingetragen, der von mir so interpretiert wurde, daß die Genehmigung bereits vorliegt. Irrtum.Zitat:
Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist
Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es hat ja z.B. auch "ewig" gedauert, bis die ganzen blauen LEDs an Fahrzeugen wieder verschwunden waren. Anfangs konnte man ja den Eindruck haben, daß dieser Unfug weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden interessiert.
Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.Zitat:
- das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
Der Effekt der Warneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen wird ja unter anderem durch das Alleinstellungsmerkmal erreicht. Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen. Trotzdem gibt es schon seit längerer Zeit sowas wie eine Blaulichtinflation. Jeder Hans und Franz bekommt die Genehmigung, wenn er nur im weiteren Sinne einen Notdienst anbietet.
Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.
MfG
Frank
...und wenn keine existiert, dann kann ja logischer Weise auch keine zur Anwendung kommen.Zitat:
Zitat von F64098
Ja, wurde aber aber auch echt Zeit dass sich da mal was ändert.
...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot !!!Zitat:
Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen.
Da scheinen andere wohl auch gemerkt, und die Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben. Nur das mit den zweierlei Maß messen verstehe ich im Moment nicht so ganz. Außerdem weißt Du doch: hier in Deutschland sind alle gleich...Zitat:
Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.
...nur manche wohl etwas gleicher...
Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.Zitat:
Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
Was die Schmerzgrenze betrifft kann ich nur sagen: ...es schmerzt wohl noch nicht genug...
Außerdem ist mir zur Zeit leider nicht bekannt ob die Wirtschaft sich da auf, ggf. anders lautendes, Europarecht berufen kann.
Wie Du schon so treffend gesagt hast ...SOLLTE...Zitat:
Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen.
Das gibt es hier auch - halte ich auch für durchaus sinnvoll für Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere Ausnahmen gibt es ja auch noch zur genüge z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzenZitat:
Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum,... ...und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.
Gruß Carsten
Ganz einfach: Um bedeutende Sachwerte - in diesem Fall eine Kloschüssel - zu erhalten. Im Ernst: Gerade bei Abwasserunternehmen kann eine Verstopfung schon einen ganz gehörigen schaden anrichten. Und ist die "Erehaltung von Sachwerten" nicht etwas, was sich die Feuerwehren ganz groß auf ihre Fahne geschrieben hat?Zitat:
Zitat von Pille112
Gruß, Mr. Blaulicht
@ Mr. Blaulicht:
Ich weiß ja nicht wie es bei euch geregelt ist, aber bei uns sind Wasserwerke und Stadtentwässerung getrennt.
Wasserwerke haben EIN Fahrzeug mit Gelb und Blaulicht, die Stadtentwässerung allerdings nicht.
...und was die Feuerwehr betrifft - mal im Klartext: Wenn mir der Keller absäuft, durch Rohrbruch und ich dann dei Feuerwehr zum auspumpen anrufe, dann kommen die auch ...aber KOSTENPFLICHTIG für mich!!!
...soviel zum Thema: auf die Fahne geschrieben und Erhaltung von Sachwerten...
Darauf kann ich dann in diesem Fall auch schei....!!!
Gruß Carsten
Dazu sag ich nur:Zitat:
Zitat von F64098
1. Hier lesen http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834
2. Da hier in D eben manche gleicher sind als andere, liegt es wie immer am Ermessensspielraum der genehmigenden Stelle ^^
MfG Fabsi
wie ist es denn mit blaulicht an festen gebäuden.
z.b. kenne ich ein tor das im "fahrbetrieb" mit blauen blitzern abgesichert wird
...in diesem Fall irrelevant, da es sich um ein festes Gebäude handelt und nicht um ein Fahrzeug - Du, oder besser gesagt Die, nehmen mit ihrem Gebäude ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil ;-) siehe auch die Blaulichter am "Roten Hahn" von vielen Feuerwachen bzw. Fw-Gerätehäusern, den roten Ampeln an Betriebseinfahrten oder Warneinrichtungen an fernbedienbaren Toren.Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Einzige Einschränkung: es darf den öffentlichen Straßenverkehr nicht behindern und/oder gefährden z.B. durch Blendwirkung.
Gruß Carsten
Schau Dir bitte mal www.brandweerstriping.nl und www.ambulancestriping.nl an.Zitat:
Zitat von Pille112
Dann verstehst Du, was ich meine, wenn ich sage daß die Liberalisierung der optischen Gestaltung, wie sie hierzulande betrieben wird, große SCHEISSE (in Worten: Scheiße) ist!! 10 Farbvarianten für die Polizei, gelbe Löschfahrzeuge ;-) und 1000e Farbvarianten beim Rettungsdienst.
