Also mir ist nur bekannt das man mit dem Privatfahrzeug keine Sonder oder Wegerechte in Anspruch nehmen darf, da würde auch n Dachaufsetzer nix helfen oder ändern, so kenne ich es von den Fahrerunterweisungen.
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Also mir ist nur bekannt das man mit dem Privatfahrzeug keine Sonder oder Wegerechte in Anspruch nehmen darf, da würde auch n Dachaufsetzer nix helfen oder ändern, so kenne ich es von den Fahrerunterweisungen.
Moin,
ich kann diesm thread nur noch mit einem gewissen "Schmunzeln" folgen :-)
Es ist schon echt lustig, wie sich hier Kameraden ihre Meinungen an den Kopf schmeissen und jeder beharrt auf seiner Meinung.
Dies wird wieder ein "endlos thread", obwohl in genau 58 anderen threads das gleiche Thema behandelt wurde.
mfg
e.
also ich finde das mit der Einbahnstraße je nach Art der Straße und den Rahmenbedingungen nicht so schlimm
aber dieses rumgeheule wegen den 20 € weil er höchstwahrscheinlich bei den Polizisten den Dicken hat raushängen lassen und die Herren belehren wollte das geht mir ein bisschen auf den Sack
und jetzt ein für alle mal:
Dachaufsetzer sind hässlich und geben keinen auch nur ein kleines bisschen mehr Rechte als ohne und es wird niemals (und das ist gut so) irgendwelche Lampen an Autos geben um schneller an das GH zu kommen
schreibt es euch auf
*frustabgelassen*
Es soll HiOrgs geben, die nicht alles in den A*** geblasen bekommen, sondern sich selber finanzieren! Und dann ist sowas wie ne SoSi-Anlage nicht für jedes Fahrzeug drin, daß nicht immer für Einsätze genutzt wird.Zitat:
Zitat von hannibal
Aber sei beruhigt, das Fahrzeug wird zum Jahreswechsel auch eine bekommen. Bis dahin haben wir sie dann nämlich finanziert.
Oder möchtest Du uns eine schenken? Dann ist sie sofort drauf, versprochen!
@Pelikan
Einfache Rechnung
Keine Sosi auf dem Fahrzeug, keine Sosi Fahrten!!!
Denn laut stvo nur in Kombinationmit Horn und Blaulicht!!
deshalb keine sosifahrt und kein versicherungschutz
Du sprichst mir wie so oft aus der Seele :)Zitat:
Zitat von hannibal
MfG Fabsi
P.S.: Ich schreibe meine Meinung hier extra nicht, da es einem Richter obliegt ob ich jetzt gegen die StVO verstoßen habe oder Nicht... Genauso wie einer meiner FW-Cheffe mich anmault, was ich so nah auffahren würde, obwohl ich nicht anders gefahren bin als sonst... Naja, er wusste ja dass wegen BMA Alarmiert wurde und hatte anscheint nur einen Grund gesucht... Mir aber wurscht... soll er doch machen was er will, vorschreiben wird er mir da eh NIX... Genausowenig wie die Pol oder der Landrat oder oder oder... Einzig und allein ausschlaggebend ist die aktuelle Gesetzeslage und der Richterspruch...
@Rest(der nichtmal Gesetze lesen kann): Denkt euch was ihr wollt aber verschohnt mich mit dem Geseier...
Mir kommen die Tränen ... ganz viel ...Zitat:
Zitat von PelikanSE
vielleicht müsste man dann mit dem Fahrzeug zu 100% STVO konform fahren wenn man es schon zu Einsätzen mitnimmt... so wegen EigenschutzZitat:
Zitat von PelikanSE
oder lässt die Kiste zu Hause weil zu gefährlcih ...
Natürlich nicht, wie willst du denn auch SoSi ohne Anlage hinbekommen, Fenster auf und "tatütata" rufen? ;-)Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Aber Sonderrechte nach §35 geht. Dauert halt manchmal nur etwas länger als mit Blaulicht und Horn, da ja kein Wegerecht in Anspruch genommen werden kann.
@hannibal & fabpicard: Erstmal muß ich Euch zustimmen, Dachaufsetzer sind wirklich häßlich.
Aber lieber mit ner auffallend in RAL-Farben lackierten Kiste ohne SoSi-Anlage im Einsatz fahren, als alle mit ihren privaten PKW hinterherfahren lassen. Denn das wäre dann deutlich gefährlicher.
nein, keine SOSI Anlage keine Einsätze..Zitat:
Zitat von PelikanSE
keine Arme keine Kekse
wer kein Geld hat für SOSI kann auch nicht mitspielen.. ganz einfach
Ok...
