napalm
wenn innerhalb von 20 Minuten keiner von HIOGS, Feuerwehr oder der Pozilei da ist stimmt was net ..
auch die Idee mit der Baulampe find ich gut, ksoten net die Welt und man sieht sie recht gut
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napalm
wenn innerhalb von 20 Minuten keiner von HIOGS, Feuerwehr oder der Pozilei da ist stimmt was net ..
auch die Idee mit der Baulampe find ich gut, ksoten net die Welt und man sieht sie recht gut
Also dieser Sorex scheint ne echte Apotheke zu sein...
Die Signalfackeln findet man für ca. 6-7 EUR/Stück in diversen Onlineshops.
Auf der Suche bin ich auch über das hier gestolpert, finde ich interessant, bevor ich mir 5 Fackeln für 30 EUR hole, dann lieber sowas (2 Stück für 30 EUR):
http://www.turboflare360.com
Was meint Ihr dazu? Natürlicht nicht zum auf'n Traktor stellen, oder in der Hand halten (wie lächerlich), sondern zusätzlich zum Warndreieck bei Nacht... Daß sogar LKW's drüberfahren können ist ja schon net schlecht!
für privat absolut überrissen
Shell bietet für um die 8 € eine Lampe an mit roter / Gelber blinkfunktion und einer Neonröhre...
was will man mehr
Also ich finds cool, außerdem bin ich derzeit mind. 1x/woche nachts auf dem standstreifen jemandem am helfen... ich hab mir mal einige bestellt, mal sehen was sie taugen. Wasserdicht, überfahrbar und >80Std. Arbeitsdauer ist schon ein Argument finde ich...Zitat:
Zitat von hannibal
und der Preis ?
das es cool ist ist klar.,
ich finds für den RTW recht praktisch da wenig platz
z.B. hier http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=140072418774 für 26 EUR incl. Versand...Zitat:
Zitat von hannibal
Ich Volldepp habs natürlich erstmal gleich aus den USA bestellt, ohne vorher zu gucken ob die evtl. schon einer in Deutschland vertickt... 126 EUR für 6 Stück incl. Versand, wahrscheinlich kommt noch 19% EUst drauf, also gesamt rechne ich mit etwa 150 EUR/6 Stück = 25 EUR/stk (was also aufs gleiche rauskommt... gaaaaah :-( )
Haben wir Testweise bei den Autobahnkräften, passt auch gut in die Koffer der Kräder und ist (eigentlich) nicht zu übersehen.Zitat:
Zitat von arnolde
http://www.ziegler-fire-tec.de/shop/...1247&korb=true
Hier wäre übrigens eine qualitätsmäßig bedenkenlos empfehlenswerte gelbe RKL, mit 150 EUR zwar nicht billig aber auch nicht eins der teuersten. Der Verkäufer schreibt explizit dazu daß die private Verwendung zur Unfallstellenabsicherung erlaubt ist, ich gehe davon aus daß dies für alle zugelassenen Leuchten mit EU-Zulassung gilt, bin mir da aber nicht 100% sicher.
Ich hatte mal eine recht gute Drehspiegelleichte für ca. 80 EUR irgendwo ein einer Tankstelle gekauft, mit der ich jahrelang zufrieden war (hatte kombination Magnet+Saugnapf, richtig gute Haftung!), die hatte auch ein Prüfzeichen... wurde mir leider geklaut :-( seitdem suche ich was ähnliches nochmal für <100 EUR...
EDIT: Hab sie endlich gefunden!!! *freu*
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=170070785124
Genau die hatte ich schon mal... Kann ich wärmstens empfehlen!
Diese ist aber definitiv NICHT im Bereich der StVZO zugelassen.Zitat:
Zitat von arnolde
Nein? Und warum nicht?Zitat:
Zitat von Alex22
Zitat:
Zitat von Alex22
Wenn die RKL wirklich eine E-Nummer trägt, dann ist sie europaweit als lichttechnische Einrichtung (für entspr. KFZ nach Katalog der StVZO) zugelassen. Darüber hinaus kann jedermann diese auch am stehenden Fahrzeug zu Warnzwecken betreiben.
Davon gehe ich auch aus. Aber Alex22 wirft ja schon gern mal mit unbegründeten Gegenaussagen durch die Gegend ;-)Zitat:
Zitat von knutpotsdam
Servus!
Diese Leuchte hat zwar (evtl.) eine E-Zulassung, aber keine KBA-Nummer für die Verwendung als zusätzliche Warnleuchte.
Somit auch wieder gegen §53a Abs 3 StVZO.
Hier sind die einzigen momentan in D nach §53a Abs. 3 StVZO zugelassenen zusätzlichen Warnleuchten gelistet.
Gruß
Alex
Und ich dachte immer EUROPA-Recht bricht Landesrecht ;-))))
Hier gibt es das Teil: http://www3.westfalia.de/shops/autoz...b5114817d7d149
Lügen die im Angebotstext?
Nun, wie auch immer, ich denke mal daß die Kollegen in Grün sich (wenn überhaupt, bei vernünftiger Anwendung) vielmehr für ein E-Prüfzeichen interessiern werden als für diese Sonderblabla "verwendung als zusätzliche ... zur absicherung...". Völlig abgesehen davon, ist eine E-Zulassung zumindest schonmal ein Qualitätsmerkmal was gerade bei Onlinekauf die Spreu vom Weizen trennt.
