Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!
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Darauf steht sogar eine saftige Geldstrafe nur so am Rande!
Aufgrund welcher Verordnung/Gesetz bitte???Zitat:
Zitat von Schwaneweder
Alle Preise/Rabatte sind frei verhandelbar!
Nur Preisdumping und wucher ist verboten!
Alles dazwischen ist OK.
Man könnte höchsten etwas wg. Ungleichbehandlung versuchen zu Konstruieren...
Aber das halte ich auch für unmöglich, dann dürfte es keinen B-Tarif bei Versicherungen, keine Freihfarten im ÖPNV für Pol. in Uniform (auch ausserhalb der Dienstzeit, zb. nach Dienstende auf dem Heimweg!) usw. mehr geben.
Gruß
Carsten
wie wäre es mit:
"Erschleichung von Vorteilen"
Oder Vorteilnahme...
Oder Täuschung....
^^
Aber ich denke, DASS zu klären ist sache der Staatsanwälte die sich damit dann beschäftigen werden... Unsere Aufgabe wurde erfüllt..
MfG Fabsi
Den wird aber dann nicht der Fährfahrer selbst sich den Melder zulegen sondern die Komune zahlt ;)Zitat:
Zitat von überhose
Ich denke das läuft dann über Ausnahmegenehmigung und er muss ebenfalls den Vordruck unterschreiben, nix weiterzusagen usw, den wir allen unterschrieben haben ^^Zitat:
Zitat von überhose
oder er wird offiziell feuerwehrmann aber von allem freigestellt
Hallo,
hab ja schon in einem anderen Beitrag geschrieben, wie ich die Rechtslage sehe.
Es ist vollkommen egal, ob der Eigentümer/Nutzer eines DME/FME Angehöriger der BOS ist, oder nicht. Faktisch ist die Beschaffung und der Besitz eines Empfangsgerätes ja auch nicht verboten.
Entscheidend ist nur, um der Nutzer diese Geräte nutzen darf bzw. die Nachrichten die er beim Betrieb des Gerätes empfängt für ihn bestimmt sind, vollkommen ungeachtet ob es sich bei der Nachricht um eine Text- oder Sprachnachricht handelt, oder wie in diesem Falle nur eine Tonfolge ausgewertet wird.
Melder für nicht BOS-Angehörige wie Stadtwerke, Energieversorger etc. die von den Feuer- und Rettungsleitstellen ausgelöst werden können, sind doch schon ewig und drei Tage nichts besonderes und vollkommen legitim, da deren Nutzer nach TKG berechtigt sind, die für sie bestimmten Nachrichten zu empfangen.
Bis dann
Dominic
Very nice.
Eigentlich war es mal so das jeder FME damals bei der REGTP einegtragen werden musste.
Wenn man es genau genommen hätte, sollte damals auch ein jeder die Zulassungsurkunde mit sich führen. Was natürlcih keiner gemacht hatt.
Nun ist das im FME bereich ja weggefallen somit kann auch wieder hinz und kunz ohne Probleme so ein Gerät kaufen.
Meiner Ansicht wäre es besser gewessen das nur ein bestimmter Personenkreis solche Geräte kaufen kann (Funkwart SBI KBI Landrat)
In jedem Fall ist der Mithörbetrieb untersagt. Auch für Zug und Gruppenführer ganz klar, außer KBI und seine stellvertreter hat da keiner mitzuhören.
In Hessen ist zusätlich ein 4m Handfunkgerät verboten und darf nur mit Sondergenehmigung genutzt werden (KBI).
Mal ein Fall rausgepikt:
In einem Rundschreiben an alle Feuerwehr-Kräfte, Kommandanten und Notfallseelsorger berichtete
Kreisbrandrat Spiller vor kurzem, dass es in jüngster Zeit wieder vermehrt „Probleme mit offenen
Funkweckern“ bei aktiven Feuerwehr-Kollegen gegeben habe - und zwar mit solchen Meldeempfängern, die
auf „Mithörschaltung“ gestellt werden können. „Der Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben; d. Red.) ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und hier liegt das Problem“, so
Spiller. Deshalb müssten ab sofort bei allen Feuerwehr im Landkreis alle Meldeempfänger so umgerüstet
werden oder sein, dass keine Mithörstellung geschaltet werden kann. Ausnahme seien Führungskräfte wie
Kreisbrandmeister, -inspektoren sowie Kommandanten und Stellvertreter der Stützpunkt-Feuerwehren.
