Sonderrecht im Privat-PKW
Hallo!
Ich hab mal n Teil der Beiträge überflogen. Hier teilen sich die Meinungen gehörig. Fakt ist (Auszug aus einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt): Ein Dachaufsetzer kann genutzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmer mitzuteilen, dass man es eilig hat. Eilig ist ein relativer Begriff, denn innerhalb geschlossenen Ortschaften, in denen nur 50 erlaubt ist, darf man auch nur 50 fahren. Weiterhin gilt, ein Dachaufsetzer gilt als Gepäck und darf aufgesetzt werden.Anders die Beleuchteten, diese gelten als nicht genehmigte Beleuchtungseinrichtung eines KFZ und sind somit verboten (Ausnahme: §52 Abs4.6 Ärzte im Notfalleinsatz dürfen beleuchtete DA benutzten, wenn zuvor eine Bescheinigung durch die Ärztekammer erstell wurde.)
§35 Abs 5a....Fahrzeuge des Rettungsdienstes.....wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten........
Der Paragraph spricht für sich....es findet sich nirgendwo eine Anmerkung über Personal des Rettungsdienstes oder anderen HiOrg's über die Nutzung mit Privat-PKW. De fakto....kein RD-Fahrzeug, keine Sonderrechte. Und wer es trotzdem versucht, der sollte sich nen guten Anwalt suchen, denn die Rechtsprechung führt immer häufiger zu Verurteilungen der Betroffenen, da auch die Zahl der Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen, ob mit oder ohne Gefährdung anderer, zunimmt.
Grüsse
Thomas
Sonderrechte mit Privat_PKW
Hallo Kameraden,
besucht doch einmal die Seite der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. In dem Informationsblatt vom Januar 2003 findet Ihr einen sehr interessanten Artikel, ausgelöst durch einen Bericht des ADAC.
Ein weiterer Bericht befasst sich mit dem Fahrsicherheitstraining mit Feuerwehrfahrzeugen.
Also besucht einmal die Seite http://www.fuk.de
Ihr könnt hier ja auch einmal posten, wie ihr den Bericht seht!
Dummschwätzer hin oder her...
Zitat:
Original geschrieben von Pinselmaster
(...) Rettungsgott (...)
Beileibe nicht. Aber eigentlich ganz nett, von einem - doch wohl mit weitaus mehr Erfahrung gesegnetem - Kollegen so genannt zu werden...
Aber teile mir deine persönliche Meinung das nächste Mal doch einfach per PN mit, muss ja nicht jeder wissen, auf welchem Niveau du deine Beiträge verfasst.
MfG
Markus
P.S.: Ein Beleg für meine Qualifikation als "Dummschwätzer" wäre übrigens nicht schlecht. Kannst du mir da vielleicht ein Zertifikat ausstellen?
Sonderrechte mit dem Privat PKw
Moin
Wenn ich es aus deim Beitrag richtig herraus gelesen habe bist du im DRK.Wir haben vor einiger Zeit einen Dienstabend über dieses Tehma gehabt. Dort sagte man uns.Im SEG fall hätten wir die selben Rechte wie im Kat.Fall.Ich muß zu geben den Abend habe ich vergessen zu fragen wo es steht.Der jenige der Dienstabend gehlten hat ist leider verzogen und ich weiß nicht wo hinund es konnte mir auch keiner sagen.
mfg
Ulf71