Nabend,
guck mal hier ob das nicht was für dich ist:
http://www.fire1.de/shop/oxid/index....3ff16.99207773
Nabend,
guck mal hier ob das nicht was für dich ist:
http://www.fire1.de/shop/oxid/index....3ff16.99207773
Interessant...Zitat:
Zitat von firefighteropp
Ich finde aber, spiegelverkehrt wäre es sinnvoller... Und ein interessanter Punkt wäre sicher, ob die Lumineszenz als Leuchtmittel (=abstrahlend) gilt...
Aber für mich wär das eh nix, nachts ist sowieso völlig freue Fahrt, und tagsüber sieht man eigentlich eh gar nix hinter der Windschutzscheibe (deswegen find ich's auch überhaupt nicht sinnvoll, Schilder mit Saugnäpfen innen zu befestigen, oder wie einer meiner Kollegen es macht, den Dachaufsetzer an den Innenspiegel zu hängen...)
Das liegt wohl ehern daran das Leute wie du Unwahrheiten verbreiten.Zitat:
Zitat von arnolde
Wie gesagt du erzählst Unsinn.Zitat:
Zitat von arnolde
lt §2b AKB.
"§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes
(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei
...
e) in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
(2) Bei Verletzung einer der Obliegenheiten gemäß Abs. 1 oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je DM 10.000 beschränkt. ...
Regress der Haftpflichtversicherung
Der Kfz-Fahrer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. "Regress" bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber ihrem Versicherungsnehmer wieder.
Typische Pflicht- bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regress führen, sind:
* alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und
* Unfallflucht
Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. Allerdings soll es nach dem Oberlandesgericht Nürnberg statthaft sein, diesen Maximalbetrag zwei Mal zu fordern, wenn zwei Obliegenheiten gleichzeitig verletzt wurden, z.B. bei einem Verkehrsunfall auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit mit anschließender Flucht des Unfallverursachers vom Unfallort.
Quelle:
http://www.unfallundwasnun.de/nunfall/regress.htm
Auch Leuten, die sich irren, gegenüber kann man sich höflicher ausdrücken. Ich bin durchaus kritikfähig, sofern man sachlich bleibt.Zitat:
Zitat von Alex22
Ok, in dem Punkt hast Du offenbar Recht.Zitat:
Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. [...]
Und demnach wohl auch darin, daß die erloschene Betriebserlaubnis nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen muß.
Aber daß ein Festeinbau einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist richtig oder? Wenn Du mir jetzt noch belegst daß auch ein Nicht-Festeinbau (z.B. abnehmbare Dachgepäckträger oder magnet-RKL) dies nach sich ziehen kann, knie ich vor Dir nieder. (Dem widerspricht z.B. die Tatsache daß ersteres vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen wird, letzteres jedoch nicht).
Also ein Dachgepäckträger dürfte eine ABE für das entsprechende Fahrzeug haben ... in dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher.
Ein abnehmbare RKL muß sehr wohl im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Alleine schon deswegen weil weil das Fahrzeug umgeschlüsselt werden muß.
Ein Privat PKW darf erstmal generell keine SoSi Anlage haben. Hierbei wird nur ein Trick angewandet indem das Fahrzeug von bestimmten Führungskräften zum Feuerwehrfahrzeug umgemodelt wird.
Edit: Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis hast du recht die erlischt.
Deswegen versteh ich auch nicht warum manche Leute die schon verbotenerweise ein beleuchteten Dachaufsetzer benutzen nicht gleich auf ein Blaulicht umsteigen.
Vom Bußgeldtechnischen bleibt es gleich, nur die Wirkung ist auf jedenfall besser. *gg*
Blos die Finger weg lassen von den EL-Schildern mit diesen Folien.Zitat:
Zitat von arnolde
Der letzte Schrott. Qualitativ sehr schlechte Verarbeitung !
So ein Teil in Spiegelschrift hatte ich mal.