Dann frag ich mich wer hier bei uns die Wasserrettung machen soll, und die Leichen rausfischt.
Die Feuerwehr? Die ist hier für sowas nicht ausgerüstet und wird es auch nicht werden. Die hat schon genug zu tun.
Außerdem fangen wir ja auch nicht an, Brände zu löschen.
Ihr könnt ja Leichen rausfischen aber
nur ganz Normal hinfahren
der ist schon tot
Naja, wenn das schon klar ist, fahren wir ja auch normal.
Aber wir gehen ja mit der ersten Welle direkt nach dem Notruf raus, und zu dem Zeitpunkt ist es ein Rettungseinsatz, also SoSi.
Alles andere wie Fw, Pol und RD fährt ja auch mit SoSi, obwohl die vor unserem Eintreffen sowieso nix machen können.
[QUOTE]
und die Leichen rausfischt.
[QUOTE]
die sind tot! kein grund für sosi
dann könnt ihr das nicht wahrnehmenZitat:
Zitat von PelikanSE
und wenn ihr in einem Konzept mitspielen müsst dann müsst IHR sosi haben
begreif es ... Ihr gefährdet euch und andere in einem nicht zu vertretenden Rahmen
Es geht hier nur um nen MTW (oder bei der Fw MTF ;-) ) der das weitere Personal zur Einsatzstelle bringt.
Der GW-W hat ne SoSi-Anlage und nutzt die natürlich auch.
Der MTW fährt ja sowieso eher im fließenden Verkehr mit, weil halt Überholen oder solche Veranstaltungen ohne Tannenbaum zu gefährlich und für den anderen Verkehr nicht zu erkennen ist.
Wenn ich schreibe, daß er unter Inanspruchnahme von Sonderrechten fährt, meine ich damit nicht, daß er rast.
Es geht nur darum, wenn möglich, etwas schneller zu fahren und auch mal ne rote Ampel zu überfahren, wenn die Kreuzung frei ist und nix kommt.
wie wäre es mit wenigstens einem Magentblaulicht ...
Das wollen/werden einige hier nie begreifen.Zitat:
Zitat von hannibal
Es ist halt eben einfach geil geltendes Recht zu übertreten und andere zu gefährden, und das ganze kann dann auch noch mit der Zugehörigkeit zu einer Hilfsorganisation begründet werden.
Ja, die Idee hatten wir auch schon, damit zu überbrücken, bis die große SoSi-Anlage drauf ist.Zitat:
Zitat von hannibal
Aber versuch mal, bei nem Sprinter mit Hochdach ein Magnetblaulicht draufzusetzen, keine Chance. Das scheiß Dach ist nämlich Kunststoff.
Aber dauert ja nur noch nen guten Monat bis er seine Anlage hat.
Hallo,
kannst du deine Gehirnfurze wohl bitte woanders abblasen? Du erzählst nicht nur hier, sondern auch auf feuerwehr.de in letzter Zeit so einen Müll, das ist schon nicht mehr schön. Mach dich bitte mit der Rechtslage intensiv vertraut ehe du hier solche Aussagen triffst, es könnte dir nämlich jemand glauben!!!Zitat:
Zitat von hannibal
Sebastian
ich wollte nur auf meine Art und weise mitteilen das man wenn man sich am System beteiligen will sich auch an das System halten
und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
den Rest gerne per PN
*Bring...* Tja... *hannibal den Zonk überreicht*Zitat:
Zitat von hannibal
Da muss ich dich jetzt leider Entäuschen ;)
Er hatte geschrieben, dass er mit dem Fahrzeug nicht den StVO §38 in Anspruch nehmen kann und auch nicht wird.
Aber der StVO §35... Du weist ja, entweder man hats oder eben nicht :D
Wenn man eine Wasserrettungstruppe aufstellt und als kleiner Verein erst einmal das Material für solch eine Gruppe beschafft dann aber das Geld nicht direkt hat um Beide Fahrzeuge mit SoSi aus zu rüsten kann schnell passieren ;)Zitat:
Zitat von hannibal
Dann können einen Teil der Einsatzkräfte eben auch mit einem "Sammelbus" zur E-Stelle fahren...