Nichts desto trotz bin ich aber froh, daß dieses hornhautumbra langsam verschwindet.
Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.Zitat:
...und wer hat sich daran seit Jahrzehnten schon nicht gehalten ---Die Feuerwehr--- mit ihrer Ganzlackierung in Tagesleuchtrot
Ich meine auch Tagesleuchtrot, sorry. Die Fa. hat allerdings keine Homepage und auch die Google-Bildersuche findet nichts.Zitat:
Im §52 StVZO ist allerdings nur von "Tagesleuchtrot" die Rede.
Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.Zitat:
z.B. div. Verkehrsbetriebe (DB-"Notfallmanager", Unfallhilfsfahrzeuge etc.) da frage ich mich dann allerdings auch nach dem Sinn des ganzen
Energieversorger fallen da (leider?) nicht drunter.
MfG
Frank
Das wäre dann ja wieder ein Auftrag für die Stadtentwässerung ...Zitat:
Zitat von Pille112
MfG
Frank
Na, ich weiß ja nicht wie Du den "Farbenmix", quer durch die Republik siehst, aber:Zitat:
Zitat von F64098
POL => grün, grün/weiß, grün/silber, blau/silber blau/grau teilweise auch mit rot/weißen Aufklebern
Fw => rot, tagesleuchtrot, rot/weiß, rot/schwarz, rot/gelb, gelb/rot rot/silber, tagesleuchtrot/weiß, tagesleuchtrot/weiß/gelb, orange und das ganze dann noch mit silbernen Gerätefachabdeckungen/-jalousien
RD => gelb, rot, tagesleuchtrot, weiß, blau, grün, hellelfenbein und das ganze in allen möglichen Kombinationen.
...und da regst Du dich über die "Kaaskopjes" auf???
...und haben genau damit das gültige Bundesrecht (StVZO) "ad absurdum" geführt bzw. ausgehebelt.Zitat:
Die hatten doch aber (HH & B) grötenteils ihre "landeseigene" Lackiervorschrift.
...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.Zitat:
Die Unfallhilfsfahrzeuge von Verkehrsbetrieben mit Schienenfahrzeugen und/oder O-Bussen sind in §35 StVO erwähnt und dürfen demzufolge Sonderrechte ausüben.
Gruß Carsten
Na aber ganz im Gegentum!Zitat:
Zitat von Pille112
Die Holländer haben klipp und klar dafür gesorgt, daß ALLE Einsatzfahrzeuge EXAKT gleich aussehen. Das sorgt für einen riesigen Wiedererkennungswert. Politiestriping.nl gibt es zwar nicht als Website, aber eben in echt. Da sieht dann auch jedes Polizeiauto exakt aus wie das andere. Das halte ich für richtig genial.
Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.Zitat:
...nur der Sinn bleibt mir, in der heutigen Zeit, verborgen.
In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher".
Blaulichtinflation halt.
Aber Hauptsache die blendenden gelben Lichter an den FW-Fahrzeugen kommen endlich weg!
MfG
Frank
Was die in irgend einer Großstadt machen, ist ja auch nicht die Regel...Zitat:
Zitat von F64098
Da solch ein Fahrzeug zu 99% der Unfälle wohl eher nicht zu Verfügung steht und auch die wenigsten FF's jemanden haben, der die Oberleitungen Erden DARF!!... ist es schon gut, wenn jemand von der Bahn kommt und sagt:
"So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"...
Es gab hier in der Gegend mal eine FF, die die Oberleitungen der Bahn auf ihre ganz eigene Art und Weise "Geerdet und Kurzgeschlossen" hat...
Die hatte nämlich 5 lange dicke Ketten auf einem Fahrzeug, die sie im 5 Minuten takt auf die Oberleitungen warf...
(Da das Bahnnetz bis zu 4 mal wieder neu zuschaltet, waren meistens alle 5 Ketten danach nur noch schrott)...
Und genau deshalb gibts diesen DB-Kriesenmanager ^^
Ist doch das gleiche, wenn ihr einen EVU holt um das Stromnetz abschalten zu lassen, weis denn jeder von euch um welche Bahnstrecke/Teilabschnitt/Km es sich gerade genau handelt ???
MfG Fabsi
Ja, aber...Zitat:
Zitat von F64098
wenn wir hier von ALLE sprechen dann sollten es auch ALLE machen.