Dann lieber mein jetziges selbstgemachtes unbeleuchtetes Innenschild.
Also, schau dir das Bild an von meinem Auto.Zitat:
Zitat von arnolde
http://img198.imageshack.us/img198/8231/cimg1006va5.jpg
Das wirkt, das Spiegelschrift-Innenschild. (der Dachaufsetzer wird doch gar nicht gesehn, wenn ich genau hinter einem Auto bin. Das Innenschild wird gesehen)
---
SUCHE immer noch günstigen Anbieter für Feuerwehr LED Schild !
Jein... es gibt ja noch die Unterscheidung "für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel" (z.B. das E1 (oder wars E2?) Kennzeichen auf einer RLK (gelb oder blau ist egal) oder "Erlaubnis der Benutzung eines Gelb/Blaulichts" (Gelblicht im Stand bei Panne oder Unfall grundsätzlich nicht verboten, aber im Rollen nur in berechtigten Fällen)Zitat:
Zitat von Alex22
Wenn ein Magnet-RKL blau mit E1 Kennzeichen (wenn dann doch bitte darauf achten... dann hat man auch ein Qualitätsprodukt das auch funktioniert und nicht bei 110km/h wegfliegt... alles unter 70€ hat höchstwahrscheinlich keins!) verwendet wird, dann ist es zumindest kein "unzugelassenes Leuchtmittel" sondern lediglich (wenn man so sagen kann) "mißbrauch von Leuchtzeichen"... (fragt sich nur was schwerer wiegt)...
Ich hatte mal vor vielen Jahren beim ADAC Anwalt angefragt, was einem blüht wenn man ohne Erlaubnis fahrend mit gelbem Magnet-RKL erwischt wird... antwort: 10 EUR Verwarnung... Strenggenommen dürfte es ja beim Blau-RKL nicht anders sein oder?
Das soll jetzt keine Aufforderung sein, daß jetz alle blaue RKLs benutzen, nur weils vielleicht juristisch kein schweres Vergehen ist... Ohne Horn nützt es reichlich wenig, was das "platzmachen" angeht, im Gegenteil, die meisten sehen es erst wenns zu spät ist und reagieren dann oft falsch und behindern erst recht... Ich sehe meinen gelben Dachaufsetzer eigentlich gar nicht als "Platzmacher", sondern eher als Erkennbarmachung für Zuschauer, warum ich evtl. leichtere Regelverstöße begehe und es eilig zu haben scheine, damit nicht jeder nur denkt "wasn arschloch, dem zeig ichs" o.ä.
Ich sehe meinen gelben Dachaufsetzer eigentlich gar nicht als "Platzmacher", sondern eher als Erkennbarmachung für Zuschauer, warum ich evtl. leichtere Regelverstöße begehe und es eilig zu haben scheine, damit nicht jeder nur denkt "wasn arschloch, dem zeig ichs" o.ä.[/QUOTE]
Ein Gedanke den man vielleicht folgen sollte.......nicht "Platzmachen" sondern informieren.........ein Ansatz mit Anerkennung...LOB!
Gruß J.
So Leuts,
also diskutiert mal noch schön! Was erlaubt ist oder was auch nicht... ;) Ich hab mir so ein Schild gekauft und gut ist,funzt einwandfrei....
Danke nochmal für eure Hilfe....
Und welches???? :-)
Kannst ja mal Foto machen "In Action" ;-)
Jooohn
Ja,mach mal ein Foto wenn ich dazu komm.
Hab das bei der Firma Lohr bestellt.
Super Service/schnelle Lieferung.
So,das hier nochmal dazu:
http://www.robertlohr.de/html/media/...efeuerwehr.jpg
Was hast du bezahlt komplett inkl. Versand ?Zitat:
Zitat von Holger2784
Hatte mich da mal auf einer Messe informiert und einen "circa Preis" erfahren.