Wobei ich persöhnlich da die Sache mit Magnetblaulicht (ja, gibts auch mit Saugnäpfen) und dann direkt hinter dem anderen Fahrzeug bleiben wesentlich besser gefällt... Als wie schon erwähnt, "mal eben" über eine Rote Ampel zu fahren...
Das ist jedoch alles einzig und alleine dem Fahrer überlassen.
MfG Fabsi
*Zonkzurückschick*
ich schrieb Blaulicht und Martinshorn für 38 un 35, nicht was PelikanSE im Moment braucht...
und ich bin immer noch der Meinung wenn man es (noch) nicht kann soll man es lassen
*findet das Zonk zurecht überreicht* ;)Zitat:
Zitat von hannibal
Ja eben drum... Das hatte ich schon richtig gelesen...
Blaulicht & Matrinshorn sind eben nur Vorraussetzung für StVO §38
Vorraussetzungen für StVO §35 sind gaaaanz andere und hat rein garnichts mit Blaulicht und Martinshorn zu tun ;)
MfG Fabsi
P.S.: Selbst wenn ich mir hier irren sollte, darfste den kleinen süßen roten knuffigen Zonk gerne behalten :)
Diesen Satz solltest du dir vllt in Bezug auf deine Posts hier auf die Fahne schreiben, das "System" hier verlangt, dass man nicht rechtliche Unwahrheiten verbreitet.Zitat:
Zitat von hannibal
§35, nein. §38 sagt auch was anderes, nämlich was die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn zur Folge hat, dass alle anderen VT freie Bahn zu schaffen haben.Zitat:
und das sagt aus das man wenn man §35 u 38 in Anspruch nehmen will auch Blaulicht und Martinshorn braucht
Ich nehme an, dass PelikanSEs DLRG-Gruppe wohl entsprechend ihrer Wasserrettungseinsätze ausgerüstet ist, z.B. Tauchausrüstung gemäß GUV-R2101, sonst bestünde wohl wirklich kein Versicherungsschutz, warum dieser aber durch das Fehlen eines Blaulichts verloren geht, erschließt sich mir nicht???Zitat:
ausserdem bin ich der Auffassung wenn ich für eine Aufgabe nicht ausgerüstet bin dann muss ich es lassen (selbst und Eigenschutz)
Gruß
Sebastian
angenommen das fahrzeug kollidiert mir einem auto oder ähnliches.Zitat:
Zitat von DaRake
fahrer des pkw sagt der kam von rechts ohne sosi ich hatte grün.
so wer bezahlt das ganze?
Kfz-Haftpflicht, die das auch bezahlt, wenn er Blaulicht und Einsatzhorn hatte!Zitat:
Zitat von akkonsaarland
Was hat das Beispiel mit einem fehlenden Versicherungsschutz zu tun?
Welcher Versicherungsschutz soll denn deines Erachtens nach bei einer Einsatzfahrt unter Inanspruchnahme der Sonderrechte gemäß §35 StVO - ohne Blaulicht - verloren gehen?
Gruß
Sebastian
Die Nutzung, Kenntlichmachung und Durchsetzung von Sonderrechten bei Feuerwehrangehörigen auf dem Weg zum GH ist eine vieldikutierte Sache
Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.
Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat
das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen
M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist ) O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
Was schon Carsten geschrieben hat, muß ich auch sagen: Die meisten EBS die ich kenne, sind lediglich zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten.Zitat:
Zitat von überhose
[ ] du hast meinen Beitrag gelesenZitat:
Du hälst das Bevorzugen besonnener Fahrweise auch im Einsatzfall für engstirnig?
Ich bin der Meinung, genau das Gegenteil gesagt zu haben: Daß auch im Alarmfall eine besonnene Fahrweise unumgänglich ist.
Ich wehre mich allerdings vehement gegen Aussagen wie hier sinngemäß: "Jede Einbahnstraße ist absolut Tabu weil ein Befahren gegen die Fahrtrichtung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vollkommen ausgeschlossen ist." Das entspricht nun mal nicht den Tatsachen!
Auch wenn mir der Diskussionsstil von hannibal nicht ganz zusagt (persönliche Meinung), hat er vielleicht nicht ganz unrecht. Dazu erst mal ein Auszug aus §35 StVO:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
[...]
(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
[...]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
[...]
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Soweit ich verstanden habe geht es hier um eine DLRG-Truppe. Zählt diese zum Rettungsdienst oder zum Katastrophenschutz? Denn wenn nicht, dann ist der §35 gar nicht anwendbar. Falls ihr dazu zählt bitte ich um Verzeihung.