Das wirst Du in unserer föderalistischen Republik allerdings erst an dem Tage verwirklicht sehen wenn der Schnee brennt. ;-)
...deswegen sprach ich ja auch von unserer "heutigen Zeit" und Fahrstromabschaltungen erfolgen ach bei uns nicht durch die Fw-Kräfte sondern durch die zentrale Streckenwarte, da geht noch nicht einmal die BF ran.Zitat:
Das rührt teilweise noch aus den ganz alten Zeiten her, als THL für Straßenbahnen und das Abschalten/Erden der Oberleitungen nicht durch die Feuerwehren durchgeführt wurde.
...genau das meine ich mit dem Sinn der mir verborgen geblieben ist!Zitat:
In Dresden hat die BF z.B. ein Monstrum von Fahrzeug, um entgleiste Straßenbahnen wieder einzugleisen, trotzdem fährt der Verkehrsbetrieb Blaulichtfahrzeuge mit der Beschriftung "Dispatcher" Blaulichtinflation halt.
Das liegt aber auch daran das viele Kollegen/Kameraden den Nutzen dieser Warneinrichtungen nicht sehen => siehe auch die Äußerungen hier im ThreadZitat:
Aber Hauptsache die blendenden gelben Lichter an den FW-Fahrzeugen kommen endlich weg!
Sowas ist natürlich "Wasser auf die Mühlen" derer die diese Einrichtungen ablehnen bzw. sie beschaffen und zulassen müssen.
Gruß Carsten
...auch in Großstädten wird nur mit Wasser gekocht!Zitat:
Zitat von Fabpicard
Genau das ist ja leider nicht der Fall. Ja, meistens treffen die Leute vom ÖPNV dann ein wenn die Einsatzstelle bereits "abgearbeitet" ist und nur noch der Einsatzleiter mit seinem Melder sich die Beine in den Bauch steht um auf den Verantwortlichen zu Übergabe der Einsatzstelle zu warten.Zitat:
Da solch ein Fahrzeug zu 99% der Unfälle wohl eher nicht zu Verfügung steht und auch die wenigsten FF's jemanden haben, der die Oberleitungen Erden DARF!!... ist es schon gut, wenn jemand von der Bahn kommt und sagt:
"So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"...
Ergo es ist niemand da der sagen könnte: "So, jetzt könnt ihr ohne Gefahr arbeiten"... und die Erdung der Fahrspannungsleitung erfolgt sowiso erst nach der Rückmeldung der Leitstelle wenn das Gleis stromlos ist => Sicherheitserdung und keine Kurzschlußerdung!
Ich hoffe das die verantwortliche Führungskraft unmittelbar nach dem Einsatz aus ihrem Amt, besser noch aus der Feuerwehr, entfernt worden ist.Zitat:
Es gab hier in der Gegend mal eine FF, die die Oberleitungen der Bahn auf ihre ganz eigene Art und Weise "Geerdet und Kurzgeschlossen" hat...
Denn so ein Verhalten bzw. solche Anweisungen sind ja kaum noch als grob Fahrlässig zu bezeichnen, da geht es ja schon in Richtung vorsätzliche Gefährdung von Einsatzkräften und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Dann frage ich mich nur warum dieser DB-Kriesenmanager ein solches handeln zugelassen hat???Zitat:
Und genau deshalb gibts diesen DB-Kriesenmanager ^^
Bei uns kommt der Elektriker-Notdienst auch nicht um den Strom abzuschalten, sondern um die E-Leitung, nach Einsatzende zu übernehmen, zu begutachten und ggf., wieder einzuschalten.Zitat:
Ist doch das gleiche, wenn ihr einen EVU holt um das Stromnetz abschalten zu lassen,...
Nein, das weiß mit Sicherheit keiner von uns - ist dann auch Sache der Bahn/des Betreibers und wie schon gesagt: die Meldung das eine Strecke stromlos ist kommt ja sowieso von der Leitstelle.Zitat:
weis denn jeder von euch um welche Bahnstrecke/Teilabschnitt/Km es sich gerade genau handelt ???
Nun bleibt, nach wie vor, die Frage: Wozu haben diese Fahrzeuge SoSi-Anlagen???
Info:
In der Regel benötigt der DB-Notfallmanager, bei uns, 30 - 45 Min. bis er an der Einsatzstelle eintrifft.