Ich hab 250 Euro incl. Gehäuse bezahlt. Aber absolut Spitze....
Wow... dafür kriegste ja ne komplette Hella RTK4 (gebraucht)... respektZitat:
Zitat von Holger2784
Na dann hoff ich mal daß es Dir wirklich den gewünschten Nutzen bringt!
Ist die Schrift denn umschaltbar spiegelbar oder mit der Bestellung festgelegt?
Blitzen die Bläulichtchen oder leuchten die nur?
Nein,die Blauen LED's hab ich weg gelassen. Ich bin immerhin kein Einsatzfahrzeug... Ich denke eher,wenn Blau mit ins Spiel kommt,wir die PO. bestimmt bissl mehr Böse sein.. ;)
Ich find es aberhin immer noch besser wie so einen Dachaufsetzer...
Na dann mach dir ein RTK4 auf dein Auto.... ;)
wie weit ist dein anfahrtsweg eigentlich? anteil stadt/land?
Ca. 1500 - 2000 m . Muss durch die ganze Stadt durch,GH liegt am anderen "Ufer"...
Dazu spar ich mir jetzt mal lieber jeden weiteren Kommentar...Zitat:
Zitat von Holger2784
Kannste ja auch...
Das Hauptproblem liegt selber in der Stadt....und das wars...
Zitat:
Zitat von Holger2784
Uh ok....
ich habe über 6km (circa 6300 m).
Hallo.
Schrift ist nicht gleich richtig erkennbar,aber ich werde wenn ich dazu komm mal noch am Tag ein Video machen.
Also ich finde es blendet nicht,auffällig ist es aber Trotzdem für andere Autofahrer....
Also wenn ich jemals in die Verlegenheit käme, mir etwas in dieser Richtung zuzulegen, dann wahrscheinlich sowas hier (Betrieb nur mit gelben Gläsern!): http://shop.wiltec.info/cgi-bin/tabs...12813368,24420
Vorteile:
- mit nur 30,- EUR unschlagbar billig
- Gelbes Blinklicht ist ein bekanntes Standardsignal bei allen Autofahrern, erkennungszeit gleich null (bei einer rot blinkenden Schrift im Rückspiegel wäre ich eher geneigt, zu versuchen die Schrift zu entziffern, als sofort Platz zu machen - Gefährlich!)
- Erfahrungsgemäß reagieren 90% der Autofahrer auf Gelblicht genauso wie auf Blaulicht, denn wer kennt schon den Unterschied, der sich noch nie damit befaßt hat?
- Gelblicht ist nicht Blaulicht, belastet nicht unnötig die Duldungsgrenze der örtlichen Polizei, auch wenns evtl. juristisch keinen Unterschied macht, subjektiv bestimmt schon
Nachteil: Kein CE oder E1 Kennzeichen, also von Haus aus unzulässig und verursacht evtl. Störungen im Radio/Funkempfang (vielleicht hats aber ein amerikanisches UL-Kennzeichen, damit wäre die Störstrahlung zumindest CE-Ähnlich eingedämmt)
Aber nochmal: Man sollte wirklich ehrlich zu sich selbst sein: Was nützt es mir denn, wenn 10 Autos vor mir fahren, und der hinterste mir Platz macht? Dann kann ich bestenfalls alle 5-10 Sekunden den jeweils nächsten überholen, aber ist es das wirklich wert, die Regeln zu brechen und durch Verwirrung der anderen Fahrer gefährliche Situationen zu provozieren?
Auf der Autobahn mag das eher Sinn machen, aber wer fährt schon Autobahn zum FW-Einsatz und kann dabei noch mit dringender Notwendigkeit (schätzungsweise nur bei Fahrtzeit < 5mins) argumentieren?
Zitat:
Zitat von arnolde
Also ich hab bei mir extra keinen Schriftzug mit Spiegelschrift bestellt,da...was nützt mir es wenn ich an ner Kreuzung steh,vieleicht auch noch Rot habe und die erkennen von Vorne das Schild nicht,so ist es wenigstens in Realschrift erkennbar.