Unabhängig davon bin ich aber der Meinung, dass auch ein Fahrzeug ohne SoSi die ihm zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen darf und sollte, so fern die notwendig ist. Selbstverständlich darf das nicht als Ausrede zum unbegründeten rasen oder die Sau rauslassen verwendet werden und muß immer im Rahmen bleiben (siehe auch §35 Abs. 8).
Wenn jeder den hier im Hinterkopf hätte und auch beachten würde, wären fast alle anderen Paragraphen überflüssig:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In diesem Sinne,
duese
€: ich war wohl etwas zu langsam, zwischenzeitlich kamen noch einige Posts....
ich red net von der dlrg versicherung.Zitat:
Zitat von DaRake
ich red von der versicherung des unfallgegners. und die wird sich sträuben.
wenigstens einer versteht michZitat:
Zitat von duese
ich gehe einfach mal davon aus das die DLRG Truppe sich auf den 35er berufen kann
aber
es kann doch nicht sein das man regelmäßig seine Sonderrechte in Anspruch nehmen soll und nicht kann
und wir reden hier nicht von einem Feuerwehrangehörigen der einmal im Quartal zum Gerätehaus fährt und dann auf auf der Umgehungsstraße 80 statt 60 fährt oder mal eine EBS verkehrt rum fährt dann soll das Recht und billig sein
sondern
von einem Klein LKW mit 9 Personen drin, die sich regelmäßig recht offensiv durhc den Verkehr kämpfen müssen weil das Geld nicht für die SOSI gereicht hat
Ich denke auch an die Sicherheit der Kameraden ,,,
Toll zitiert, kennt hier jeder schon auswendig, und was willst Du uns damit sagen?Zitat:
Zitat von duese
[edit] achso du hattest was zwischendrin gecshrieben... hab ich zuerst übersehen, sorry (etwas auffälliger und weniger Zitat wäre gut, ein Link hätte völlig gereicht)
Ja, auch unter Juristen.Zitat:
Zitat von hannibal
Das "durchzusetzen" kannst du mal gleich streichen, denn dazu haben sie auch überhaupt keine rechtliche Handhabe.Zitat:
Grundsätzlich vertrete ich auch die Meinung das solange der Gesunde Menschenverstand gewahrt bleibt es auch nichts dagegen einzuwenden ist.
Nicht zuletzt gibt es halt für Feuerwehrangehörige keine Möglichkeiten Ihre SORE durchzusetzen bzw zu kennzeichnen.
Ja, hat man offensichtlich, denn §35 StVO hat nichts mit Sondersignalanlagen zu tun.Zitat:
Aber wenn eine HIlfsorganisation, die sich ja mit der Problematik auseinandersetzen muss, es duldet das mal schneller gefahren wird oder mal eine Rote Ampel mitgenommen wird dann muss ich mich fragen ob man dort seine Hausaufgaben gemacht hat
Das klang bisher aber leider anders.Zitat:
das das ganze mit dem § 35 zu vereinbaren ist streite ich hier nicht ab
Sie sollen überhaupt nichts durchsetzen, sondern unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sonderrechte (Befreiung von den Vorchriften der StVO) anwenden.Zitat:
es geht aber um die Verantwortung 9 Menschen mit einem Klein LKW durch die Gegend zu schicken die dann Ihre Sonderrechte durchsetzen sollen will ich nicht übernehmen
Die geplante Anschaffung einer SoSi-Anlage umzusetzen erscheint sinnvoll, da so nicht nur Wegerechtsfahrten möglich werden, sondern auch eine bessere Signalwirkung bei der Inanspruchnahme von §35 StVO erreicht wird, da die meisten VTs und einige FAs und HiOrgler das wohl fälschlicherweise miteinander verbinden.Zitat:
M.E: gibt es genau 2 Lösungen: entweder SOSI beschaffen (was ja geplant ist )
Ist es möglich mit einer DA geltendes Recht zu verbieten?Zitat:
O D E R eine DA rausbringen die definitiv vorschreibt das der § 35 nicht in Anspruch genommen werden darf
Gruß
Sebastian
streiche durchsetzen setzt "andere Verkehrsteilnehmer über diesen Zusatnd informieren"Zitat:
Zitat von DaRake
Was aber auch mit beleuchtung / Beschallung gefährlich genug istZitat:
Zitat von DaRake
Du zitierst mich ... geschicktZitat:
Zitat von DaRake
dann schreiben wir eine DA in der steht das der MTW nur zur unterstützung eingesetzt wird und nicht für Alarmfahrten ....