Hab gestern eine 15-EUR-Billigschrott-Asien-Leuchte in einem Onlineshop gesehen, das hoch angepriesen wurde als Profi, Leuchtstark, bestens für THW, Feuerwehr, etc. geeignet, blablabla... zufälig ist es aber dieselbe Leuchte die ich anfangs erwähnte, die würd ich mich nicht mal im Partykeller aufstellen trauen! (weils so lächerlich wirkt)
Mein Fazit: Auf das geringe Risiko, eine 20-EUR-Verwarnung zu kassieren wegen "Mißbrauch", lasse ich mich gerne ein, wenn ich eine qualitativ hochwertige und für den Profi-Einsatz zugelassene Leuchte für 35 EUR verwenden kann, statt für über 100 EUR.
Hmmm... recherchieren wir mal der Reihenfolge nach... (nur relevante Auszüge):Zitat:
Zitat von Quietschphone
§53a Abs 3 StVZO:
Warnleuchten [...] müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
§ 22a StVZO:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...]
16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 1 und 3);
[...]
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
[...]
3. Einrichtungen, die an Fahrzeugen verwendet werden, deren Zulassung auf Grund eines Verwaltungsverfahrens erfolgt, in welchem ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie [...mehrere unzutreffende aufgeführt...] oder der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für [...] sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EU Nr. L 171 S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt.
2003/37/EG enthält (§11):
[...]
Selbständige technische Einheiten oder Bauteile, die unter die Typgenehmigungsrichtlinie fallen, dürfen zur Verwendung im Straßenverkehr im Inland nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit den entsprechenden Einzelrichtlinien übereinstimmen und nach Artikel 6 Abs. 3 der
Typgenehmigungsrichtlinie gekennzeichnet sind.
Ich suche noch einen lückenlosen Zusammenhang, aber momentan frage ich mich, wo steht denn daß es einen Unterschied in der Zulassung ausmacht, ob eine Leuchte von einer autorisierten Person auf einem dafür zugelassenen Fahrzeug eingesetzt wird (wo ja wohl unstrittig die e-Nummer als zulassungskriterium gilt), oder ob die Leuchte auf einem dafür nicht zugelassenen Fahrzeug als zusätzliche Pannenwarnung verwendet wird?
EDIT: Hab dazu auf http://www.verkehrsportal.de/board/l...hp/t22946.html was gefunden, leider ohne Quellenangabe:
Erl. 34 zu § 52 StVZO
34 Führung u Einsatz von gelben Rundumleuchten. Bei den Leuchten für gelbes Blinklicht muß, obwohl sie sich äußerlich häufig gleichen, unterschieden werden zwischen
1 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) nach § 52 Abs. 4 u
2 zusätzlichen Warnleuchten nach § 53a Abs. 3.
Zwischen beiden Leuchten bestehen erhebliche technische Unterschiede. – So ist die Leistungsaufnahme der zusätzlichen Warnleuchten auf 30 W begrenzt, um eine ununterbrochene Brenndauer von mindestens 15 Stunden sicherzustellen. Die Leistungsaufnahme einer Kennleuchte beträgt dagegen mindestens 50 Watt. Bei einem Einsatz als zusätzliche Warnleuchte würde durch diesen Leistungsbedarf die Fz-Batterie in kurzer Zeit erschöpft u damit eine Warnwirkung nicht mehr gegeben sein. – Auch die Lichtverteilung der beiden Leuchten ist unterschiedlich. Da die Kennleuchten nach den TA so beschaffen sein müssen, daß sie am Fz nur auf ein zur Fahrbahnebene senkrechtes Rohr aufgesteckt oder auf einer der Fahrbahnebene parallelen Ebene aufgeschraubt werden können, ist ein enger Ausstrahlungsbereich
gewählt worden, um die Warnwirkung zu erhöhen. Zusätzliche Warnleuchten können jedoch nicht so präzise ausgerichtet werden. Es war deshalb ein größerer Ausstrahlungsbereich als bei Kennleuchten für gelbes Blinklicht zu wählen.
Nun, ich finde für "semiprofessionelle" Helfer wie Angehörige von HiOrgs sind diese genannten Faktoren wenig relevant... Eine RKL senkrecht aufs PKW-Dach zu stellen (Ausstrahlungsrichtung einhalten) werden die meisten wohl hinkriegen, und stundenlang mit ausgeschaltetem Motor wird auch kein Helfer dort stehenbleiben... Diese Richtlinie richtet sich wohl eher an völlig Ahnungslose die ihr eigenes Pannenfahrzeug die ganze Nacht absichern wollen...
Zitat:
Zitat von arnolde
Es geht hier ums rechtliche und das sagt eindeutig aus, daß du eine nicht zugelassene RKL nicht benutzen darfst.
Das ist doch klar... das verwirrende ist aber hier, ist daß es 2 Arten von Zulassung gibt, einmal das e-Zeichen (EG-Typprüfung) für den "normalen" RKL Gebrauch, und einmal eine davon abweichende, für den Otto-Normalverbraucher-Pannen-Gebrauch.Zitat:
Zitat von Alex22
Ich tue mich ja sonst nicht so schwer mit juristischen Texten... aber hätten die Herren dieses kaum nachvollziehbare "Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558)" nicht mal ETWAS nachvollziehbarer formulieren können...? *grummel*
Um rechtlichen Konsequenzen aus dem Wege zu gehen, kann man sich die Sache recht einfach machen und sich 2-3 Euroblitze in GELB zulegen. Dann hat man keine Probleme mit irgendwelchen Paragraphen, da diese Geräte sowohl eine ABE besitzen (E-Nummer) und in Deutschland als Verkehrswarngerät zugelassen ist (Wellenlinie auf der Linse neben der E-Nummer)
servus er darf shcon eine sondersignal anlage auf dem dach haben ( oranglicht) aber in diesem bezug muss er am kfz diese weis roten reflex folien anbringen... und du must es als sonder kfz zulassen