Mit deim gelben Blitzlicht kannst du dies gerne machen,die denken du schleppst vieleicht jemanden ab oder so..... *lol*
Wenn 10 Autos vor mir sind und es besteht keine Möglichkeit zu überholen oder so,dann bleib ich dahinter.....und das geht auch....Und schon wegen ner Ölspur oder nen Schuppenbrand oder so,würde ich schon gar keine Wellen machen. Da schalte ich mein Schild ein, und fahr zügisch,weil die Ölspür bleibt auch noch nach 10 min. liegen,und der Schuppen brennt auch ohne uns weiter....
Wenn Du bei Ölspur mit Blinkschild und "zügig" fährst, wie würdest Du Deine Fahrweise dann bei VU-Klemm oder F2 beschreiben?Zitat:
Zitat von Holger2784
Bei Ölspuren heißts bei uns "Durchsage - Einsatz für..." statt "Alarm - Einsatz für...." und da fahre ich so gut wie normal... Manchmal nicht mal mit Dachaufsetzer. In diesem Fall sind nämlich KEINERLEI Sonderrechte zu rechtfertigen!
Andererseits kann ich nachvollziehen daß Du das Schild auch verwenden willst, nachdem Du so nen Affengeld für bezahlt hast... Wieviele Einsätze (also wo Deine Schleife auch alarmiert wird) hast Du so im Jahr?
Zügisch heist bei mir,wenn eine Ölspur etc. ist. fahre ich auch meine 60 / max .70km/h.Zitat:
Zitat von arnolde
Bei nem VU mit eingeklemmter fahre ich meine 80 / 90 Km/h. Aber nur wenn es nötig ist...
Zitat:
Zitat von arnolde
Wir selber haben nur in der Stadt 130 bis 180 Einsätze im Jahr,dazu kommen auch noch die Dörfer mit hinzu...
würde mich auch intressieren ? ;-)Zitat:
Zitat von arnolde
mein problem ist wie krieg ich so ein schönes Schild (oder Leuchtdings) an mein Motorrad ;-)
Gruß Michael
Also meine persönliche These zu dem 'Anfahrtsthema' ist folgende:
90% derjenigen, die schnell, bzw. mit _leichten_ übertretungen der StVO zum Gerätehaus fahren, tun dies nicht, weil es der Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten gilt, sondern schlicht und einfach
<B>weil sie Angst haben, keinen Platz mehr auf dem Löschfahrzeug zu erwischen</B>
Gruß,
Arne
Richtig !Zitat:
Zitat von ahk
Gruß Michael
PS: deswegen fahr ich mit dem Motorrad (is sau gefährlich den ich kenn den RD hier)
Das glaub ich aber nicht,weil zum Beispiel unser Wehrleiter auch am anderen Ende der Stadt wohnt und fährt auch seine Geschwindigkeit. Und net weil er ein Auto verpasst oder so,der hat nämlich seinen ELW.... Und wenn ich kein Auto schaffe,bleib ich drinnen. Ganz einfach....
Und zweitens,wir haben 8 Fahrzeuge sind gesamt 45 Einsatzkräfte,davon kann man ca. 30 Mann weg rechnen die in der Woche nicht da sind.....Da hab ich keine Bemühungen ob ich mit raus komm oder nicht...
Zitat:
Zitat von Holger2784
15 Mann am Tag und 8 Fahrzeuge? ...
Ich glaub bei euch läuft etwas mehr schief.
Bitte?
Warum läuft da was schief?
Weil ihr damit im Leben nicht die vorhandenen Fahrzeuge (nenn mal, welche ihr habt, dann kann ichs dir genau spezifizieren) einsetzen könnt!Zitat:
Zitat von Holger2784
Haben einen:
MTW VW T5
ELW Honda CR-V
DLK
LF 16
TLF 24/50
Dekon-Katschutz
GW
VGW
So,und wo ist das Problem?