@arnolde:
Ich hatte bisher nicht ganz den Eindruck, dass ihn jeder auswendig kann, bzw. zum Teil halt vielleicht nicht ganz richtig im Gedächtnis hat. (Soll keine Unterstellung sein, ich nehm mich da nicht aus) So oder so schadet es glaub ich nicht, wenn sichergestellt ist, dass man über das gleiche redet....
duese
@akkonsaarland: Wenn der Unfall durch unser Fahrzeug verursacht wird zahlt die KFZ-Haftpflicht unseres Fahrzeuges, vollkommen egal, ob das nun mit oder ohne SoSi-Anlage oder Sonderrechten nach §35 war. Das ist absolut unerheblich, denn genau für sowas ist die Haftpflicht da. Einzige Ausnahme wäre Vorsatz, aber ich kenne niemanden, der sich in der Situation sagt, den schieb ich jetzt von der Kreuzung runter.
@duese: Ja, wir zählen sowohl zum Rettungsdienst als auch zum KatS.
Wenn uns die Leitstelle für den Einsatz Sonderrechte anordnet, warum sollten wir sie dann im Rahmen der Möglichkeiten des Fahrzeugs nicht nutzen?
Der Fahrer weiß ja, das die anderen Verkehrsteilnehmer unwissend sind und fährt dementsprechend vorsichtig.
Wie ich ja schon schrieb geht es nicht darum, andere Fahrzeuge aus dem Weg zu bomben (das wäre ja Wegerecht nach §38, was ja mit dem Fahrzeug nicht geht), sondern um die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Ampeln.
Erinnerst du dich an die Studie mit den Sonderrechtsfahrten und ihrer "Gefährlichkeit" ? *g*Zitat:
Zitat von hannibal
Bei Sonderrechtsfahrten gänzlich ohne SoSi-Anlage / oder nur mit Blaulicht ist das Risiko eines Unfalls bis zu 4 mal so hoch wie "normal".
Bei Sonderrechtsfahrten mit SoSi-Anlage ist das Risiko eines Unfalls bis zu 8 mal so hoch wie "normal"...
Ich wollts nur erwähnt haben ;)
MfG Fabsi
P.S.: In den allermeisten Fällen kommt es auf den Fahrer an, was am gefährlichsten ist :)
Zitat:
Zitat von PelikanSE
Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
Ich vermute es geht hier um das THW (Bundesanstalt), dort gibt es tatsächlich so eine DA. Hintergrund ist, daß das THW recht selten Einsätze hat, viele Helfer eh keinen Melder haben und erst angerufen werden müssen, die Helfer oft in 15km Umkreis wohnen, und die Einsatzvorbereitung durchaus eine Stunde oder mehr dauern kann. Daher ist es nicht erforderlich (=grundsätzlich nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich) daß die anrückenden Helfer Sonderrechte in Anspruch nehmen.Zitat:
Zitat von tower911
Richtig ist allerdings, daß hier eine DA der THW-Leitung in Konflikt steht mit der STVO - fragt sich halt was höherwertig ist, aber im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.
Das kann man so allgemein nicht sagen. Wir haben in unserer VG sehr schlechte Funkabdeckung und deshalb auch nen Umsetzer im Gerätehaus, der aber nur die Tonfolge, nicht die Durchsage wiederholt.Zitat:
Zitat von arnolde
Wir haben eine Schleife für Einsätze in der Nacht, da wird nicht die ganze Wehr rausgeklingelt sondern nur etwa 2/3, die ist für kleine und mittlere Schadensfälle. Wird die nachts alarmiert und man bekommt nur den Umsetzer (sprich: Keine Durchsage) kann es sein, dass man nur zum Mülleimerbrand, aber auch zum VU Person klemmt gerufen wird. Und da muss man halt vom schlimmsten ausgehen (was auch nicht zum Freibrief fürs Übertreten sämtlicher Regeln gilt, aber nachts kann man noch eher SoRe in Anspruch nehmen als tagsüber... Vor allem weil die Ampeln bei uns von 20-6 Uhr Pause haben *g*)
Klar, wenn man der Nachricht die Dringlichkeit nicht entnehmen kann, funktioniert das nicht. Ich aber damit sagen daß WENN man seitens der alarmierenden Stelle mitgeteilt bekommt, daß NORMALE Fahrt angeordnet ist, dann hat man sich auch daran zu halten. Im Falle der DA des THW wird das eben pauschal angeordnet, daran hat der Helfer sich auch zu halten - es sei denn, er verfügt üder Informationen die die Leitstelle nicht hat, die seine persönliche dringende Anfahrt zur Abwendung großer Schäden unbedingt notwendig macht - ein solcher Fall wird in der Realität aber kaum eintreten, mir fällt zumindest kein Beispiel ein.Zitat:
Zitat von Allmächtiger
Ich gebe zu, als ich damals selbst beim THW war, konnte ich das nicht verstehen - die Lektüre des Buches "Sonderrechte im Einsatz" kann ich dazu nur empfehlen, da wird jedem Einsatzgeilen einiges klar und man wird viel ruhiger.