Gruß Carsten
@Pille: Wenn du die Beiträge nicht immer so zerpflücken würdest, dann würdest du auch den Sinn verstehen ^^
Ein paar Anmerkungen zu deiner Pflück-Orgie:
1. Eine "Kurzschlusserdung" wird wohl bei über 10kV niemand durchführen ^^
Und eine "Sicherheitserdung" ist immer im Rahmen der 5 Sicherheitsregeln (unter anderem: Erden UND Kurzschliessen) durchzuführen...
2. "Genau deshalb gibt es den DB-Kriesenmanager", damit Solche Vorfälle nichtmehr vorkommen müssen, weil ein Zuständiger mit Sicherheit kommt... (wenn auch mal später)
3. Bei EVU-Leitungen reden wir nicht über Popel 400 Volt Leitungen, sondern über eine 110kV z.B... Da möcht ich dich mal sehen, wie ihr sicherstellt, dass diese Frei ist und der EVU lediglich "nur noch" zuschalten muss ^^
4. "die Meldung das eine Strecke stromlos ist kommt ja sowieso von der Leitstelle."
Solange keine Gefahr für Leib und Leben der Unfallofper besteht (z.b. Auto auf den Bahngleisen), dann bleibt JEDE und das ausnahmslos JEDE Einsatzkraft ausserhalb des Gefahrenbereichs, bis die Bahnstrecke durch einen Verantwortlichen frei gegeben wurde...
Und die Leitstelle gibt lediglich diese Freigabe, wenn von der Bahn ein entsprechendes Fax eingegangen ist... (Welches es nur gibt, wenn das Gleis aus einwandfrei identifiziert werden kann)...
Was macht man jetzt also auf einem Bahnhof, oder wo mehrere Gleise zusammen laufen???
Im Falle, dass keine Gefahr für Leib und Leben gegeben ist, eben NICHTS...
Denn ein EVU wird definitiv NICHT einen kompletten Landstrich abschalten, nur weil irgend eine Feuerwehr-Hauptmann meint, dass der vom PKW erwischte Mast unbedingt freigeschaltet werden muss, obwohl die Einsatzstelle zu sicherheit alle geräumt werden kann...
Somit ist es absolut wurscht, obs die DB ist oder ein EVU... solange es "nur" um Sachwerte geht, stehen diese einem weit aus größeren Schaden durch die Ausfälle hinterher...
Und jetzt erzähl mir nicht, dass würde ein EVU machen ^^
MfG Fabsi
@ Fabicard: ...ich werd's versuchen!
zu 1.
Ich habe niemals was anderes behauptet und das es andere doch machen/versuchen kommt nicht von mir!
zu 2.
Das ist ja auch gut und richtig so - nur wozu dann die SoSI???
zu 3.
Oh doch, ich rede hier von allen E-Leitungen auch die "400V-Popelleitung" wobei hier die Sicherung von uns selbst gezogen wird.
Desweiteren bezog sich mein Text auf Fahrstromleitungen der Bahn/ÖPNV
Ob diese Leitung frei ist oder nicht klärt die Leitstelle mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen und gibt uns dann Bescheid wenn die Anlage stromlos ist - vorher passiert unsererseits genau "gar nichts" ob mit Personenschaden oder ohne!
zu 4.
Nichts anderes habe ich geschrieben und was die Bahnhöfe angeht so haben alle Gleise Nummern und diese werden dann auch noch unter Angabe der Fahrtrichtung via Fw-Leitstelle an die ÖPNV-Zentrale übermittelt.
Somit ist eine einwandfreie Identifikation des Gleises möglich.
Solange es nur um geringerwertige Sachwerte geht wird auch bei uns niemand versuchen anzuordnen das ein EVU einen kompletten Landstrich abschaltet - ich denke da hast Du mich falsch verstanden bzw. da haben wir aneinander vorbei geredet.
Gruß Carsten
Moin!
Gestern auf dem Weg nach hause habe ich im Radio gehört das es zu den Triblitz usw. Sachverhalten nun zu Bewegungen gekommen ist. Soweit dort berichtet soll es hier mal wieder einen bayrischen Sonderweg geben, in dem das geregelt werden soll. Dieses ist wie gesagt nur die Aussage von Bayern 1, habe noch keinen schriftlichen Beweis dafür gefunden das es wirklich so ist.
Der bayrische Sonderweg ist doch der Grund für diesen Thread, siehe ersten Beitrag?! Oder haben die Bayern ihre Meinung nun wieder um 180° gedreht?Zitat:
Zitat von grab3107
Hallo,
folgender Antrag wurde am 12.06.07 in den bayrischen landtag eingebracht
mal schauen wie lang das jetzt dauert.
http://www.bayern.landtag.de/dokumen...=2044&ID2=7390
Auf der Homepage des LFV Bayern gibt regelmäßig neue Infos über das Thema.