Wenn wir mit Mittel und Kräfte nicht auskommen wir Nachalarmiert,das ist überall so. Außer Ihr seit so ne FW,das Ihr alles selber machen wollt...
Braucht man ja auch gar nicht gleichzeitig... Je nach Bedarf andere Fahrzeuge!Zitat:
Zitat von überhose
Beispiel bei uns:
2x LF16
DLK
ELW
MTW
KLAF
VRW
RW
TLF
GW-AS
2x Wechsellader mit Gefahrgut- bzw. Sonderlöschmittel
Lichtmastfahrzeug
Und tagsüber auch i.d.R. (von über 70) ca. 15 Leute (beim ersten Alarm)... Reicht doch locker... Und für Nachzügler ist immer noch ein Auto da...
Nehmen wir mal an: Fahrzeugbesetzung für Brandeinsatz:Zitat:
Zitat von Holger2784
- LF 16= 9 (Gruppe)
- DLK = 3 (selbstständiger Trupp)
- ELW = 2 (EL und Funk"gehilfe")
Dazu müssen natürlich auch für alles die entsprechenden Funktionen gegeben sein (genügend ausgebildete AGTs, GF, ZF, MA). Und selbst, wenn in deiner Wehr diese Funktionen ausreichend ausgebildet und in den 15 Mann vorhanden sind, wird bei euch niemals einer krank oder fährt in Urlaub oder sonstwas? Ihr kriegt tagsüber euren LZ zweifelhaft besetzt, und dann noch Sonderfahrzeuge?
Lass mich raten: Natürlich ist das bisher immer gut gegangen, natürlich kommt niemals ein Einsatz wo man den LZ und die Sonderfahrzeuge gleichzeitig einsetzen muss, natürlich kann man in den bösen kleinen Dorfwehren keine Sonderfahrzeuge stationieren, natürlich sind die großen Einsätze immer nur nachts, wenn alle da sind, und natürlich habt ihr dementsprechend keinerlei Personalprobleme. Natürlich...
Meinst du Dekon-P, oder was? Man sollte seine Fahrzeuge schon kennen.Zitat:
Zitat von Holger2784
Was für ein GW und VGW? Beladung? THL? Dann sollen also im Einsatz die 3 Mann der DLK jetzt 2 Fahrzeuge besetzen?
Ihr bekommt allerdings mit euren Kräften noch nicht mal die vorhandenen Mittel eingesetzt! Wenn ihr eure eigenen Fahrzeuge nicht einsetzen könnt, warum habt ihr sie dann?Zitat:
Zitat von Holger2784
Wir sind ne Feuerwehr, die das bei uns jeweils vorhandene Gerät in den Einsatz bringen will, nicht mehr und nicht weniger.Zitat:
Zitat von Holger2784
Daher sind bei uns die Teileinheiten fahrzeugmäßig kleiner/dezentraler gehalten worden: RW steht bei einer Wehr, DLK bei der anderen, ELW wird von einer weiteren besetzt (oh ja, auch den kann man als Sonderfahrzeug mit notwendiger weitergehender Ausbildung ansehen!), SW auch. Ergebnis: Alle Fahrzeuge können neben der Grundausstattung (Löschfahrzeuge) jederzeit besetzt und eingesetzt werden.
Klar, wenn man mit GW-AS, RW, WLF-G und WLF-Sonderlöschmittel zum Gefahrgutunfall fährt, bleiben LFs natürlich stehen, und natürlich ist dann auch kein ELW nötig (weil das dann entstehende Chaos kann man eh nicht mehr koordinieren)...Zitat:
Zitat von arnolde
Wenn bei einer Wehr irgendwelche Sonderfahrzeuge neben der Grundausstattung vorgehalten werden, dann müssen diese auch neben dieser eingesetzt werden können, und zwar 24/7/365! Alles andere ist Augenwischerei der Verantwortlichen, das geht lange Jahre gut, und wenn dann mal der große Knall kommt, konnte es natürlich keiner ahnen...