Also bei uns war in den Bauernschaften (wir haben 10.000 EInwohner und sehr sehr viel Bauernschaft) die Funkabdeckung auch sehr schlecht, bzw. in den Randgebieten (wir wohnen direkt an Kreis- und Landesgrenze) war gar kein FUnkkontakt möglich.
Zuerst hatten wir auch nur nen Umsetzer, allerdings tat sich hier auch die Problematik auf, das die Kameraden die Durchsagen nicht bekommen.
So wurde dann bei uns am GH ne neue (größere) FUnkantennen montiert und ein Relais angebaut.
Seitdem haben wir kein Problem mehr mit dem auslösen der FME.
Bei leichteren Sachen (z.B. Ölspur) kommt dann auch die Durchsage:
"Hier Florian X mit Hilfeleistungseinsatz OHNE SONDERRECHTE für die Feuerwehr Y - Ölspur" .
Somit ist dann für alle, die auch hinhören was gesagt wird, klar, das es nicht um Leben und Tod geht.
gruß
Zitat:
Zitat von Hacky
Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil ich sonst wahrscheinlich ausgerastet wäre. Du warst auf dem Weg zum Feuerwehr Gerätehaus. Also warst du wahrscheinlich in deinem privat PKW unterwegs. Mit deinem privatem Fahrzeug hast du weder wege noch sonderrechte. Die hast du erst wenn du in einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fährst. Das einfahren in Gegengesetzter Einbahnstrasse ist nicht nur für dich, sondern auch für andere Mitbürger höchst gefährlich, da keiner damit rechnet, das auf einmal irgendson Depp verkehrt herum durch die Einbahnstrasse rast.
sei froh, das es nur 20 € waren und nicht mehr und das nichts passiert ist. Im übrigen ist ein beleuteter Dachaufsetzer laut StvO verboten.
Zitat:
Zitat von Bruno-FF12-EL
danke das du auch zu der diskussion gestoßen bist
...und einer mehr der Halbwahrheiten verteilt ohne sich einzulesen und damit der Diskussion mehr schadet als nutzt...Zitat:
Zitat von akkonsaarland
(Das mit dem verbotenen beleuchteten Dachaufsetzer ist zwar richtig, aber er hat nie gesagt daß es beleuchtet war)
Schon interessant wie beschränkt Deine Vorstellungskraft ist... Nur mal zur Info: Autos kann man auch in Schrittempo bewegen (auch auf Alarmfahrt)... Und Beleidigungen (Depp) sind hier nun wirklich fehl am Platz.Zitat:
Zitat von Bruno-FF12-EL
und es gibt weitaus schlimmeres als gegen die Einbahnstraße zu fahren (je nach Einbahnstraße)Zitat:
Zitat von arnolde
Zitat:
Zitat von hannibal
Richtiiiiig...
Schlimmer ist z.B.:
Unwahrheiten verbreiten. Vorallem wenn Das schon mehrfach in diesem und anderen Themen wiederlegt wurde!
MfG Fabsi
von Unwahrheiten distanziere ich micht
höchstens Halbwahrheiten... :-)
sorry, aber solche Geschichten sind immer welche, die der Feuerwehr einen schlechten Namen machen. Würde ich einen meiner Kameraden bei einer solchen Aktion erwischen, dann würde ich dem auch die Meinung sagen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von http://www.bussgeldkataloge.de/:
da bist du mit 20 € aber sehr sehr gut weg gekommenZitat:
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
zum Thema Sonderrechte:
Wo steht denn in der StVO das zivil personen Sonderrechte haben???
Auszug aus der StVO (quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php)
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1.
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2.
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.
(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Wegen des Deppen entschuldige ich mich.
mfg