Alexander Stempfle, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ichenhausen, glaubt, dass es sich nicht
vermeiden lasse, dass Dritte Teile des Funkverkehrs mithören. „Wenn ich in der Arbeit sitze und einen
Einsatz bekomme, dann muss ich meinem Chef sagen, wenn ich plötzlich weg muss“, so der 33-Jährige. Und
wenn die Polizei, die in der Regel die Feuerwehren im Landkreis alarmiert, auf ihre Durchsage, die nach
dem Signalton des Meldeempfängers ertönt, verzichtet? „Das wäre eine Möglichkeit. Aber dann weiß ich
nicht, was auf mich zukommt: Der Einsatz kann lediglich eine kleine Ölspur sein, dann pressiert es
nicht. In solchen Fällen reicht auch eine kleine Mannschaft. Bei einem Brand sieht es anders aus. Oder
es ist ein schwerer Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person - auch dann zählt jede Sekunde.“
Der Feuerwehrmann könne sich auf der Anfahrt zum Gerätehaus bereits gedanklich auf seine Aufgaben
vorbereiten, wenn er die Einsatzart kennt. Außerdem würde bei den Funkweckern täglich um 18.30 Uhr ein
Probealarm ausgelöst, am Samstag sogar zweimal. Stempfle: „Es kam schon oft vor, dass zu dieser Zeit
ein echter Alarm auflief. Deshalb ist die Durchsage wichtig.“
Der Kommandant hat sich bereits an Bürgermeister Hans Klement gewandt und wird diese Woche auch noch
einen Brief an ihn verfassen. Auch das Landratsamt als Funkverkehrsbetreiber werde eingeschaltet.
„Dieses Problem muss geklärt werden. Es betrifft alle Feuerwehren.“ Sollten tatsächlich die 50
Meldeempfänger der Ichenhauser Wehr eingesammelt werden, müssten die Helfer per Sirene - oder per
Telefon, wie im Fall des angegliederten ABC-Zuges - alarmiert werden. Im vergangenen Jahr rückte die
Ichenhauser Wehr zu 100 Einsätzen aus.
Für Peter Maier, Chef der Polizeiinspektion (PI) Günzburg, gibt es klare Regeln und Grenzen. „Man muss
auch von den Ehrenamtlichen erwarten können, dass sie mit den Informationen, die sie über Funk
bekommen, sorgsam umgehen, die Verschwiegenheitspflicht, den Daten- und Persönlichkeitsschutz
einhalten. Dann gibt es keine Probleme.“ Im Bereich der PI Günzburg habe es in den vergangenen beiden
Jahren etwa ein halbes Dutzend Fälle gegeben, die nicht in Ordnung gewesen seien, obwohl die Mitglieder
der Wehren regelmäßig belehrt würden. Laut Maier ist die Tatsache, dass Dritte zufällig am Funk
mithören, wenn die Polizei an die Feuerwehr Auftrag und Ort eines Einsatzes durchgibt, „kein Verstoß“.
Und Führungskräfte, die einen „offenen Funkwecker“ besitzen, also den gesamten Funkverkehr mithören
können, müssten nach der Alarmierung eben auf leise oder stumm schalten.
§ 89 TKG (Auszug)
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für
den Betreiber der Funkanlage............bestimmt sind, abgehört werden.
§ 148 TKG (Auszug)
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört
oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt
Der Betreiber ist hier aber die Stadt und nicht die Person die den FME im Besitz hat.
ich find der bericht zeigt die kleinkariertheit der feuerwehrverbände
nicht das ich hier für das mithören plädiere, aber allein der begriff funkwecker
Was bitteschön haben denn die "Feuerwehrverbände" mit diesem Thread zu tun???????Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Kannst du überhaupt zwischen den "Verbänden" (als Interessenvertreter....quasi: "Gewerkschaften" der Mitglieder) und den "Feuerwehren" (als BOS) unterscheiden????????????
ok
hab mich falsch ausgedrückt
es zeigt die kleinkariertheit der feuerwehren
Vielleicht auch nur die (angebliche) "Kleinkariertheit" mancher Führungskräfte ?!?!?!? ;-)
Aber es kann auch sein, dass eben regional diese FME noch "so" "heißen" ?!?!