Bist Du KBM oder so? Oder wie kommst Du zu dieser Erkenntnis?Zitat:
Zitat von überhose
Die Tauchergruppe und den GW-N hatte ich noch gar nicht erwähnt... Also sollten wir Deiner Meinung nach 9+9+3+3+3+3+3+3+2+6+2+4+4=54 Leute jederzeit mindestens garantieren können, oder einige Autos wieder abschaffen? *kopfschüttel*
Man muss nicht jedes Fahrzeug vollbesetzten können (nach deiner Rechnung auch das Lichtmastfahrzeug für tagsüber?), man muss sie in den Einsatz bringen können, mit dem Material arbeiten können. Das ist nicht nur eine Frage der zahlenmäßigen Stärke, sondern auch der Qualifikationen.Zitat:
Zitat von arnolde
Und bei deinem Fahrzeugpark fällt mir spontan ins Auge, dass ihr für Gefahrstoffunfälle recht gut ausgerüstet seit. Da müssen manchmal eben die beiden AB's, der RW, der GW-AS neben den üblichen Standardmitteln (ELW, LF(s)) zur E-Stelle gebracht und eingesetzt werden können. Und wer soll das machen, wenn nicht die Wehr, die diese Fahrzeuge vorhält?
Du schreibst von "15 Leuten (beim ersten Alarm)". Wenn dies so gemeint ist, dass das quasi nur der erstalarmierte Personenkreis ist, der immer alarmiert wird und entsprechende Funktionen beinhaltet, ists doch ok. Dann geh ich davon aus, dass auch im Falle einer Nachalarmierung (die bei dem von mir gewählten Szenarion sicherlich kommen wird) noch genügend (quantitativ und qualitativ) "Nachzügler" errichbar sind. Wenn aber, wie im Fall von Holger2784 geschildert, nicht mehr wie diese 15 erreichbar sind, s.o.!
Umstationieren bei Wehren, die die entsprechende Kapazität auch tagsüber haben.Zitat:
Zitat von arnolde
BTW: Hat man erst ab KBM genügend Sachverstand (und gesunden Menschenverstand), um offensichtliche Missstände anzusprechen?
@überhose,
wie ich so festgestellt habe. Bist du einer der voll nach der Theorie geht....
Aber wahrscheinlich ist es bei euch so,das immer aller Fahrzeuge voll besetzt sind. bzw. die eingesetzt sind oder wie?! Wir brauchen zum Beispiel keinen 2 Mann im ELW? Für was? Bloß das der Beifahrer funken soll/darf?! Das kann auch der Fahrer machen.
Also bei deinem erzählen kann ich nur in Kopfschütteln...*tut mir Leid*
Aber ist auch egal,macht das so wie du das denkst und wir machen das so wie wir uns das denken...Bei uns hat das bis jetzt immer geklappt. Auch der Wehrleiter/Einsatzleiter greift bei uns mal mit an....
GW = Gerätewagen (RW)
VGW = Vorrausgerätewagen (VRW)
Hatte ich mir gedacht. Also passt mein Rechenbeispiel nicht nur auf Standard-Brand, sondern auch THL.Zitat:
Zitat von Holger2784
Wenn diese Theorie dazu führt, dass die Feuerwehrarbeit praktisch einfacher und vorausschaubarer wird, klar. Vielleicht solltest du dich mal informeiren, warum die ein oder andere Theorie so gelehrt/vorgegeben wird?Zitat:
Zitat von Holger2784
Richtig, dass kann einer machen. Der zweite ist der Einsatzleiter. Diese Funktion wird bei euch dann sicher von jemandem erledigt, der gleichzeitig noch GF oder AL ist?Zitat:
Zitat von Holger2784
Und kann natürlich nebenbei seiner Funktion als Einsatzleiter voll und ganz gerecht werden. Hat er zufällig ein großes "S" auf der Brust?Zitat:
Zitat von Holger2784
Geht mir bei deinen Beiträgen auch öfters so, müssen wir wohl beide mit leben.Zitat:
Zitat von Holger2784
Übrigens haben wir gestern bei einem Kameraden, der Anfang der Woche mit quietschenden Reifen und Dachaufsetzer beim Stichwort "Containerbrand freistehend" auf den Hof geflogen kam (wo auch noch eine Schulklasse (3. Schuljahr) sich gerade die Drehleiter anschaute), den FME eingezogen und ihn bis auf weiteres angewiesen, nicht zu Einsätzen zu erscheinen.