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...sicherung.html
Interessant ist vielleicht die Sendung "quer" im bayrichen fernsehen. Zitat von der Seite ww.lfv-bayern.de:
Die Sendung "quer" des Bayerischen Rundfunk befasst sich am Donnerstag, 21. Juni 2007 um 20:15 Uhr unter anderem mit dem Thema Heckabsicherung bei Feuerwehrfahrzeugen.
Der Bayerische Rundfunk kündigt den Sendebeitrag wie folgt an:
"Genervte Feuerwehr - Ein kurioser Streit um gelbe Blinklichter: Feuerwehrmann zu sein ist mittlerweile ein hartes Los. Und zwar nicht, weil die Arbeit immer schwieriger wird, sondern weil die Bürokratie immer komplizierter ist. Die neueste Vorschrift: Die Feuerwehrwagen dürfen nicht mehr mit Heckblinkern zum Einsatzort fahren. Die gelben Blinker müssen also abmontiert und am Einsatzort wieder aufmontiert werden. Wer das nicht tut, der bekommt ein saftiges Bußgeld! Aber echte Feuerwehrmänner setzen sich trickreich zur Wehr. "quer" hat sich die Kniffe der Feuerwehr angesehen."
Das is schon klar, aber ich finde das halt schon herrlich wie sich das jetzt öffentlich für manche Politiker ausschlachten lässt. So war das gemeint.
Habs mir angeguckt im BR. War der letzte Beitrag.
Blinky
Und? Was sind die Tricks?
Eine Feuerwehr hat eine Klappe vor den Lampen angebracht. Während der Fahrt ist die Klappe hochgeklappt, so das die Lampen nicht zu sehen sind und an der Einsatzstelle wird die Klappe runtergeklappt so das die Lampen gesehen werden können. Dies hat der Tüv auch so abgenommen.
Ein anderes Fahrzeug wurde gezeigt, da wahren die Lampen abnehmbar und im Geräteraum verstaut und wurde an der Einsatzstelle hinten eingesteckt.
Bei ein Fahrzeug was demnächst ausgeliefert werden soll, muß laut Tuv die Lampen abgebaut werden.
Aber wenn sie Glück haben brauchen Sie nicht mehr abbauen. In der Sendung wurde bekannt gegeben das ab nächte Woche wieder die Lampen verwendet werden dürfen.
Blinky
Wirkliche "Tricks" sind das aber auch nicht, sondern gängige Praxis.Zitat:
Zitat von Blinky
Wissen die in Bayern beim Fernsehen schon, wie der Landtag zukünftig entscheiden wird? Dieses Land ist doch seltsam...Zitat:
Zitat von Blinky
Wie gesagt ich kann nur das wiedergeben was im Beitrag vorkam.
Ich kann es gerne auch onlinestellen. Hab ich aufgenommen. Müßte es nur von mpeg2 in ein anderes Format wandeln. Währe DivX recht?
Blinky
Da laufen die Uhren noch anders....Zitat:
Zitat von überhose
Quizfrage ist was mit den anderen 15+1 Gesetzen passiert
Die haben doch nen Jepadie Landtag ^^Zitat:
Zitat von überhose
Da müssen die Abgeordneten nur den Richtigen Antrag zum Abstimmungsergebnis finden...
MfG Fabsi
So bin gerade am Hochladen. Dauert aber noch ne Stunde.
Wollte zwar DivX6 nehmen, aber hab doch Div3 genommen.
Man ist das Unterschied zwischen Divx3 und Divx6
Sind 56 MB.
Blinky
Sowas wird vermutlich nicht per Gesetz durch den Landtag beschlossen, sondern per Erlass durch das Zuständige Ministerium.Zitat:
Zitat von überhose
Hier das Video.
Hab die Einleitung auch drauf, wo sich die Moderatoren lustig machen über die Bürokratie
http://rapidshare.com/files/38763406/fw.avi.html
Blinky
Neues aus Bayern: http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=412800
...obwohl i a Preiss bin...
Bravo - da können sich andere Bundesländer/LFV's mal 'ne fette Scheibe von abschneiden...
Gruß Carsten
So is zwar scho etwas spät, aber es gibt ne neue Regelung.
http://www.stmwivt.bayern.de/pdf/ver..._Feuerwehr.pdf
Jetzt dürfen die Heckwarnleuchten in Bayern sogar während der Fahrt blinken. *Fg*