[die nun sicher folgende Reaktion einfach mal vorhersagend:]
Natürlich aus reiner Boshaftigkeit, und um die Motivation des Jungen zu zerstören, der doch nur helfen wollte...
[/Ende der Vorhersagung]
Und genau deshalb kann man die überörtliche Zusammenarbeit der Feuerwehren, bzw. deren Einsatzfähigkeit im KatS-Fall, vergessen. Aber warum sollte man sich auch darum Gedanken machen...Zitat:
Zitat von Holger2784
Genau das ist doch der Punkt. Bei "EUCH" und "BIS JETZT".Zitat:
Zitat von Holger2784
Back to Topic bitte !
Habe mir das Video angesehn.
Also, nicht schlecht dieses Schild. (ich hätte es aber in Spiegelschrift genommen)
Aber 250 Euro ist mir zu teuer...
Kennt sonst noch jm. Hersteller von den Schildern oder aht selbst die Kenntnisse so ein Schild zu fertigen ?
joar schick schick.aber 250€ sind n bissel viel! da würd ich mir das dann vllt schon selber bauen.
Da Du in Deiner Einsatzkleidung zum Dienst fährst, brauchst Du kein Schild! ;-) [ölinsfeuergieß]Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Bitte jetzt keine Diskussionen über Dienstkleidung, bitte bitte!
Gruß, Mr. Blaulicht
Aber an meiner Dienstkleidung habe ich keine LeuchtreklameZitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß Michael
Ich bastel Dir was. Es ist ja bald Weihnachten...
Servus!Zitat:
Zitat von Brandbatsch
Gibt's nicht auf irgendwelchen Single-Parties so LED-Badges mit dem Namen als Laufschrift?
Wenn Du Dir da so ca. 20 vorne und 20 hinten ranmachst gibt das doch auch einen schönen Effekt... :-)
Gruß
Alex
und dann muss ich den Nickname ändern in LeuchtkäferZitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Das ist eine gute IdeeZitat:
Zitat von Quietschphone
Gruß Michael
Wenn du das ganze dann noch erweitern willst, machste dir aufn Rücken noch eine Leuchtschrift wo deine Telefonnummer angezeigt wird. Damit die ganzen Frauen sich gleich deine Nummer aufschreiben können. Oder sich über deinen Fahrstil beschweren können lol
Und wenn du das ganze noch weiter ausbauen willst, beklebst du dien Motorrad überall mit rot blinkenden Leuchtherzchen. Das säh bestimmt knuffig aus ;-)
Cool wäre sicherlich auch noch Leuchstoffröhren an die Kontur angepasst :D
MfG Fabsi
P.S.: Wo wir grade wieder bei Weihnachten sind, kann man das "Gefährt" dann solange man nicht zum GH fährt als Weihnachtsbaumersatz ins Wohnzimmer stellen *löööl*
Nur wenn das Motorrad Grün ist *gg
als Hupe kommt übrigens nur ein *Ho Ho Ho ihr Kinder* oder ein "Vom draus vom Walde komm ich hier, ich muss euch sagen es Weihnachtet sehr" in Frage !
:-)))